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Beratungsinhalt: Stadtkämmerin
LUKOSCHEK berichtet
über den Rückgang der Gewerbesteuererträge, der zum einen Gründe in der
weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise hatte. Daneben wirkten sich jedoch auch
verschiedenste Steuergesetzgebungen auf die Gewerbesteuereinnahmen aus. Zu
nennen wäre hier z.B. das Bürgerentlastungsgesetz, die Konjunkturpakete I und
II sowie das Wachstumsbeschleunigungsgesetz, welches bekanntermaßen einen
Steuersatz für Hoteliers auf 7 % festgelegt hat. Weitere Einzelregelungen in
Koalitionsverträgen und deren Umsetzung seien weiterhin zu beobachten. Als
Ergebnis im Jahr 2008 habe man fast 40 Millionen Euro als Gewerbesteuereinnahme
verbuchen können und sei in die Planung 2009 mit einer Erwartung von 37,6
Millionen Euro gegangen. Das tatsächliche Ergebnis der Gewerbesteuereinnahme
sei auf 22,5 Millionen Euro für das Jahr 2009 zu beziffern. In diesem Jahr 2009
erreichte die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise auch Lüneburg, so dass die
Gewerbesteuereinnahmen in der Folge fast um die Hälfte eingebrochen seien. Derzeit
würden mehrere Modelle über die Änderung der Gewerbesteuer diskutiert, die Stadtkämmerin
LUKOSCHEK ausführlich anhand einer Folienpräsentation vorstellt, die dieser
Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist. Ratsherr
Meihsies bedankt sich für die Ausführungen
der Verwaltung. Der von ihm beantragten Aussprache wird stattgegeben. Er
kritisiert, dass von der derzeitigen Regierungskoalition einseitig bestimmte
Interessenverbände unterstützt und gefördert würden. Dies sehe man bei der
Verabschiedung des Atomkompromisses sowie der einseitigen Steuerentlastung für
das Hotelgewerbe und ähnliches. Derzeit
werde das sog. „FDP-Steuermodell“ in der Gemeindefinanzkommission
geprüft und er hoffe, dass dieses Modell verworfen werde. Sollte das Modell in
der vorliegenden Form umgesetzt werden, wäre das ein Desaster für die Kommunen.
Die
Hansestadt Lüneburg weise schon jetzt ein massives Defizit im Haushalt auf und
die Gewerbesteuer sei eine zentrale Säule der Einnahmen. Bürger und Kommunen
würden durch diese Maßnahme stärker belastet und es sei zu befürchten, dass
beispielsweise der Sozialauftrag nicht weiter umsetzbar sei. Für
die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen verkündet er, dass diese Politik
abzulehnen ist, ansonsten wichtige Dinge für das Gemeinwesen nicht mehr
finanzierbar seien. Ratsherr
Riechey sieht sich durch eine von der
Fraktion Bündnis90 / Die Grünen als Tischvorlage verteilte gutachterliche
Stellungnahme in seinen stetigen Forderungen zu den Haushaltsberatungen
bestätigt, den Hebesatz auf 380 Punkte anzuheben. Bis zu dieser Punktezahl sei
die Belastung einkommensneutral, da von der Lohnsteuer absetzbar. Sollte
das Gewerbesteuerkonzept der FDP umgesetzt werden, wäre dies katastrophal für
die hiesigen Kommunen. Die
Einführung der sog. Gemeindewirtschaftssteuer halte er für richtig und sinnvoll.
Dieser Antrag sei bereits Anfang des Jahres im Bundestag durch die Fraktion Die
Linke eingebracht, jedoch zu dieser Zeit noch abgelehnt worden. Er
bedankt sich für die Ausführungen der Verwaltung und für den Hinweis, dass der
Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen nicht nur krisenbedingt sei, sondern auch
durch die vorherrschende Steuergesetzgebung ausgelöst wurde. So habe sich eine
Gesamtbelastung aller Kommunen in Höhe von 19 Milliarden Euro durch
Steuergesetzgebung der ehemaligen großen Koalition ergeben. Der
bloße Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen sei kein Grund, diese Steuer komplett
abzuschaffen. Man müsse diese lediglich anpassen und auf eine solide Basis
stellen, um vor Ort die öffentliche Daseinsvorsorge vernünftig gestalten zu
können. Beigeordneter
Srugis summiert, dass nach dem
Wachstumsbeschleunigungsgesetz, dem Steuervorteil für Hotels, der
Laufzeitverlängerung für Atomkraft und der ständigen Missachtung des
Konnexitätsprinzips nun ein Steuerkonzept von der FDP favorisiert werde,
welches ursprünglich vom BDI ins Leben gerufen wurde. Die
Finanzlage der Kommunen habe sich drastisch zugespitzt, da die Kommunen
strukturell unterfinanziert seien, was Leistungseinschränkungen zur Folge haben
werde. Die
Argumentationen für dieses „FDP-Steuerkonzept“ seien abenteuerlich,
da dort behauptet werde, dass die vorhandene Gewerbesteuer Deutschland im
internationalen Wettbewerb schwächen würde, die Gewerbesteuer eine deutsche
Besonderheit und konjunkturabhängig wäre. Die
neue Steuer mit Hebesatzrecht, das den Gemeinden zugebilligt werden soll, führe
nach vorsichtigen Berechnungen in Deutschland zu einem Defizit von 14,5
Milliarden Euro. Durch den geplanten Ausgleich durch Zuwendungen eines
Umsatzsteueranteils sei ein permanenter Disput zwischen Land, Bund und den
Kommunen vorprogrammiert. Die Belastungen würden sich nach diesem Modell von
den Unternehmen auf die Arbeitsnehmer verschieben. Daher fordere er, dass eine
dauerhaft wirksame Entlastung der Kommunen auf der Ausgabenseite umgesetzt wird.
Abzulehnen
seien Steuersenkungen zu Lasten der Kommunen, die nicht gegenfinanziert seien. Die
Gewerbesteuer müsste als örtliche Steuer mit Hebesatzrecht modernisiert und
gestärkt werden. Darüber hinaus fordere er, eine Verbreitung der
Bemessungsgrundlage und die Abschaffung der Gewerbesteuerumlage. Ratsherr
Manzke kritisiert, dass in diesem Gremium Themen
diskutiert würden, die nicht direkt die Belange des Rates der Hansestadt
Lüneburg beträfen und durch den Gesetzgeber noch nicht abschließend verhandelt
worden seien. Mittels
einer Anfrage werde der Rat der Hansestadt Lüneburg als Bühne benutzt, mit der
Berliner Politik und der Bundesgesetzgebung abzurechnen. Er bitte die
Ratsvorsitzende Thielbörger zu prüfen, ob dies Aufgabe des Rates sei und werde
inhaltlich dazu keine Stellung nehmen. Ratsherr
Soldan bedankt sich für die Ausführung bei
Herrn Manzke und will den Blick zurück auf die Gegebenheiten vor Ort lenken. Er
erinnert daran, dass die Hansestadt Lüneburg seit Jahren mittels eines
Haushaltskonsolidierungskonzeptes um einen ausgeglichenen Haushalt kämpfe. Mit
beachtlichem Elan und Kraft habe die Verwaltung bis 2008 erreicht, den Haushalt
wieder auszugleichen. Durch
das Einsetzen der weltweiten Finanzkrise seien die Einnahmen aus der
Gewerbesteuer bei der Hansestadt Lüneburg um 45 % eingebrochen. Aus
diesen Erfahrungen heraus müsse man eine konjunkturschwankungsunabhängige
Einnahmequelle für die Kommunen finden. Dazu
würden derzeit verschiedenste Modelle diskutiert, auch ein Modell, die
Gewerbesteuer weiter, z.B. auf Freiberufler, auszuweiten. Er weist darauf hin,
dass jedoch auch diese Freiberufler in gewisser Weise konjunkturabhängig
arbeiten. Für
ihn sei beachtlich, dass bereits drei Vorredner die Beratungen der Fachleute
der Regierungskommission inhaltlich vorweg beurteilen könnten. Er schlägt vor,
zunächst das endgültige Fazit der Regierungskommission abzuwarten und dann in
den entsprechenden zuständigen Gremien zu diskutieren. Oberbürgermeister
Mädge betont, dass es richtig sei, diese
Thematik zu diskutieren, weil die Hansestadt Lüneburg davon direkt betroffen
sei. Durch Koalitionspapiere, die Einrichtung der Gemeindefinanzkommission und
klare Aussagen seien politische Fakten geschaffen und eine Richtung
eingeschlagen worden, die unmittelbar Auswirkung auf die Hansestadt Lüneburg
hätten. Durch den angedachten Ausgleich aus Anteilen der Mehrwertsteuer sei zu
befürchten, dass es irgendwann zu einer Erhöhung der Mehrwertsteuer kommen werde,
mit der Begründung, die Kommunen damit finanzieren zu müssen. Derzeit
würden sehr abenteuerliche Pläne diskutiert, viele Ungereimtheiten seien noch
zu klären und es gelte zu verhindern, dass Belastungen von der Arbeitgeberseite
auf die Arbeitnehmerseite verschoben würden. Solange
es kein besseres Modell als die Gewerbesteuer gäbe, müsse man daran festhalten
und vermeiden, gerade in der größten finanziellen Krise des Landes die
komplette Steuergesetzgebung und den Finanzausgleich umzustellen. Diese
Maßnahmen könne man in Ruhe besprechen wenn die Haushalte wieder auf solide
finanzielle Beine gestellt seien. Beigeordneter
Blanck erläutert, dass eine Erhöhung der
Gewerbesteuer auf 380 Punkte Einzelunternehmer und kleinere Unternehmen nicht
treffen würde, da diese Belastungen über die Einkommenssteuer absetzbar seien, jedoch
würde effektiv mit dieser Maßnahme die Hansestadt Lüneburg belastet, da danach
die Einnahmen aus der Einkommenssteuer fehlen würden. Kapitalgesellschaften
selbst fehle diese Möglichkeit der Absetzbarkeit, so dass eine Erhöhung der
Gewerbesteuer auf 380 Punkte an dieser Stelle zu einer Mehreinnahme führen
könnte. Jedoch
müsste man für diese Maßnahmenumsetzung den günstigen und richtigen Zeitpunkt
ermitteln und es wäre ungemein kontraproduktiv, Steuern in einer
konjunkturschwachen Zeit zu erhöhen. Verantwortungsvolle
Politik wäre, wenn man diese Erhöhung erst vornehme wenn sich die Konjunktur
erholt oder einen Höchststand erreicht habe. Ratsherr
Riechey betont, dass die Absetzbarkeit von
der Einkommenssteuer, wie erläutert, richtig sei, aber die Hansestadt Lüneburg
bekäme einen statistischen Anteil vom Bundesanteil, dieser werde weniger
abgesenkt als das, was man an Mehreinnahmen durch die Gewerbesteuererhöhung
bekommen würde. Damit
würden Personengesellschaften in der Summe nicht stärker belastet werden. Sie
würden weiter den gleichen Betrag zahlen, jedoch einen höheren Anteil an die
Kommune und einen geringeren Anteil an den Bund. Richtig sei, dass
Kapitalgesellschaften etwas mehr belastet würden, da hier die Absetzbarkeit von
der Einkommenssteuer nicht bestünde. Bürgermeister
Dr. Scharf betont, dass diese Thematik für die
Kommunen durchaus wichtig sei, dieses Gremium aber für politische Statements
missbraucht werde. Es gäbe entsprechende Vertreter im Niedersächsischen
Städtetag, im Deutschen Städtetag, im Landtag und im Bundestag, die diese
Themen ausgiebig fachlich beleuchten. Der Rat der Hansestadt Lüneburg habe sich
jedoch auf seine kommunalen Aufgaben zu konzentrieren. Eine Meinungsbildung werde
jedoch nicht ausgeschlossen. Beigeordneter
Dörbaum erinnert, dass diese Problematik in
den kommenden Wochen während der Haushaltsberatungen thematisiert werden wird,
berichtet von Versammlungen des Deutschen Städtetages, der immer gefordert habe,
die finanzielle Ausstattung der Kommunen auf eine solide Basis zu stellen. Derzeit
gäbe es keine Alternative zur Gewerbesteuer für die Kommunen, da sie diese
Steuer selbst bestimmen und die Höhe festlegen könnten, allerdings keinen
Einfluss auf entsprechende Umlagen hätten. Kernthema
dieser Diskussion sei wieder einmal die mangelnde Finanzausstattung der
Hansestadt Lüneburg und der fehlende Wille, die Finanzausstattung für die
Kommunen ausreichend zu gestalten und damit die Daseinsvorsorge vor Ort zu
gewährleisten. Beigeordnete
Schellmann gibt zu bedenken, dass in den
letzten Jahren immer zu beobachten war, dass in Krisensituationen die
Steuereinnahmen zurückgegangen seien. Diese Situation könne man durch
ausschweifende Diskussionen im Rat der Hansestadt Lüneburg nicht ändern, doch
sei die Forderung richtig, eine weniger krisenanfällige Einnahmequelle für die
Kommune zu gestalten. Solange es keine Alternative zur Gewerbesteuer gebe,
dürfe diese nicht angetastet werden. Beschluss: Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis. (21, II) |
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