Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Im Rahmen der Wirtschaftsprüfung bei der
Abwassergesellschaft Lüneburg mbH (AGL) wurde festgestellt, dass der zweite
Vertreter in der Gesellschafterversammlung nicht duch einen aktuellen
Ratsbeschluss bestätigt worden ist. Seit 1996 gilt für die Gesellschaften, bei denen 2
Vertreterinnen und Vertreter für die Gesellschafterversammlungen zu benennen
sind, folgende Regelung: Theater Lüneburg GmbH: Oberbürgermeister Stadtkämmerer Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH: Oberbürgermeister Stadtkämmerer Gesellschaft für Abfallwirtschaft Lüneburg mbH (GfA): Oberbürgermeister Stadtkämmerer Abwassergesellschaft Lüneburg mbH (AGL): Oberbürgermeister
Stadtrechtsrat / Fachbereichsleiter/in des
Fachbereiches Bürgerservice, Sicherheit, Verkehr und Umwelt Die Wirtschaftsprüfer bei der
Abwassergesellschaft, die ihre Prüfung am 21.05.02 abgeschlossen haben,
empfehlen, dass die bisherige Regelung jeweils zu Beginn einer Ratsperiode
bestätigt wird. In der konstituierenden Ratssitzung
ist dies nicht erfolgt. Die Verwaltung folgt der Empfehlung und schlägt vor,
die bisherige Regelung in den Gesellschafterversammlungen zu bestätigen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die
Erarbeitung der Vorlage: 35 € aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung
der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Lüneburg bestätigt
folgende Vertretungen der Stadt Lüneburg in den Gesellschafterversammlungen: Theater Lüneburg GmbH: Oberbürgermeister Stadtkämmerer Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH: Oberbürgermeister Stadtkämmerer Gesellschaft für Abfallwirtschaft Lüneburg mbH (GfA): Oberbürgermeister Stadtkämmerer Abwassergesellschaft Lüneburg
mbH (AGL): Oberbürgermeister Fachbereichsleiter/in des Fachbereiches Bürgerservice, Sicherheit,
Verkehr und Umwelt |
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