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Vorlage - VO/1491/05  

 
 
Betreff: Neubau Turnhalle Häcklingen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Koplin
Federführend:Alter Bereich 64 - Gebäudewirtschaft Bearbeiter/-in: Ryll, Gudrun
Beratungsfolge:
Schulausschuss
19.04.2005 
Gemeinsame öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses und des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Auf Grund der Bevölkerungsentwicklung wurde neben der Erweiterung der Grundschule auch der Neubau einer Turnhalle vorgesehen. Im Haushalt 2005 sind die notwendigen Mittel sowie Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt.

 

Das Raumprogramm sieht eine sogenannte 1-Feld-Halle vor:

 

Größe:                         15 x 27 m

Nebenräume:              Stuhllager, das auch als Besprechungszimmer nutzbar ist (30 m²)

Umkleidebereiche:     2 (12 m „Balkenlänge“)

Umkleidebereiche

für Lehrer:                   2 (Regiebereich kann eine der beiden Lehrerumkleidekabinen sein)

Toiletten:                     2 im Umkleidebereich, 2 im Hallenbereich

Duschen:                    ja

 

Die Baumaßnahme soll im Herbst 2005 eingeleitet und zum 01.08.2006 abgeschlossen sein.

 

Neben der  herkömmlichen Abwicklung prüft die Verwaltung auch alternative Finanzierungskonzepte (sog. „PPP-Modell“  - Public Private Partnership). Im vorliegenden Fall zieht die Verwaltung in Betracht, die Planungs- bzw. Architektenleistungen, den Bau und deren Finanzierung insgesamt fremd zu vergeben.

 

Die Verwaltung hat deshalb im November 2004 eine „vergleichende Analyse zur Wirtschaftlichkeit einer alternativen Projektrealisierung (Machbarkeitsstudie) für den Neubau der Turnhalle Häcklingen“ an die Fa. VBD/Berlin (das Unternehmen ist in ganz Deutschland im Rahmen solcher PPP-Modelle aktiv und berät z.B. auch den LK Harburg) vergeben.

 

Die VBD kommt zum Ergebnis, dass ein alternatives Finanzierungskonzept wirtschaftlich sein kann und empfiehlt den Neubau der Turnhalle im Rahmen eines Bauerrichtungsvertrages auszuschreiben. Zielsetzung des Ausschreibungsverfahrens sollte es sein, unter Nutzung der Möglichkeiten von alternativen Projektrealisierungen die wirtschaftlichste Gesamtlösung für die Realisierung des Projektes zu ermitteln und zu vergeben.

 

Nach Abschluss dieses Verfahrens erfolgt die Prüfung der Wirtschaftlichkeit der vorliegenden Angebote auch unter Berücksichtigung der Realisierung in herkömmlicher Weise, d.h. in Eigenregie der Stadt.

 

Eine abschließende Entscheidung, wie das Projekt der Turnhallenerweiterung nun realisiert wird, erfolgt also nicht zum jetzigen Zeitpunkt, sondern erst nach Abschluss des vorbereitenden Verfahrens.

 

Auch vor dem Hintergrund, dass auf Grund des vergleichsweise geringen und überschaubaren Investitionsvolumens (im Vergleich zu sonst üblichen Vorhaben) ein Risiko überaus begrenzt ist,  wird hier die Möglichkeit gesehen, weitere Erfahrungen auf diesem Sektor zu sammeln und um u.a. auch festzustellen, ob die prognostizierten hohen Kosteneinsparungen wirklich erzielbar sind.

 

Es ist deshalb beabsichtigt, die nächste Phase zur Vorbereitung der Ausschreibung und des Ausschreibungsmanagements einzuleiten und an die VBD Berlin zu vergeben. Nach Durchführung des Verfahrens und nach vorliegender Wirtschaftlichkeitsberechnung wird die Verwaltung hierzu wieder berichten und einen Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise unterbreiten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      50 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:            21000.94200

            Haushaltsjahr:            2005

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Erforderliche zu veranlassen.