1. Die Mittel für die Grundsanierung von Straßen in
Höhe von 300.000 € werden kurzfristig nach Genehmigung des Haushaltes für die
Ausschreibung und Auftragsauslösung freigegeben.
2. Die Verwaltung wird beauftragt
die durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen entsprechend der Dringlichkeitsliste
nach Genehmigung des Haushaltes auszuschreiben.
19.04.2005 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.