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Vorlage - VO/3751/10  

 
 
Betreff: Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung "Im Häcklinger Dorfe";
Beschluss über eingegangene Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Neumann
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
20.09.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
30.09.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 29.09.2009 gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für einen Bereich in Häcklingen zwischen den Straßen „Drögenkamp“, „Im Häcklinger Dorfe“ und „Am Wischfeld“ eine Einbeziehungssatzung aufzustellen.

 

Im Rahmen des Verfahrens wurde eine Besichtigung der Grundstücke vor Ort vorgenommen, um festzustellen, welche Grundstücke oder Grundstücksteile dem Innenbereich zugeordnet werden können bzw. einbezogen werden sollen. Aufgrund dieser Prüfung wurde der Geltungsbereich und der Bereich, der einbezogen werden soll, festgelegt.

 

Mit Beschluss vom 22.06.2010 hat der Verwaltungsausschuss dem Entwurf der Satzung als Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung mit Begründung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 3 BauGB mit der Bezeichnung „Im Häcklinger Dorfe“ zugestimmt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden beschlossen.

 

Die Aufstellung der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung wurde im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt, wobei gemäß § 13 Abs. 3 BauGB auf die Aufstellung eines Umweltbereichtes verzichtet wurde. Zudem wurde gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

 

Die Dauer der förmlichen öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist vom 25.06.2010 bis einschließlich 04.08.2010 an der amtlichen Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg und am 25.06.2010 in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide ortsüblich und fristgerecht bekannt gemacht worden. Es wurde darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist vom 05.07.2010 bis einschließlich 04.08.2010 von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden können.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufgefordert worden.

Der Ortsvorsteher von Häcklingen wurde über die Planung informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Die eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgezeigten Stellungnahmen und Anregungen gemäß der §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB sind ausführlich geprüft worden.

Die eingegangene Stellungnahmen sowie die dazugehörigen Abwägungsvorschläge sind in der Anlage beigefügt und sind Bestandteile der Sitzungsvorlage. Über deren Behandlung ist zu beschließen. 

 

Die Begründung ist in der Anlage beigefügt.

Die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung mit Begründung ist im Sitzungsraum ausgehängt bzw. ausgelegt.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                           150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Teilhaushalt / Kostenstelle:                                                     

            Produkt / Kostenträger:

            Haushaltsjahr:    

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlagen: Geltungsbereich, Abwägung und Begründung

Anlagen:

 

Geltungsbereich, Abwägung und Begründung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 612643 - 1 Anlage VO 3751-10 Begründung (277 KB)      
Anlage 2 2 612643 - 1 Anlage VO 3751-10 Geltungsbereich (203 KB)      
Anlage 3 3 612643 - 1 Anlage VO 3751-10 Stellungnahmen und und Abwägung (2161 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, die im Rahmen zur Aufstellung der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Im Häcklinger Dorfe“ gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln. 

 

  1. Die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Nr. 1 „Im Häcklinger Dorfe“ wird mit der Begründung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB i. V. m. § 10 Abs. 3 BauGB als Satzung beschlossen.