Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt: Die klassischen Aufgaben eines Stadtwerkes sind in der
Hansestadt Lüneburg nicht in einem Unternehmen gebündelt, vielmehr sind die
Aufgaben innerhalb des Konzerns verteilt. Die Ver- und Entsorgungsaufgaben werden von
Beteiligungsgesellschaften wahrgenommen, an denen die Hansestadt unmittelbar
bzw. mittelbar beteiligt ist. Die Aufgaben der Entsorgung (Abwasser,
Straßenreinigung, Müll, etc.) werden bspw. von der Abwasser, Grün und
Lüneburger Service GmbH (AGL) bzw. der Gesellschaft für Abfallwirtschaft mbH
(GfA) übernommen. Die Versorgungsaufgaben bietet heute die E.ON Avacon AG an,
die 1999 nach einer Fusion verschiedener Unternehmen zunächst als Avacon AG
firmierte. Zu den Gründungsgesellschaftern der Avacon AG gehörte u.a. die
Hastra, welche bereits 1929 von niedersächsischen Städten und Landkreisen sowie
der Preußischen Elektrizitäts AG gegründet wurde. Die Hansestadt Lüneburg
gehörte zu den Gründungsgesellschaftern. Die Anteile der E.ON Avacon AG werden
von der Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH als Konzernbeteiligung gehalten. Die Hansestadt Lüneburg beschäftigt sich seit Jahren aktiv
mit dem Thema „Nachhaltigkeit der Energieversorgung in Lüneburg“.
Im Rahmen der bundesweiten herstellerneutralen Imagekampagne
„SolarLokal“ (VO/1502/05) wurden z.B. Bürgersolaranlagen mit der
zur Verfügung Stellung von Dachflächen gefördert. Zur gezielten Erweiterung des Portfolios beabsichtigt die
Hansestadt Lüneburg, eine neue Gesellschaft innerhalb des Konzerns zu gründen
mit dem Zweck, die Nutzung der Solarenergie in der Hansestadt voranzutreiben
und die Errichtung von Solaranlagen auf Dachflächen zu realisieren. Als Gesellschafter der Lüneburg Solar GmbH sind die
Lüneburger Wohnungsbau GmbH, die AGL, die GfA und andere geeignete Partner wie
z.B. Campus e.V. sowie weitere private oder kommunale Partner vorgesehen. Die
Lüneburg Solar GmbH nutzt dabei die Flächen der Gesellschafter sowie von der
Hansestadt, die für die Erzeugung von Solarenergie geeignet sind. Dies sind
neben Dachflächen z.B. die Böschungen der Deponie, auf denen Solarfelder
errichtet werden können. Flächen, die für die Gewinnung von Solarenergie
prädestiniert sind, werden angemietet. Der erzeugte Strom wird in das öffentliche
Netz eingespeist. Die Überschüsse der Gesellschaft werden gezielt dafür
eingesetzt, weitere Solaranlagen zu errichten, um so die Anteil an erneuerbaren
Energien zu erhöhen. Vor der Umsetzung des Geschäftsmodells sind die wesentlichen
technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Fragestellungen zu beantworten.
Die vergaberechtlichen und kommunalrechtlichen Bestimmungen sind hinsichtlich
der beabsichtigten Gesellschafterstruktur zu prüfen. Für die Lüneburg Solar
GmbH ist ein Businessplan zu erstellen, in dem zahlreiche Parameter beachtet,
Risiken bewertet und gewichtet werden müssen, um die Wirtschaftlichkeit der
Maßnahme zu gewährleisten. Für die zu gründende Gesellschaft ist ein
technisches Gesamtkonzept zu erstellen, in dem neben den technischen und statischen
Anforderungen an Solaranlagen unterschiedlicher Größen auch die Optimierung der
Stromeinspeisung in die Netze bzw. die Nutzung der Energie vor der Einspeisung
(flukturierende Energie) zu untersuchen ist. Zu berücksichtigen sind
insbesondere die aktuellen technischen Trends und Entwicklungen. Für die
Bearbeitung der oben genannten Aufgaben ist davon auszugehen, dass externe
Beratungsleistungen zumindest teilweise zu beauftragen sind. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00
EUR aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: ggfs. Beratungsaufwendungen c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen:
Beschlussvorschlag: Die Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur
Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Prüfungen
für die Gründung der Gesellschaft zu veranlassen und die Ergebnisse im
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen vorzustellen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |