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Vorlage - VO/0028/02  

 
 
Betreff: Teileinziehung von Flächen "Häcklinger Weg"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:66 19 21
Federführend:Bereich 71 - Verwaltung, Service, Controlling Beteiligt:Bereich 71 - Verwaltung, Service, Controlling
Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea  Bereich 73 - Friedhöfe
Beratungsfolge:
Ortsrat der Ortschaft Oedeme Vorberatung
19.06.2002 
öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Ortsrates Oedeme ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
22.08.2002 
öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Stadt Lüneburg beabsichtigt, die in dem anliegenden Lageplan schraffiert gekennzeichnete und öffentlich gewidmete Verkehrsfläche mit einer Größe von ca. 100 m² zu verkaufen. Vor dem Verkauf der Fläche ist ein Einziehungsverfahren nach dem Niedersächsischen Straßengesetz (NStrG) durchzuführen.

 

Nach § 8 NStrG setzt die Einziehung einer öffentlichen Verkehrsfläche voraus, dass diese keine Verkehrsbedeutung mehr hat oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für ihre Beseitigung gegeben sind.

 

Die ca. 100 m² große Teilfläche des Häcklinger Weges wird seit einiger Zeit nicht mehr als Verkehrsfläche genutzt. Durch den im Bebauungsplangebiet entstandenen Geh- und Radweg, der auf den Häcklinger Weg zugeführt wird, ist die in Rede stehende Fläche nur noch eingeschränkt nutzbar. Insofern ist diese Fläche als öffentliche Verkehrsfläche entbehrlich, zumal der Geh- und Radweg entlang des Häcklinger Weges in ausreichender Breite erhalten bleibt.

 

Die nach § 8 Abs. 2 NStrG vorgeschriebene ortsübliche Bekanntmachung der Absicht der Einziehung ist mindestens 3 Monate vor der Einziehung der Verkehrsfläche durchzuführen, da es sich nicht um eine Fläche von unwesentlicher Bedeutung handelt. Zur Beschleunigung des Verfahrens kann der Beschluss, die Absicht der Einziehung ortsüblich bekanntzugeben, zusammen mit dem Einziehungsbeschluss gefaßt werden.

 

Dabei sind vor der Veröffentlichung des Einziehungsbeschlusses die Bedenken der Bevölkerung jedoch zu berücksichtigen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      40,00 €

 

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

 

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

 

c)   an Folgekosten:

 

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

 

e)   mögliche Einnahmen:      Verkauf der Teilfläche

Anlagen:

Anlagen:

Lagepläne

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die im anliegenden Lageplan gekennzeichnete öffentlich gewidmete Verkehrsfläche zur Größe von ca. 100 m² aus dem Flurstück 254/9 tlw. Flur 1 Gemarkung Oedeme wird eingezogen.

 

Die Absicht, diese öffentlich gewidmete Fläche einzuziehen, ist umgehend ortsüblich bekanntzugeben.

Dieser Beschluss ergeht unter dem Vorbehalt, dass zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einziehungsverfügung etwaigen Bedenken der Bevölkerung Rechnung getragen wurde, bzw. Einwendungen gegen die Einziehung ausgeräumt wurden.

 

Der Lageplan ist Bestandteil der Originalsitzungsvorlage.