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Vorlage - VO/3769/10  

 
 
Betreff: Berufung der Gemeindewahlleitung anlässlich der Kommunalwahlen am 11.09.2011
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:03 - Steuerung und Service Beteiligt:01 - Büro der Oberbürgermeisterin
Bearbeiter/-in: Hellfeuer, Markus   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
30.09.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Gem. § 9 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) ist Gemeindewahlleitung die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister (Gemeindewahlleiter) der Gemeinde. Die Stellvertretung ist jeweils die Vertreterin bzw. der Vertreter im Amt.

 

Gem. § 9 Abs. 2 NKWG kann der Rat abweichend von § 9 Abs. 1 NKWG andere Wahlberechtigte oder Bedienstete der Stadt mit der Wahlleitung und der Stellvertretung betrauen. Mit Neustrukturierung der Stadtverwaltung zum 01.05.2010 wurde das Dezernat III unter der Leitung von Herrn Stadtrat Moßmann eingerichtet. Dem Dezernat III ist die Stabsstelle 03 Europa, Wahl- und Stiftungsangelegenheiten zugeordnet. Die Umstrukturierung spricht dafür, die Aufgabe und Verantwortung der Gemeindewahlleitung der Ebene zuzuweisen, die die Verantwortung der Wahlvorbereitung trägt und die notwendigen administrativen Entscheidungen vorbereitet. Die Verwaltung schlägt daher vor,

 

Herrn Stadtrat Markus Moßmann zum Gemeindewahlleiter

 

und

 

Herrn städtischen Direktor Wolfgang Sorger zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter

 

für die Gemeindewahl sowie die Ortsratswahlen in Oedeme und Ochtmissen zu berufen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                                20,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Teilhaushalt / Kostenstelle:                                                     

            Produkt / Kostenträger:

            Haushaltsjahr:    

 

e)  mögliche Einnahmen:

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt gem. § 9 Abs. 2 NKWG für die Kommunalwahlen am 11.09.2011

 

  1. Herrn Stadtrat Markus Moßmann zum Gemeindewahlleiter und

 

  1. Herrn städtischen Direktor Wolfgang Sorger zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter

 

      zu berufen.