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Beratungsinhalt: Beigeordneter
ALTHUSMANN begründet den Antrag, den die CDU-Fraktion bereits im
März vorgelegt habe, als es die Hartz-Kommission noch nicht gegeben habe. Man
könne es sich in Deutschland nicht erlauben, weiterhin 180 Milliarden € für die
Arbeitslosigkeit auszugeben. Lüneburg habe eine Arbeitslosenquote von 12 % und
müsse dieses Problem schnellstmöglich in den Griff bekommen, indem
organisatorische Veränderungen vorgenommen würden, um die fiskalischen Kosten
der Arbeitslosigkeit zu verringern. Es gebe in Lüneburg etwa 4.000 Arbeitslose
und 4.500 offene Stellen, insofern sei es unverständlich, warum nicht längst
eine Verwaltungsvereinbarung zur Zusammenarbeit von Arbeits- und Sozialamt
gefasst worden sei, um das Problem gemeinsam angehen zu können. Die
Stellungnahme der Verwaltung vom April dieses Jahres habe sich durch die
Vorschläge der Hartz-Kommission inzwischen nahezu erledigt. Er glaube, dass der
Antrag in die richtige Richtung ziele und bitte die übrigen Fraktionen um
Zustimmung. Stadtdirektor
KOCH sieht keinen Anlass, die Stellungnahme der Verwaltung zu aktualisieren.
Für die Zuhörer stellt er die wichtigsten Punkte nochmals kurz dar. Da es sich
um einen Prüfauftrag handele, gehe er davon aus, dass er mit der umfassenden
Stellungnahme der Verwaltung erledigt sei. Im übrigen habe der Geschäftsführer
der Osnabrücker Beschäftigungsförderungsgesellschaft bei der Podiumsdiskussion
der CDU im April aufgezeigt, dass die im Antrag der CDU genannten
Vermittlungszahlen für den Landkreis Osnabrück nicht stimmten, sondern statt
16.000 nur etwa 4.000 betrügen. Ins Verhältnis zur Bevölkerungszahl gesetzt,
stehe Lüneburg mit seinen Vermittlungszahlen erheblich besser da als Osnabrück. Ratsherr
BÖSCHEN meint, durch die heftigen Diskussionen um den Sozialhilfemissbrauch habe
sich bei vielen Bürgern und Politikern der Eindruck verfestigt, dass es eine
hohe Missbrauchsquote gebe und bei konsequenter Bekämpfung enorme Einsparraten
im Sozialetat zu erreichen wären. Natürlich müsse jedem Missbrauch konsequent
nachgegangen werden, dabei dürften jedoch die Relationen nicht außer Acht
gelassen werden. Der finanzielle Schaden durch Schwarzarbeit und
Steuerhinterziehung sei ungleich höher. Es habe sich zudem gezeigt, dass die
Dimensionen des Sozialhilfemissbrauchs weitaus geringer seien, als vielfach von
der Öffentlichkeit angenommen werde. Eine Zusammenlegung der Sozialämter bringe
seiner Meinung nach keine Vorteile und bedeute weniger Bürgernähe. Die
Fachstelle Hilfe zur Arbeit arbeite bereits jetzt gut mit den verschiedenen
Behörden und Institutionen zusammen. Er sei überzeugt, dass in der nächsten
Legislaturperiode eine Reform der Sozialhilfe unter dem Stichwort
Bedarfsorientierung anstehe, die Verbesserung der Arbeitsvermittlung sei auch
bereits in Arbeit. Die notwendigen Maßnahmen seien mit den Vorschlägen der
Hartz-Kommission bereits auf den Weg gebracht, daher gebe es zur Zeit keinen
Grund, dem Antrag der CDU-Fraktion zuzustimmen. Beigeordneter
DR. SCHARF erklärt, der Ansatz des Antrages sei eigentlich, die
unzähligen Anbieter von Qualifizierungsmaßnahmen zu bündeln und die
Weiterbildung so zu intensivieren und effizienter zu gestalten. Wichtig sei,
dass die Absolventen am Ende tatsächlich in den ersten Arbeitsmarkt
eingeschleust werden könnten. Ratsherr
SOLDAN weist auf die bereits bestehenden Möglichkeiten zur Ermittlung von
Sozialhilfemissbrauch hin und zeigt auf, was bereits getan werde, um
Sozialhilfeempfänger in Arbeit zu vermitteln. Eine Verstärkung dieser
Tätigkeiten wäre nur mit zusätzlichem Personal möglich, dafür fehlten jedoch
die finanziellen Mittel. Zunächst müsse abgewartet werden, welche Vorschläge
der Hartz-Kommission umgesetzt würden, erst dann werde deutlich, was daraufhin
konkret in Lüneburg geändert werden müsse. Ratsherr NOWAK fürchtet,
eine Zusammenlegung der Sozialämter würde durch die Einsparung von Fachpersonal
zu einer Verschlechterung der Betreuung der Sozialhilfeempfänger führen. Eine
Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe würde seiner Meinung nach die
Kommunen letztendlich ruinieren. Das sei jedoch eine Frage, die im Bundestag
und den Landtagen diskutiert werden müsse. Er hoffe, dass die Fachstelle Hilfe
zur Arbeit in Zukunft personell verstärkt werde, denn dort werde hervorragende
Arbeit geleistet. Beigeordneter
ALTHUSMANN versteht die Weigerung der übrigen Fraktionen nicht,
dem Prüfantrag der CDU-Fraktion zuzustimmen. Es gebe in Deutschland 900.000 bis
1.000.000 erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger, was deutlich zeige, dass etwas
geschehen müsse. Genau die Vorschläge, die der Prüfantrag formuliere, seien
jetzt auch von der Hartz-Kommission gemacht worden. Wenn alles so gut laufen
würde, wie es seine Vorredner behaupteten, hätte Lüneburg nicht 12%
Arbeitslose. Es gehe hierbei nicht um einen Angriff auf das soziale System in
Deutschland, sondern um die Entwicklung zielgerechterer Strukturen für die
Arbeitsvermittlung und die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Oberbürgermeister
MÄDGE verweist darauf, dass die Verwaltung Gesetze ausführe und ihnen auch
nicht vorgreifen könne. Der Rat habe gar nicht die Kompetenz, diese Forderungen
der CDU-Fraktion zu beschließen, das sei Sache des Landtages bzw. des
Bundestages. Die Stadt und der Landkreis hätten im übrigen in gemeinsamen
Synergieanalysen festgestellt, dass eine Zusammenlegung der Sozialämter keine
Synergieeffekte hätte. Mit dem Arbeitsamt sei bereits eine Zusammenarbeit im
Rahmen der Gesetze vereinbart worden. Das Problem liege allerdings bei der Arbeitsverwaltung
und den komplizierten Datenschutzbestimmungen, die noch bis vor kurzem einen
Datenabgleich unmöglich gemacht hätten. Die Fachstelle Hilfe zur Arbeit wende
die bestehenden Gesetze an und schöpfe die Möglichkeiten so weit wie möglich
aus. Mehr könne momentan ohne neue Gesetze nicht getan werden. Ratsherr KOLLE schildert die
Probleme von Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern. Man dürfe die Menschen
hinter den Statistiken nicht vergessen. Es sei ein Gerücht, dass die meisten
der Betroffenen arbeitsscheu seien. Sozialhilfemissbrauch sei ebenfalls
keineswegs die Regel und es werde dagegen bereits in ausreichendem Maße
vorgegangen. Er dankt Stadtdirektor Koch und Oberbürgermeister Mädge für ihre
ausführlichen Stellungnahmen. Der Antrag sei damit seiner Meinung nach
erledigt. Bürgermeisterin
SCHELLMANN meint, die CDU-Fraktion unterstelle mit ihrem Antrag
fälschlicherweise, dass Stadt und Landkreis sich zu dem Thema bisher keine
Gedanken gemacht hätten. Diese täten aber sehr viel, um die Probleme in den
Griff zu bekommen. Das Thema werde auch in den Gremien ständig bewegt. Dass
eine Zusammenlegung der Sozialämter unvorteilhaft wäre, sei der CDU-Fraktion
bekannt und sie habe sich damals ebenfalls dagegen ausgesprochen. In
Deutschland gebe es im übrigen bereits viel bessere Projekte als das
Wisconsin-Modell. Beschluss: Der Rat der Stadt Lüneburg lehnt den
CDU-Antrag mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD / F.D.P. und der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei Stimmenthaltung
eines Mitglieds der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab. (V, 5, II) |
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