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Auszug - Gutachtertätigkeit von Prof. Dr. Theo Vogel für die Lüneburger Behörden (Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 28.05.2010)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 7.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 30.09.2010    
Zeit: 17:05 - 19:55 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/3691/10 Gutachtertätigkeit von Prof. Dr. Theo Vogel für die Lüneburger Behörden (Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 28.05.2010)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage der Fraktion DIE LINKE
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT II
    DEZERNAT III
   DEZERNAT V
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Oberbürgermeister MÄDGE informiert, dass der Inhalt dieser Anfrage bereits Gegenstand einer dringlichen Anfrage der Landtagsfraktion der Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Niedersächsischen Landtag war. Darüber hinaus wird zur Anfrage der Stadtratsfraktion DIE LINKE wie folgt Stellung genommen:

 

Frage 1:

Wurde Professor Vogel von städtischen Lüneburger Behörden als Gutachter bestellt?

Antwort:

Die Ausländerbehörde hat Prof. Dr. Vogel in den letzten 9 Jahren in ca. 10 Fällen mit der Erstellung eines Gutachtens zur Frage der Reisefähigkeit einer vollziehbar ausreisepflichtigen ausländischen Person beauftragt. Detaillierte Statistiken hierüber würden jedoch nicht geführt, die letzte Beauftragung eines Gutachtens geschah am 30.09.2009.

 

Frage 2:

Nach welchen Auswahlkriterien wurde er als Gutachter bestellt?

Antwort:

Professor Dr. Vogel wurde bestellt, weil er als fachkundiger Gutachter bekannt war. Alle überprüften Gutachten wurden von Verwaltungsgerichtsentscheidungen jeweils bestätigt.

 

Frage 3:

In wie vielen Fällen zu welchen Sachverhalten wurde er beauftragt?

Antwort:

Bei allen Beauftragungen handelte es sich um die Erstellung von Gutachten für vollziehbar ausreisepflichtige Personen, die gesundheitliche Probleme in Form von psychischen Problemen geltend gemacht hatten. Es war daher fachärztlich gutachtlich festzustellen, ob Reisefähigkeit für eine Abschiebung besteht.

 

Frage 4:

Wie waren die Resultate seiner Gutachten?

Antwort:

In allen Fällen wurde festgestellt, dass grundsätzlich Reisefähigkeit bestünde, davon in zwei Fällen jedoch nur mit Einschränkungen.

 

Frage 5:

Kam es aufgrund dieser Gutachten zu Ausweisungen?

5.1: Falls ja, haben die Lüneburger Behörden dabei evtl. Nachteile für Leib und Leben der ausreisepflichtigen Menschen in Betracht gezogen?

5.2: Mit welchem Ergebnis?

Antwort:

Offensichtlich wurde in dieser Anfrage der falsche Terminus gebraucht, gemeint ist wohl, ob es zu Abschiebungen kam.

Ausweisungen werden in der Regel nur verfügt, nachdem Straftaten begangen wurden. Insofern wurde keiner der o. a. Personen ausgewiesen.

Die Gutachten waren aufgrund von Rechtsprechungen und Auflagen gerade erforderlich, um Nachteile für Leib und Leben der Betroffenen ausschließen zu können. Von den o. g. Fällen kam es in einem Fall zur Abschiebung, eine Person ist freiwillig ausgereist, eine Person ist aktuell untergetaucht, die anderen 7 Personen halten sich noch in Deutschland auf, davon 6 mit Aufenthaltsrecht.

 

Frage 6:

Welche Maßnahmen gedenkt die Stadt zur Vermeidung zweifelhafter Gutachten einzuleiten?

Antwort:

Nach der landesweit geführten Diskussion hat sich die Hansestadt Lüneburg nun dazu entschieden, künftige Gutachten beim Psychiatrischen Klinikum Lüneburg in Auftrag zu geben.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis.

 

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