Bürgerinformationssystem
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Beschluss: Der Rat der Stadt Lüneburg fasst
einstimmig folgenden Beschluss: Gemäß § 89 NGO wird der
überplanmäßigen Ausgabe bei der Haushaltsstelle 06000.57000 - Lfd. ADV-Kosten -
bis zur Höhe von 95.000,00 EUR zugestimmt. (22) |
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