Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Die Straßenoberflächen in Lüneburg haben sich im Winter 2023/2024 stark verschlechtert. Die ungewöhnlich langanhaltenden Niederschläge haben das Wasser in den Tragschichten zum Stehen gebracht und der Frost-Tausalz-Wechsel hat den Asphalt in vielen Bereichen gesprengt. Starke Asphaltausbrüche, Risse sowie Versackungen sind die Folge, die die Verkehrssicherheit auf vielen Straßen Lüneburgs gefährden. Im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung am 29.01.2024 wurde unter Top 4 Mitteilungen der Verwaltung bereits über die Problematik berichtet. Im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung am 13.05.2024 wurde der vom FB 7 kurzfristig erarbeitete 5-Jahres-Plan vorgestellt. Dieser Plan enthält die Straßen, die im Zeitraum von 2024 bis 2028 vorrangig in ihrer Substanz erneuert werden müssen. Im Rahmen der Finanzplanung 2025 bis 2028 ist vorgesehen den 5-Jahres Plan in Gänze abzubilden. Die Hansestadt Lüneburg ist als Straßenbaulastträger verantwortlich für den Bau, die Instandsetzung und die Unterhaltung ihrer Straßen. Ihr obliegt die Verkehrssicherungspflicht. In 2024 besteht akuter Handlungsbedarf bei folgenden Straßen, da hier einige Abschnitte als besonders verkehrsgefährdend einzustufen sind. Betroffen sind u.a. - Zeppelinstraße (tiefe Löcher und Risse im Bereich von Kreuzungspunkten und punktuelle Schadstellen) - Dahlenburger Landstraße im Kreuzungsbereich Theodor-Heuss-Straße (Tiefe Risse und Schlaglöcher) - Bleckeder Landstraße (starke Absackungen im Fahrbahnrandbereich zwischen Bunsenstraße und Horst-Nickel-Straße) - Bessemerstraße im Bereich TÜV bis Zufahrt Handelshof (Asphaltausbrüche über den gesamten Straßenraum) - Deutsch Evern Weg zwischen Konrad-Adenauer-Straße und Kurt-Schumacher-Straße (starke Schlaglöcher und zerstörte Fahrbahnoberfläche)
Für die hier genannten Maßnahmen, die prioritär noch in 2024 umzusetzen sind, werden innerhalb des Fachbereichs Tiefbau und Grün in Zusammenarbeit mit der Kämmerei zurzeit entsprechende Deckungsvorschläge erarbeitet. Ein Teil der erforderlichen Mittel kann bereits aus dem eigenen Invest-Budget des Fachbereiches Tiefbau und Grün bereit gestellt werden, um ein erstes Maßnahmenpaket kurzfristig ausschreiben zu können. Folgende drei Sanierungsmaßnahmen sollen als erstes erfolgen, da hierfür entsprechende Deckungsvorschläge unterbreitet werden können.
- Dahlenburger Landstraße im Kreuzungsbereich Theodor-Heuss-Straße - Bessemerstraße im Bereich TÜV bis Zufahrt - Deutsch Evern Weg zwischen Konrad-Adenauer-Straße und Kurt-Schumacher-Straße
Das geschätzte Gesamtvolumen dieser Maßnahmen beläuft sich auf 484.000 €.
Eine Deckung für die erforderlichen außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen kann im Investitionsbudget vom Fachbereich Tiefbau und Grün aus folgenden Maßnahmen erfolgen:
01-541-127 Brücke Lüner Rennbahn (Eigenanteil der Hansestadt Lüneburg) 274.000 € 01-541-148 Kreisverkehrsplatz Häcklingen (Maßnahme ist schlussgerechnet) 11.400 € 01-541-145 Gehweg „In der Marsch“ (Maßnahme wird verschoben) 98.600 € 01-541-508 Radweg Soltauer Straße (Ausschreibungergebnis günstiger) 100.000 € 484.000 € Die Deckungsvorschläge für die Maßnahmen - Zeppelinstraße - Bleckeder Landstraße
mit einem Gesamtvolumen von rd. 1,1 Mio. € werden zurzeit noch erarbeitet und in einem der nächsten Ausschusssitzungen zur Beratung vorgestellt.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder X Negativ (-): CO2-Emissionen bei Durchführung von Baumaßnahmen.
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
X Die Vorgaben werden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 67 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. 2.230 € b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 1. Maßnahmenpaket wie dargestellt 484.000 € c) an Folgekosten: Straßenunterhaltungsmaßnahmen d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja, Beschlussfasung für Deckungsvorschlag erforderlich Teilhaushalt / Kostenstelle: 72000INV / 72120 Produkt / Kostenträger: 541001 / 54100107 Haushaltsjahr: 2024
e) mögliche Einnahmen: keine
Anlagen: Keine
Beschlussvorschlag: Der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung für ein erstes Maßnahmenpaket in 2024 aus dem 5-Jahres-Plan für die Straßen - Dahlenburger Landstraße im Kreuzungsbereich Theodor-Heuss-Straße 144.000 € - Bessemerstraße im Bereich TÜV bis Zufahrt 240.000 € - Deutsch Evern Weg zwischen Konrad-Adenauer-Straße und 100.000 € Kurt-Schumacher-Straße 484.000 €
mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 484.000 € wird nach §117 NKomVG zugestimmt. Die Mittel zur Deckung werden aus dem Investitionsbudget FB 7 aus folgenden Maßnahmen bereitgestellt:
01-541-127 Brücke Lüner Rennbahn (Eigenanteil der Hansestadt Lüneburg) 274.000 € 01-541-148 Kreisverkehrsplatz Häcklingen (Maßnahme ist schlussgerechnet) 11.400 € 01-541-145 Gehweg „In der Marsch“ (Maßnahme wird verschoben) 98.600 € 01-541-508 Radweg Soltauer Straße (Ausschreibungergebnis günstiger) 100.000 € 484.000 €
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||