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Vorlage - VO/11242/24  

 
 
Betreff: Antrag "Verlängerung der Spielzeit auf dem Stadtfest" (Antrag der SPD-Fraktion und des Ratsherrn Martin Lühmann vom 10.04.2024, eingegangen 10.04.2024, 11:34 Uhr)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Verfasser:Mayte Wüstmann
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Wüstmann, Mayte   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
23.04.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
25.04.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg    
30.05.2024    Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

sh. Antrag der SPD-Fraktion und des Ratsherrn Martin Lühmann „Verlängerung der Spielzeit auf dem Stadtfest“ vom 10.04.2024

 

Die Verwaltung nimmt zu dem eingegangenen Antrag wie folgt Stellung:

 

 

Die Verwaltung teilt die grundsätzliche Auffassung der SPD-Fraktion hinsichtlich der Förderung der traditionell durchgeführten und in der Zivilgesellschaft stark akzeptierten Veranstaltung des Lüneburger Stadtfestes.

 

Die Unterstützung der Lüneburg Marketing GmbH (LMG) als Veranstalter der Durchführung und Planung der Veranstaltung „neburg feiert“ ist der Hansestadt seit jeher ein starkes und kontinuierliches Anliegen. Vor diesem Hintergrund prüft der Bereich Ordnung und Verkehr jährlich neu die rechtlichen Möglichkeiten zur bedarfs- und antragsgemäßen Durchführung des Stadtfestes. Es handelt sich dabei um ein Geschäft der laufenden Verwaltung und steht nicht unter dem Vorbehalt einer Befassung durch den Rat der Hansestadt Lüneburg.

 

Unter Würdigung der am 09.08.2023 ergangenen Entscheidung des VG Hannover (7. Kammer), Beschluss vom 09.08.2023 7 B 4136/23 und unter Einbeziehung des Runderlasses zur Freizeitlämrichtlinie Freizeitanlagenlärmschutzrichtlinie des Landes Niedersachsen vom 15.03.2024 (Nds. MBL. 2024 Nr. 114) beabsichtigt die Verwaltung, dem Antrag der LMG auf Festsetzung der Veranstaltung „neburg feiert“ vom 31.05. bis zum 02.06.2024 vollumfänglich zu entsprechen und so auch am Freitag den 31.05.2024 die Öffnungs- und Bühnenzeiten abweichend vom Vorjahr um eine Stunde hinauszuschieben. 

 

 

Öffnungszeiten:

Freitag                 11.00 24.00 Uhr

Samstag              11.00 01.00 Uhr

Sonntag              11.00  22.00 Uhr

 

hnenprogramm (Ende 1 Std. vor Ende der Öffnungszeiten):

Freitag                 11.00 23.00 Uhr

Samstag              11.00 24.00 Uhr

Sonntag               11.00 21.00 Uhr

 

Die Lüneburg Marketing GmbH wurde bereits vorab über diese Entscheidung informiert und hat auf Nachfrage der Verwaltung mitgeteilt, dass seitens der LMG eine weitere Ausweitung der Öffnungs- und Bühnenzeiten programmtechnisch nicht vorgesehen ist. Seitens der Verwaltung wird daher eine über das Antragsbegehren hinaus gehende Regelung als nicht geboten erachtet. Die Sach- und Rechtslage wird auch zukünftig in jedem Antragsverfahren neu geprüft und ggf. angepasst.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 94,-- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Antrag der SPD-Fraktion und des Ratsherrn Martin Lühmann vom 10.04.2024

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20240410_Gem_Antrag_Stadtfest (289 KB)