Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Die Straßenoberflächen haben sich im Winter 2023/2024 stark verschlechtert. Die ungewöhnlich langanhaltenden Niederschläge haben das Wasser in den Tragschichten zum Stehen gebracht und der Frost-Tausalz-Wechsel hat den Asphalt in vielen Bereichen gesprengt. Starke Asphaltausbrüche, Risse sowie Versackungen sind die Folge, die die Verkehrssicherheit auf vielen Straßen Lüneburgs gefährden. Im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung am 29.01.2024 wurde unter Top 4 Mitteilungen der Verwaltung bereits über die Problematik berichtet.
Bereits Ende letzten Jahres wurde auf diversen Straßen die Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt aufgrund der anhaltenden Straßenschäden. Es besteht Handlungsbedarf in Form von Instandsetzungsmaßnahmen in den nächsten 5 Jahren. Durch Sofortmaßnahmen mit „Gussasphalt“ sowie dem Verfahren „Blowpatcher“, konnten einige Schlaglöcher bereits erfolgreich und haltbar geschlossen werden. Auf einigen Straßen ist der Zustand des Asphalts jedoch abschnittsweise besonders verkehrsgefährdend, so dass ein haltbares Verfüllen der Schlaglöcher nicht mehr möglich ist.
Betroffen sind u.a. - Zeppelinstraße (tiefe Löcher und Risse im Bereich von Kreuzungspunkten und punktuelle Schadstellen) - Dahlenburger Landstraße im Kreuzungsbereich Theodor-Heuss-Straße (Tiefe Risse und Schlaglöcher) - Bleckeder Landstraße (starke Absackungen im Fahrbahnrandbereich zwischen Bunsenstraße und Horst-Nickel-Straße) - Bessemerstraße im Bereich TÜV bis Zufahrt Handelshof (Asphaltausbrüche über den gesamten Straßenraum) - Deutsch Evern Weg zwischen Konrad-Adenauer-Straße und Kurt-Schumacher-Straße (starke Schlaglöcher und zerstörte Fahrbahnoberfläche)
Die Hansestadt Lüneburg ist als Straßenbaulastträger verantwortlich für den Bau, die Instandsetzung und die Unterhaltung ihrer Straßen. Ihr obliegt die Verkehrssicherungspflicht. Es besteht akuter Handlungsbedarf.
Aus diesem Grunde wurde seitens des Fachbereiches Tiefbau und Grün kurzfristig ein
Für die genannten Maßnahmen, die prioritär noch in 2024 umzusetzen sind, werden innerhalb des Fachbereichs Tiefbau und Grün in Zusammenarbeit mit der Kämmerei zurzeit entsprechende Deckungsvorschläge erarbeitet.
Ein Teil der erforderlichen Mittel kann aus dem eigenen Invest-Budget des Fachbereiches Tiefbau und Grün bereit gestellt werden. Es ist vorgesehen diese Mittel in einem ersten Schritt durch eine entsprechende Beschlussfassung im VA / Rat bereitstellen zu lassen, um ein erstes Maßnahmenpaket kurzfristig ausschreiben zu können.
Folgende drei Sanierungsmaßnahmen sollen als erstes erfolgen, da hierfür entsprechende Deckungsvorschläge unterbreitet werden können.
- Dahlenburger Landstraße im Kreuzungsbereich Theodor-Heuss-Straße - Bessemerstraße im Bereich TÜV bis Zufahrt - Deutsch Evern Weg zwischen Konrad-Adenauer-Straße und Kurt-Schumacher-Straße
Das geschätzte Gesamtvolumen dieser Maßnahmen beläuft sich auf 484.000 Euro.
Eine Kompensation kann im Investitionsbudget vom Fachbereich Tiefbau und Grün aus folgenden Maßnahmen erfolgen:
Brücke Lüner Rennbahn (Eigenanteil der Hansestadt Lüneburg) 274.000 Euro Radweg Soltauer Straße (Ausschreibungergebnis günstiger) 100.000 Euro Gehweg „In der Marsch“ (Maßnahme zurückgestellt) 100.000 Euro Kreisverkehrsplatz Häcklingen (Maßnahme ist schlussgerechnet) 10.000 Euro 484.000 Euro
Hierzu wird Ende Mai ein entsprechender Antrag in den VA / Rat eingebracht.
Die Deckungsvorschläge für die Maßnahmen
- Zeppelinstraße - Bleckeder Landstraße
mit einem Gesamtvolumen von rd. 1,1 Mio. € werden zurzeit noch erarbeitet und in einem der nächsten Ausschusssitzungen zur Beratung vorgestellt.
Auch die Radwege in Asphaltbauweise haben im Winter 2023/2024 stark gelitten.
Der 5-Jahres-Plan für Straßen wird anhand einer Power-Point Präsentation in der Sitzung vorgestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 67 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. 2.230 € b) für die Umsetzung der Maßnahmen in 2024 1,56 Mio. € c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ein erster Antrag auf außerplanmäßige Mittelbereitstellung wird im VA 28.05.24 und Rat 30.05.24 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Teilhaushalt / Kostenstelle: 72000 INV / 72120 Produkt / Kostenträger: 541001 / 54100107 / 54100202 Haushaltsjahr: 2024 ff.
e) mögliche Einnahmen: In den Jahren 2025 – 2028 sollen Fördermittel von der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden eingeworben werden. Möglich ist eine Förderung in Höhe von 60% der zuwendungsfähigen Kosten.
Anlagen: Keine
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||