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Auszug - Prioritätenliste 2005 - Straßensanierung  

 
 
Gemeinsame öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses und des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 10
Gremien: Schulausschuss, Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 19.04.2005    
Zeit: 15:30 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: IGS Kreideberg Aula
Ort: Thorner Str. 14, 21339 Lüneburg
VO/1406/05 Prioritätenliste 2005 - Straßensanierung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Backhaus, Björn-Olde
Federführend:Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün Bearbeiter/-in: Moser, Alexandra
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Bereichsleiter Lübbecke führt aus, dass auch im Haushaltsjahr für die Sanierung von Straßen 300.000 € haushaltsmäßig bereitgestellt werden.

Sanierung der Fahrbahndecke heißt in der Regel, dass eine 4 cm Deckschicht, in Einzelfällen auch bis zu 8 cm, abgefräst und erneuert wird.

Die zu sanierenden Straßen werden in einer Prioritätenliste, die jedes Jahr fortgeschrieben wird, erfasst. Die Dringlichkeit der Sanierung einer Straße orientiert sich an einer Empfehlung der Bundesanstalt für Straßenwesen. Schwerpunktmäßig sind dies Hauptstraßen und Straßen, die vom ÖPNV befahren werden. Bewusst ist man sich aber auch, das Neben- und Anliegerstraßen nicht dauerhaft vernachlässigt werden dürfen.

Anhand der im Sachverhalt der Beschlussvorlage aufgelisteten Straßen werden die einzelnen Maßnahmen näher erläutert. Verdeutlicht wird, dass die tatsächlichen Kosten nicht allein von den Ausschreibungsergebnissen, sondern auch davon abhängig sind, wie hoch der Teeranteil des aufzunehmenden Materials sein wird. Die Teerbelastung wird im Vorfeld der Baumaßnahme zwar abgeschätzt aber konkrete Mengen ergeben sich erst während der Durchführung der Maßnahme. Die Entsorgungskosten schwanken zudem im Tagespreis. Wie bereits schon mehrfach dargelegt, werden teerbelastete Materialien innerhalb des Stadtgebietes nicht wieder für den Straßenunterbau verwendet, sondern gesondert entsorgt. Die relativ hohen Kosten der Entsorgung müssen bei der Baumaßnahme kostenmäßig mit abgedeckt werden.

Sanierung heißt aber auch, dass neben der Fahrbahndeckensanierung erforderlichenfalls Borde und Gossen höhenmäßig nachreguliert werden.

 

Ratsherr Aschenbrenner  möchte wissen, warum Teer nicht einem Recycling zugeführt wird.

 

Bereichsleiter Lübbecke weist darauf hin, dass eine Schadstoffrichtlinie über Teerstoffe besagt, wie diese zu entsorgen sind. Niedersachsen ist im Gegensatz zu anderen Bundesländern bei der Entsorgung von Schadstoffen schon weiter und hat strengere Richtlinien. Bei der Vielzahl der erforderlichen Straßenaufbrüche durch Ver- und Entsorgungsträger kann seitens der Stadt nicht gewährleistet werden, dass teerhaltiges Aufbruchmaterial in jedem Fall ordnungsgemäß als schadstoffbelastetes Material entsorgt wird.

 

Ratsherrn Aschenbrenner  interessiert ergänzend, wie lange die Gewährleistung für eine sanierte Straße dauert.

 

Bereichsleiter Lübbecke verdeutlicht, dass diese Frage so nicht konkret beantwortet werden kann, weil seitens der Stadt bei der Sanierung oftmals weniger beauftragt wird, als nach bestehenden Richtlinien erforderlich wäre. Das hat seinen Grund darin, dass Richtlinien zusätzliche Sicherheiten beinhalten, die die Stadt nicht in jedem Falle ausführen lässt. Dies hat auch etwas mit Kostenersparnis zu tun.

Generell kann jedoch gesagt werden, dass es größere Probleme bei auftretenden Gewährleistungsansprüchen gegenüber den ausführenden Firmen bisher nicht gegeben hat. Bis jetzt konnte noch immer eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.

 

Beigeordneter Dörbaum hat Sorge, dass bei Beibehaltung der Bewertungskriterien es schwierig sein wird, auch einmal Straßen in den Ortsteilen zu sanieren. Er regt deshalb an, in Erwägung zu ziehen, vorübergehend die Prioritäten einmal anders zu setzen. Für dringlich hält er die Sanierung des Oedemer Weges zwischen Klinikum und Schulzentrum, insbesondere in Höhe des Schulzentrums. Ebenfalls in einem schlechten Zustand befindet sich der Moorweg in Lüne. 1/3 eines Straßenabschnittes ist dort noch nicht saniert. Versucht werden sollte deshalb zukünftig, zu sanierende Abschnitte in Gänze zu machen und nicht noch mal in weitere Abschnitte zu unterteilen.

Im kommenden Jahr sollten die Prioritäten nach seiner Ansicht so gesetzt werden, dass ca. 70 % der zur Verfügung stehenden Mittel für die Sanierung von Hauptverkehrsstraßen und sonstigen beispielsweise durch den ÖPNV mit einer höheren Priorität versehene Straßen und ca. 30 % für sonstige Nebenstraßen auch in den Ortsteilen eingesetzt werden.

 

Bereichsleiter Lübbecke erläutert noch einmal das Verfahren der Vorgehensweise. Auch die Sanierung des Oedemer Weges steht auf der Prioritätenliste. Vorgesehen ist die Sanierung des Oedemer Weges in 2 Abschnitten. Der 1. Abschnitt  würde vom Bleckengrund bis zum Kunkelberg reichen. Der 2. Abschnitt würde beginnen im Einmündungsbereich Soltauer Straße.

Eingesetzt werden dafür könnten nur Mittel, die aufgrund günstiger Ausschreibungsergebnisse niedriger Teerentsorgungskosten oder Verkürzung von zu sanierenden anderen Abschnitten, frei wären.

 

Beigeordneter Dörbaum ist der Ansicht, dass der Oedemer Weg aufgrund des von ihm gewonnenen optischen Eindrucks sich in einem schlechteren Zustand befindet als beispielsweise der Meisterweg. Die Sanierung des Oedemer Wegs sollte für die kommenden Jahre vorgemerkt werden.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beigeordneter Dörbaum fasst als Beratungsergebnis zusammen, dass die Ausschussmitglieder sich dem Beschlussvorschlag anschließen. Soweit nach Durchführung der aufgelisteten Maßnahmen der Beschlussvorlagen noch Mittel zur Verfügung stehen, sollen davon die Maßnahmen Oedemer Weg bzw. Moorweg im Rahmen der noch zur Verfügung stehenden Mittel in Angriff genommen werden.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.