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Sitzungsdienst
Bürgerinformationssystem
Der Tagesordnungspunkt wird gem. § 4 Absatz 2 Satz 5 der Geschäftsordnung des Rates aufgrund von Zeitmangel auf die nächste Sitzung des Rates vertagt.
Der Tagesordnungspunkt wurde durch die Antragstellenden zurückgestellt.
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