Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Antrag wird gemeinsam mit TOP 9.1 - Verbesserung der Sauberkeit und öffentlichen Ordnung in der Stadt Lüneburg (VO/0118/02) – beraten. Beratungsinhalt: Beigeordneter
ALTHUSMANN erläutert die Anträge. In Lüneburg könne in Sachen
Sauberkeit und Ordnung einiges verbessert werden. Vermüllte und verwahrloste
Bereiche zögen automatisch Kriminalität an. Auch gegen Graffiti-Schmierereien
müsse rigoros vorgegangen werden. Zur Ahndung solcher Vergehen wie Müllablagerungen
oder Graffiti sollte in Lüneburg ein Ordnungsdienst als “Müllpolizei”
eingesetzt werden, der auch für die sofortige Beseitigung des Mülls und der
Schmierereien sorge. Die Verordnung über die Sauberkeit und Sicherheit in der
Stadt Lüneburg müsse verschärft und die Bußgelder bei Verstoß dagegen erhöht
werden. Ratsherr
BURGDORFF entgegnet, Lüneburg sei keineswegs so schmutzig, wie die CDU es hier
darstelle. Aus der Stellungnahme der Verwaltung gehe hervor, was bereits alles
für die Sauberkeit der Stadt getan werde. Weiterer Handlungsbedarf bestehe
seiner Meinung nach nicht. Eine “Müllpolizei” sei finanziell nicht tragbar und
es sei fraglich, ob sie sich amortisieren würde. Man könne Lüneburg auch nicht
mit einer Großstadt wie Hamburg vergleichen. Seine Fraktion lehne eine Änderung
der bestehenden Verordnung und die Aufwendung zusätzlicher finanzieller Mittel
für eine “Müllpolizei” ab. Ratsherr MOHR wendet sich
ebenfalls gegen die Einführung einer “Müllpolizei”. Das von der CDU-Fraktion
beschworene Szenario treffe für Lüneburg nicht zu. Die Forderung erinnere an
die Law-and-Order-Politik der Schill-Partei, die in einer Kleinstadt wie
Lüneburg völlig unnötig sei. Die Verwaltung und die verantwortungsbewussten
Bürgerinnen und Bürger der Stadt sorgten bereits gut für Sauberkeit und Ordnung
in der Stadt. Eine detailliertere Reglementierung und härtere Bestrafung
kleinerer Verstöße sei nicht notwendig. Bürgermeister
INSELMANN erklärt, seine Fraktion setze eher auf den aufgeklärten,
verantwortungsbewussten Bürger, nicht auf einen Kontrollstaat. Wichtig sei eine
entsprechende umweltbewusste Erziehung, die schon im Kindergarten und in der
Schule beginne. Die CDU habe die gleiche Satzungsänderung auch in anderen
Stadträten und im Landtag eingebracht und ihr sei vom Innenministerium des
Landes Niedersachsen bereits bescheinigt worden, dass sie rechtswidrig wäre.
Was durch Spezialgesetze schon geregelt werde, dürften die Kommunen nicht in
einer Satzung aufgreifen. Auch das Rechtsamt der CDU-geführten Stadt Celle habe
die gleiche Mustersatzung für rechtswidrig befunden. Die dortige CDU-Fraktion
habe ihren Antrag daraufhin zurückgezogen, was die CDU hier auch tun sollte.
Die Landesregierung habe im übrigen inzwischen gemeinsam mit den kommunalen
Spitzenverbänden einen dezidierten Wegweiser zum Umgang mit Problemen wie
Verschmutzungen, Lärmbelästigungen usw. in den Innenstädten erarbeitet. Fachbereichsleiterin
SCHRÖDER-EHLERS fasst kurz den Inhalt der umfangreichen Stellungnahme
der Verwaltung zusammen. Eine Umsetzung der von der CDU-Fraktion beantragten
Satzungsänderung wäre rechtswidrig. Beigeordneter
DR. SCHARF schildert die Problematik der regelmäßigen
Verschmutzungen im Umkreis der Sammelcontainer. Hier könnte durch den Einsatz
eines Ordnungsdienstes Abhilfe geschaffen werden. In die Programme gegen
Graffiti-Schmierereien müssten auch die Schulen mit eingebunden werden. Die
Stadt Lüneburg sei zwar im Vergleich zu anderen Städten nicht verdreckt, aber
es gebe Schwachstellen und dort müsse gehandelt werden. Bürgermeisterin
SCHELLMANN teilt mit, es gebe bereits ein ausreichendes
gesetzliches Instrumentarium zur Lösung der genannten Probleme, das nur
entsprechend angewendet werden müsse. Die Durchsetzung von
Ordnungswidrigkeitsmaßnahmen durch eine “Müllpolizei” sehe sie insofern auch
als problematisch an, als die Bürger es nicht akzeptieren würden. Die Stadt
leiste ihr Möglichstes bei der Müllbeseitigung, finanziell sei im Moment
einfach nicht mehr machbar. Vorstellbar wäre eine besondere Aktion des Rates,
um öffentlich auf das Problem hinzuweisen. Dazu könnte der Müll von einigen
Tagen einmal auf dem Marktplatz gesammelt werden, um zu verdeutlichen, welche
Mengen da zusammenkommen. Die Ratsmitglieder könnten mit den Bürgern
diskutieren und aufzeigen, wie viel Geld gespart und sinnvoller verwendet
werden könnte, wenn alle sich bemühen würden, ihren Abfall ordnungsgemäß zu
entsorgen. Oberbürgermeister
MÄDGE macht deutlich, die geforderten Maßnahmen wären nur mit einer drastischen
Erhöhung der Abfallgebühren möglich. In Lüneburg werde mit den vorhandenen
Möglichkeiten effizient gearbeitet und es würden verschiedene Programme
umgesetzt. Die Stadt sei auf diesem Gebiet längst Vorbild für andere Städte.
Wichtig wäre eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit und ein verändertes
Gesellschaftsempfinden, das jedoch nur durch eine entsprechende frühzeitig in
den Familien und Schulen einsetzende Erziehung erreicht werden könne. Ratsfrau MEINS findet
insbesondere ärgerlich, dass der Sperrmüll meist abends an die Straße gestellt
und dann häufig über Nacht auseinander gefleddert wird. Die Stadt sollte an die
Bürger appellieren, den Müll erst am Morgen herauszustellen. Sie weist auf die
Kosten für den Ersatz und die Reparatur von ständig zerstörten Sammelcontainern
hin, diese würden beim Einsatz eines Ordnungsdienstes wegfallen. Wichtig sei,
schon bei den Kindern ein Bewusstsein für Sauberkeit und Ordnung zu wecken und
im Alltag Zivilcourage zu zeigen, indem man Personen, die etwas auf die Straße
werfen, darauf anspreche. Oberbürgermeister
MÄDGE teilt mit, es werde bereits daran gearbeitet, das Problem mit dem
Sperrmüll in den Griff zu bekommen. Es sei jedoch eine irrige Annahme, dass das
Problem mit der Einstellung von mehr Personal zu lösen wäre. Richtig sei, dass
die gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere auch an den Schulen
intensiviert werden müsse. Beschluss: Der Rat der Stadt Lüneburg lehnt den Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD / F.D.P. und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei Stimmenthaltung eines Mitglieds der CDU-Fraktion ab. (3, 31, 32) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |