Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/1479/05  

 
 
Betreff: Mittelfristiges Investitionsprogramm an städtischen Schulen in den Jahren 2005 - 2009
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Imke Gronholz-Bergmann
Federführend:DEZERNAT V Beteiligt:DEZERNAT VI
Bearbeiter/-in: Schrader, Gabriele  Bereich 41 - Schulen, Kultur, Sport
   Alter Bereich 64 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
19.04.2005 
Gemeinsame öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses und des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
26.05.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

  1. Für die städtischen Schulen wurde von der Verwaltung, wie in den Haushaltsberatungen angekündigt und in der Haushaltssatzung 2005 beschlossen, eine Fortsetzung des mittelfristigen Schulinvestitionsprogramms für die Jahre 2005 – 2009 erarbeitet.

 

Bereits mit dem Investitionsprogramm 2001 – 2004 wurden 5,11 Mio. EUR zur Schulbausanierung bereitgestellt. Ergänzt um Mittel aus dem Bundesförderprogramm „IZBB“ für Ganztagsschulen und die notwendigen Maßnahmen im Rahmen der PCB-Sanierung konnten an nahezu allen städtischen Schulen erhebliche bauliche Verbesserungen verwirklicht und zugleich wichtige Impulse für das Bauhandwerk gegeben werden.

 

Leider konnten nicht alle seinerzeit geplanten Maßnahmen in ursprünglich gedachter Weise durchgeführt werden, da auf unvorhergesehenen Sanierungsbedarf eingegangen werden musste, wie die dringliche Beseitigung der erheblichen Wasserschäden im Jahre 2002 und die notwendige PCB-Sanierung.

 

Insgesamt wurden bzw. werden 45 Mio. EUR investiert. (Siehe Anlage 1 – die Übersicht des Gesamtinvestitionsvolumens umfasst alle Investitionen 2001-2009)

 

  1. Die laufende PCB-Sanierung ist im vorliegenden Programm nicht enthalten. Hierüber besteht ein gesondertes Programm, bei dessen Verwirklichung aus wirtschaftlichen und pädagogischen Gründen über die bloße Schadstoffbeseitigung hinaus zugleich auch andere Reparaturen und Qualitätsverbesserungen verwirklicht werden. Schulausschuss und der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung haben sich in ihren Sitzungen im Jahr 2004 davon ein Bild gemacht.

 

  1. Dargestellt werden jedoch die Sanierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Ausbau von Ganztagsschulen.

a) Christianischule =                                                    3.133.956,86 Mio. EUR Ausgabe.

Bewilligte Mittel aus dem IZBB-Programm

des Bundes                                                          2.313.000,00 Mio. EUR Einnahmen.

 

b) Hauptschule Stadtmitte =                                           763.930,00 Mio. EUR Ausgabe.

Bewilligte Mittel aus dem IZBB-Programm

des Bundes                                                                         687.000,00 Mio. EUR Einnahmen.

 

c) Grundschule Anne-Frank-Schule =                      3.536.736,05 Mio. EUR Ausgabe.

Bewilligte Mittel aus dem IZBB-Programm

des Bundes                                                          3.183.000,00 Mio. EUR Einnahmen.

 

d)      Für die Hauptschule Kreideberg wurde ein Antrag auf Genehmigung als Ganztagsschule zum nächsten Schuljahr gestellt, über den bisher nicht entschieden wurde. Außerdem soll ein Antrag auf eine Zuwendung aus dem IZBB gestellt werden, der eine Gesamtinvestition von 9,9 Mio. EUR umfasst. Ein entsprechender Orientierungsantrag wurde bereits gestellt. Die Übersicht zum Investitionsprogramm weist die mögliche Einnahme aus dem IZBB für die Hauptschule Kreideberg aus.

 

e)      Das Johanneum hat den Entwurf eines Antrages auf Genehmigung als Ganztagsschule vorgelegt. Inhaltlich wurde er durch einen Beschluss der Gesamtkonferenz am 16.03.05 dahingehend konkretisiert, dass die Schule auf Grundlage des aktuellen Erlasses „Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule“ ersatzweise auch mit der Genehmigung einer offenen GTS, d.h. ein GTS-Betrieb ohne verbindliches Nachmittagsangebot, einverstanden wäre.

Die mit der Aufnahme eines GTS Betriebes notwendig werdenden baulichen Maßnahmen sind auch im Zusammenhang mit den Möglichkeiten, ggf. freie Raumkapazitäten im Schulzentrum Kaltenmoor (Außenstelle) zu nutzen, zu betrachten. Diese Thematik wird in der nächsten Schulausschusssitzung erörtert.

 

f)        Die Kopernikus-Schule hat ebenso den Entwurf eines Antrags auf Genehmigung als Ganztagsschule vorgelegt. Bisher gibt es nur das Votum der Gesamtkonferenz, mit verbindlichen schulischen Angeboten an zwei Nachmittagen. Die akuelle Erlasslage ist der Schule aber bekannt.

Hinsichtlich der mit der Aufnahme eines GTS-Betriebes notwendigen baulichen Maßnahmen wird im Gesamtzusammenhang zur Raumsituation der Schulen im bereich Kaltenmoor in der nächsten Sitzung des Schulausschusses berichtet.

 

4. Über einen vorliegenden Antrag der Rudolf-Steiner-Schule über einen Investitionszuschuss bedarf es einer Meinungsbildung im Schulausschuss/Verwaltungsausschuss, ob eine Bezuschussung generell und in welcher Höhe erfolgen soll.

 

5.    Wie vor 4 Jahren wurden in 2004 Baubegehungen an den Schulen durch die Schul- und Bauverwaltung durchgeführt, um den aktuellen Sanierungsbedarf zu ermitteln. Außerdem wurden einzelne im vorigen Programm geplante aber aus den o. a. Gründen nicht durchgeführte Maßnahmen einbezogen. Der Sanierungsbedarf beruht auf eigene Kostenschätzungen.

 

Insgesamt wurde ein Investitionsbedarf von  ca. 10 Mio. EUR (ohne Kategorie 4) ermittelt.

 

Der ermittelte Investitionsbedarf wurde in 4 Kategorien unterteilt:

1. baufachlich zwingend (Maßnahmen der Substanzerhaltung oder der Gebäudesicherheit),

2. energiesparwirksam,

3. pädagogisch begründet,

4. Wünsche und Ideen der Schulen.

 

Sowie nach den Prioritäten:

1.                   unumgänglich,

2.                   notwendig,

3.                   wünschenswert.

 

Nach dieser Einteilung ist in der Priorität 1.1 eine Investitionssumme von ca. 6,8 Mio. EUR bis 2009 erforderlich. Für diese Maßnahmen wurde ein Mehrjahres-Investitionsprogramm mit der Verteilung der Einzelmaßnahmen auf die Jahre 2005 – 2009 aufgestellt (siehe Anlage 2).

Aus dem Mehrjahres-Investitionsprogramm gehen auch die Maßnahmen der Kategorie 4 hervor.

 

Im Vermögenshaushalt 2005 sind 500.000 EUR sowie eine Verpflichtungsermächtigung (VE) in Höhe von 500.000 EUR vom Rat beschlossen worden.

 

In der mittelfristigen Finanzplanung 2006 – 2009 sind über Haushaltsansätze und VE’s noch brutto 5,8 Mio. EUR Ausgaben vorzusehen.

 

D. h. 1,45 Mio. EUR/Jahr bis 2009.

 

Ebenfalls die Einnahmen gem. § 118 Nds. Schulgesetz (NSchG) vom Landkreis Lüneburg und Mittel aus dem IZBB-Programm.

 

Um eine optimale Flexibilität zu erzielen, werden alle Haushaltsstellen des Einzelplans 2 im Vermögenshaushalt für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      500 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:    1)                   Übersichtsblatt "Gesamtbeträge nach Kategorien"

2) Investitionsprogramm mit Beschreibung der Einzelmaßnahmen und Verteilungsvorschlag auf die Haushaltsjahre 2005 - 2009

3) Maßnahmen, die zur Zeit noch nicht durchgeführt werden können

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 Investitionsübersicht Teil 1 (69 KB) PDF-Dokument (12 KB)    
Anlage 4 2 Investitionsübersicht Teil 2 (26 KB) PDF-Dokument (9 KB)    
Anlage 1 3 Investitionsprogramm Schulen 2005-2009 (165 KB) PDF-Dokument (115 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Schulausschuss und der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung stimmen dem mittelfristigen Schulinvestitionsprogramm 2005 – 2009 gem. Anlage zu und empfehlen dem Verwaltungsausschuss ihre Umsetzung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die haushaltsrechtliche Umsetzung 2006 – 2009 (Haushaltssatzungen 2006 ff., mittelfristige Finanzplanung, Investitionsprogramme 2006 – 2009) vorzubereiten und dem Rat mit dem Haushaltsentwurf 2006 zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit den Schulleitungen das Investitionsprogramm umzusetzen.