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Auszug - Arbeitslosigkeit und Sozialmissbrauch aktiv bekämpfen - Antrag der CDU-Fraktion vom 05.03.02 (Eingang 11.03.02)  

 
 
öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 7.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 22.08.2002    
Zeit: 17:00 - 20:40 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/0086/02 Arbeitslosigkeit und Sozialmissbrauch aktiv bekämpfen - Antrag der CDU-Fraktion vom 05.03.02 (Eingang 11.03.02)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag der CDU-Fraktion
Verfasser:Frau Bauer
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:Alter Fachbereich 5 - Jugend und Soziales
Bearbeiter/-in: Bauer, Jutta  DEZERNAT V
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter ALTHUSMANN begründet den Antrag, den die CDU-Fraktion bereits im März vorgelegt habe, als es die Hartz-Kommission noch nicht gegeben habe. Man könne es sich in Deutschland nicht erlauben, weiterhin 180 Milliarden € für die Arbeitslosigkeit auszugeben. Lüneburg habe eine Arbeitslosenquote von 12 % und müsse dieses Problem schnellstmöglich in den Griff bekommen, indem organisatorische Veränderungen vorgenommen würden, um die fiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit zu verringern. Es gebe in Lüneburg etwa 4.000 Arbeitslose und 4.500 offene Stellen, insofern sei es unverständlich, warum nicht längst eine Verwaltungsvereinbarung zur Zusammenarbeit von Arbeits- und Sozialamt gefasst worden sei, um das Problem gemeinsam angehen zu können. Die Stellungnahme der Verwaltung vom April dieses Jahres habe sich durch die Vorschläge der Hartz-Kommission inzwischen nahezu erledigt. Er glaube, dass der Antrag in die richtige Richtung ziele und bitte die übrigen Fraktionen um Zustimmung.

 

Stadtdirektor KOCH sieht keinen Anlass, die Stellungnahme der Verwaltung zu aktualisieren. Für die Zuhörer stellt er die wichtigsten Punkte nochmals kurz dar. Da es sich um einen Prüfauftrag handele, gehe er davon aus, dass er mit der umfassenden Stellungnahme der Verwaltung erledigt sei. Im übrigen habe der Geschäftsführer der Osnabrücker Beschäftigungsförderungsgesellschaft bei der Podiumsdiskussion der CDU im April aufgezeigt, dass die im Antrag der CDU genannten Vermittlungszahlen für den Landkreis Osnabrück nicht stimmten, sondern statt 16.000 nur etwa 4.000 betrügen. Ins Verhältnis zur Bevölkerungszahl gesetzt, stehe Lüneburg mit seinen Vermittlungszahlen erheblich besser da als Osnabrück.

 

Ratsherr BÖSCHEN meint, durch die heftigen Diskussionen um den Sozialhilfemissbrauch habe sich bei vielen Bürgern und Politikern der Eindruck verfestigt, dass es eine hohe Missbrauchsquote gebe und bei konsequenter Bekämpfung enorme Einsparraten im Sozialetat zu erreichen wären. Natürlich müsse jedem Missbrauch konsequent nachgegangen werden, dabei dürften jedoch die Relationen nicht außer Acht gelassen werden. Der finanzielle Schaden durch Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung sei ungleich höher. Es habe sich zudem gezeigt, dass die Dimensionen des Sozialhilfemissbrauchs weitaus geringer seien, als vielfach von der Öffentlichkeit angenommen werde. Eine Zusammenlegung der Sozialämter bringe seiner Meinung nach keine Vorteile und bedeute weniger Bürgernähe. Die Fachstelle Hilfe zur Arbeit arbeite bereits jetzt gut mit den verschiedenen Behörden und Institutionen zusammen. Er sei überzeugt, dass in der nächsten Legislaturperiode eine Reform der Sozialhilfe unter dem Stichwort Bedarfsorientierung anstehe, die Verbesserung der Arbeitsvermittlung sei auch bereits in Arbeit. Die notwendigen Maßnahmen seien mit den Vorschlägen der Hartz-Kommission bereits auf den Weg gebracht, daher gebe es zur Zeit keinen Grund, dem Antrag der CDU-Fraktion zuzustimmen.

 

Beigeordneter DR. SCHARF erklärt, der Ansatz des Antrages sei eigentlich, die unzähligen Anbieter von Qualifizierungsmaßnahmen zu bündeln und die Weiterbildung so zu intensivieren und effizienter zu gestalten. Wichtig sei, dass die Absolventen am Ende tatsächlich in den ersten Arbeitsmarkt eingeschleust werden könnten.

 

Ratsherr SOLDAN weist auf die bereits bestehenden Möglichkeiten zur Ermittlung von Sozialhilfemissbrauch hin und zeigt auf, was bereits getan werde, um Sozialhilfeempfänger in Arbeit zu vermitteln. Eine Verstärkung dieser Tätigkeiten wäre nur mit zusätzlichem Personal möglich, dafür fehlten jedoch die finanziellen Mittel. Zunächst müsse abgewartet werden, welche Vorschläge der Hartz-Kommission umgesetzt würden, erst dann werde deutlich, was daraufhin konkret in Lüneburg geändert werden müsse.

 

Ratsherr NOWAK fürchtet, eine Zusammenlegung der Sozialämter würde durch die Einsparung von Fachpersonal zu einer Verschlechterung der Betreuung der Sozialhilfeempfänger führen. Eine Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe würde seiner Meinung nach die Kommunen letztendlich ruinieren. Das sei jedoch eine Frage, die im Bundestag und den Landtagen diskutiert werden müsse. Er hoffe, dass die Fachstelle Hilfe zur Arbeit in Zukunft personell verstärkt werde, denn dort werde hervorragende Arbeit geleistet.

 

Beigeordneter ALTHUSMANN versteht die Weigerung der übrigen Fraktionen nicht, dem Prüfantrag der CDU-Fraktion zuzustimmen. Es gebe in Deutschland 900.000 bis 1.000.000 erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger, was deutlich zeige, dass etwas geschehen müsse. Genau die Vorschläge, die der Prüfantrag formuliere, seien jetzt auch von der Hartz-Kommission gemacht worden. Wenn alles so gut laufen würde, wie es seine Vorredner behaupteten, hätte Lüneburg nicht 12% Arbeitslose. Es gehe hierbei nicht um einen Angriff auf das soziale System in Deutschland, sondern um die Entwicklung zielgerechterer Strukturen für die Arbeitsvermittlung und die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit.

 

Oberbürgermeister MÄDGE verweist darauf, dass die Verwaltung Gesetze ausführe und ihnen auch nicht vorgreifen könne. Der Rat habe gar nicht die Kompetenz, diese Forderungen der CDU-Fraktion zu beschließen, das sei Sache des Landtages bzw. des Bundestages. Die Stadt und der Landkreis hätten im übrigen in gemeinsamen Synergieanalysen festgestellt, dass eine Zusammenlegung der Sozialämter keine Synergieeffekte hätte. Mit dem Arbeitsamt sei bereits eine Zusammenarbeit im Rahmen der Gesetze vereinbart worden. Das Problem liege allerdings bei der Arbeitsverwaltung und den komplizierten Datenschutzbestimmungen, die noch bis vor kurzem einen Datenabgleich unmöglich gemacht hätten. Die Fachstelle Hilfe zur Arbeit wende die bestehenden Gesetze an und schöpfe die Möglichkeiten so weit wie möglich aus. Mehr könne momentan ohne neue Gesetze nicht getan werden.

 

Ratsherr KOLLE schildert die Probleme von Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern. Man dürfe die Menschen hinter den Statistiken nicht vergessen. Es sei ein Gerücht, dass die meisten der Betroffenen arbeitsscheu seien. Sozialhilfemissbrauch sei ebenfalls keineswegs die Regel und es werde dagegen bereits in ausreichendem Maße vorgegangen. Er dankt Stadtdirektor Koch und Oberbürgermeister Mädge für ihre ausführlichen Stellungnahmen. Der Antrag sei damit seiner Meinung nach erledigt.

 

Bürgermeisterin SCHELLMANN meint, die CDU-Fraktion unterstelle mit ihrem Antrag fälschlicherweise, dass Stadt und Landkreis sich zu dem Thema bisher keine Gedanken gemacht hätten. Diese täten aber sehr viel, um die Probleme in den Griff zu bekommen. Das Thema werde auch in den Gremien ständig bewegt. Dass eine Zusammenlegung der Sozialämter unvorteilhaft wäre, sei der CDU-Fraktion bekannt und sie habe sich damals ebenfalls dagegen ausgesprochen. In Deutschland gebe es im übrigen bereits viel bessere Projekte als das Wisconsin-Modell.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg lehnt den CDU-Antrag mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD / F.D.P. und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei Stimmenthaltung eines Mitglieds der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

 

(V, 5, II)