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Vorlage - VO/11247/24  

 
 
Betreff: Antrag "Ganztagsschule aussetzen" (Antrag der AfD-Fraktion vom 14.04.2024, eingegangen 14.04.2024 um 18:34 Uhr)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Verfasser:Frau Wüstmann
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT V
Bearbeiter/-in: Wüstmann, Mayte   
Beratungsfolge:
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
30.05.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
20.06.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg      
Verwaltungsausschuss Vorberatung
28.05.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

sh. Antrag der AfD-Fraktion vom 14.04.2024Ganztagsschule aussetzen“

 

 

Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:

 

Von den 11 Grundschulen in städtischer Trägerschaft sind folgende 5 Schulen noch keine Ganztagsschule:

 

-          Grundschule Lüne

-          Grundschule Heiliger Geist

-          Grundschule Kreideberg

-          Grundschule Am Sandberg

-          Grundschule Hermann Löns

 

Die Grundschulen Lüne und Heiliger Geist beabsichtigen, Ganztagsschule zu werden. Es wurde daher bereits damit begonnen, die baulichen Voraussetzungen für einen Ganztagsschulbetrieb zu schaffen. Ein wesentlicher Bestandteil einer Ganztagsschule ist eine Mensa. Diese wurde an beiden Schulen bereits geschaffen. Weitere Bauabschnitte folgen. Solange die beiden Schulen formell noch keine Ganztagsschulen sind, wird die nachschulische Betreuung weiterhin durch die dort an diesen Schulen tätigen Freien Träger fortgeführt. Auch mit Aufnahme des Gantagsschulbetriebes werden sich die Freien Träger voraussichtlich in den Ganztag einbringen. Hierzu können trilaterale Verträge geschlossen werden.

 

Mit den Grundschulen Am Sandberg und Kreideberg wurden bereits erste Gespräche zu der Frage aufgenommen, ob sie Ganztagsschulen werden wollen. Die Grundschule Am Sandberg befasst sich bereits mit diesem Gedanken und ist dabei, ein pädogisches und räumliches Konzept zu entwicklen. Ob sich die räumlichen Bedarfe am Standort abbilden lassen, wird noch zu prüfen sein. Sowohl an der Grundschule Am Sandberg als auch an der Grundschule Kreideberg wird die nachschulische Betreuung durch Freie Träger sichergestellt. Für beide Grundschulen ist noch nicht absehbar, ob und wann sie Ganztagsschule werden. Die nachschulische Betreuung wird deshalb bis auf Weiteres durch die Freien Träger sichergestellt. Auch hier gilt, dass mit Aufnahme eines eventuellen Ganztagsbetriebes die Freien Trägern aller Voraussicht nach in den Ganztag integriert werden. Hier wird sich allerdings die Frage stellen, in welchem Umfang die Hansestadt Lüneburg zukünftig den Ganztag finanziell unterstützen wird. Die Kosten für die nachschulische Betreuung, die nicht durch Elternbeiträge gedeckt sind, sind aber auch jetzt schon durch die Hansestadt Lüneburg zu tragen.

 

Mit der Grundschule Hermann-Löns wurden bisher noch keine Gespräch zur Ganztagsschule geführt. Hintergrund ist hier, dass es am Schulstandort einen Hort gibt, über den die Betreuung auf jeden Fall sichergestellt werden kann. Diese Schule wurde daher im Blick auf die Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung nicht prioritär betrachtet. .

 

Zusammenfassend stellt die Verwaltung fest, dass an allen 5 Grundschulen, die noch keine Ganztagsschulen sind, die nachschulische Betreuung weiterhin sichergestellt werden kann. Es wäre nicht zu vertreten, den Grundschulen Lüne und Heiligen Geist, die sich schon auf den Weg zur Ganztagsschule gemacht haben und hierfür auch schon bauliche Voraussetzungen geschaffen wurden, diesen Weg nicht weiterzugehen. Der Antrag der AfD-Fraktion ist aufgrund der o.g. Ausfürhungen entbehrlich und die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 63.00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Antrag der AfD-Fraktion vom 14.04.2024

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 24_04_14_Antrag AfD-Fraktion_ Ganztagsschule aussetzen (185 KB)