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Beratungsinhalt: Oberbürgermeister
MÄDGE informiert,
dass der Inhalt dieser Anfrage bereits Gegenstand einer dringlichen Anfrage der
Landtagsfraktion der Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Niedersächsischen Landtag war.
Darüber hinaus wird zur Anfrage der Stadtratsfraktion DIE LINKE wie folgt
Stellung genommen: Frage
1: Wurde
Professor Vogel von städtischen Lüneburger Behörden als Gutachter bestellt? Antwort: Die
Ausländerbehörde hat Prof. Dr. Vogel in den letzten 9 Jahren in ca. 10 Fällen
mit der Erstellung eines Gutachtens zur Frage der Reisefähigkeit einer
vollziehbar ausreisepflichtigen ausländischen Person beauftragt. Detaillierte
Statistiken hierüber würden jedoch nicht geführt, die letzte Beauftragung eines
Gutachtens geschah am 30.09.2009. Frage
2: Nach
welchen Auswahlkriterien wurde er als Gutachter bestellt? Antwort: Professor
Dr. Vogel wurde bestellt, weil er als fachkundiger Gutachter bekannt war. Alle überprüften
Gutachten wurden von Verwaltungsgerichtsentscheidungen jeweils bestätigt. Frage
3: In
wie vielen Fällen zu welchen Sachverhalten wurde er beauftragt? Antwort: Bei
allen Beauftragungen handelte es sich um die Erstellung von Gutachten für
vollziehbar ausreisepflichtige Personen, die gesundheitliche Probleme in Form
von psychischen Problemen geltend gemacht hatten. Es war daher fachärztlich
gutachtlich festzustellen, ob Reisefähigkeit für eine Abschiebung besteht. Frage
4: Wie
waren die Resultate seiner Gutachten? Antwort: In
allen Fällen wurde festgestellt, dass grundsätzlich Reisefähigkeit bestünde,
davon in zwei Fällen jedoch nur mit Einschränkungen. Frage
5: Kam
es aufgrund dieser Gutachten zu Ausweisungen? 5.1: Falls ja, haben die Lüneburger
Behörden dabei evtl. Nachteile für Leib und Leben der ausreisepflichtigen
Menschen in Betracht gezogen? 5.2: Mit welchem Ergebnis? Antwort: Offensichtlich
wurde in dieser Anfrage der falsche Terminus gebraucht, gemeint ist wohl, ob es
zu Abschiebungen kam. Ausweisungen
werden in der Regel nur verfügt, nachdem Straftaten begangen wurden. Insofern
wurde keiner der o. a. Personen ausgewiesen. Die
Gutachten waren aufgrund von Rechtsprechungen und Auflagen gerade erforderlich,
um Nachteile für Leib und Leben der Betroffenen ausschließen zu können. Von den
o. g. Fällen kam es in einem Fall zur Abschiebung, eine Person ist freiwillig
ausgereist, eine Person ist aktuell untergetaucht, die anderen 7 Personen
halten sich noch in Deutschland auf, davon 6 mit Aufenthaltsrecht. Frage
6: Welche
Maßnahmen gedenkt die Stadt zur Vermeidung zweifelhafter Gutachten einzuleiten? Antwort: Nach
der landesweit geführten Diskussion hat sich die Hansestadt Lüneburg nun dazu
entschieden, künftige Gutachten beim Psychiatrischen Klinikum Lüneburg in
Auftrag zu geben. Beschluss: Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis. (33) |
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