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Bürgerinformationssystem
Beschluss:
Der Rat der Stadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Gemäß § 89 NGO wird der überplanmäßigen Ausgabe bei der Haushaltsstelle 06000.57000 - Lfd. ADV-Kosten - bis zur Höhe von 95.000,00 EUR zugestimmt.
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