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Vorlage - VO/11227/24  

 
 
Betreff: Antrag "Zweckentfremdungssatzung verlängern" (gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Gruppe Die Partei/Die Linke vom 28.03.2024, eingegangen am 28.03.2024)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Verfasser:Frau Kamionka
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT VI
Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea  Bereich 61 - Stadtplanung
   Bereich 63 - Bauaufsicht, Denkmalpflege
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
23.04.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
25.04.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg    
30.05.2024    Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die SPD-Fraktion und die Gruppe Die Parte/Die Linke haben gemeinsam den beigefügten Antrag „Zweckentfremdungssatzung verlängern“ gestellt.

 

Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:

 

Die Zweckentfremdungssatzung (ZwEntS) tritt mit Ablauf des 24.07.2024 außer Kraft. Eine Verlängerung müsste spätestens in der Ratssitzung am 20.06.2024 beschlossen werden. Die Verwaltung ist derzeit dabei, die zur Zweckentfremdung gestellten Anfragen und Anträge der letzten fünf Jahre zusammenzustellen und Änderungen für die ZwEntS auszuarbeiten. In der Verwaltungspraxis hat sich herausgestellt, dass Anpassungsbedarf besteht, um die Vorschriften der Satzung besser umsetzen zu können.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

Sicherstellung eines Zugangs zu angemessenem, sicherem und bezahlbarem Wohnraum und entsprechender Grundversorgung

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 69,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Antrag „Zweckentfremdungssatzung verlängern“

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Zweckentfremdung Wohnraum (614 KB)