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Vorlage - VO/11301/24  

 
 
Betreff: Anfrage "Anwohnerkosten Straßenerneuerung" (Anfrage der FDP-Fraktion vom 15.05.2024, eingegangen 15.05.2024, 13:47 Uhr)
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Verfasser:Frau Wüstmann
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT VI
Bearbeiter/-in: Wüstmann, Mayte  Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün
Beratungsfolge:
Rat der Hansestadt Lüneburg Kenntnisnahme
30.05.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
20.06.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Siehe Anfrage der FDP-Fraktion zum Thema „Anwohnerkosten Straßenerneuerung“ vom 15.05.2024

 

Die Verwaltung beantwortet die Stellungnahme wie folgt:

 

Die Verwaltung hat in der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung am 13.05.2924 einen 5-Jahres-Plan für die Jahre 2024 bis 2028 vorgestellt.

 

r die Maßnahmen, die prioritär noch in 2024 umzusetzen sind, ist eine Prüfung der Beitragspflicht gem. der städtischen Straßenausbaubeitragssatzung mit folgendem Ergebnis erfolgt.

 

Zeppelinstraße:

Die Sanierungsarbeiten in der Zeppelinstraße werden nicht auf ganzer Länge und ausschließlich im Bereich der Fahrbahn durchgeführt. Eine Beitragspflicht für die Maßnahme entsteht nicht.

 

Dahlenburger Landstraße:

In der Dahlenburger Landstraße wird lediglich der Kreuzungsbereich Theodor-Heuss-Straße erneuert. Hierfür können keine Beiträge erhoben werden.

 

Bleckeder Landstraße:

Die Fahrbahn in der Bleckeder Landstraße wird ausschließlich zwischen Horst-Nickel-Straße und Bunsenstraße erneuert. Weitere Fahrbahnsanierungen sind in dieser Straße nicht vorgesehen. Aus diesem Grunde entsteht keine Beitragspflicht.

 

 

Bessemerstraße:

Die Bessemerstraße wurde bisher nicht entsprechend des B-Planes Nr. 23 „Industriegebiet“ auf ganzer Länge hergestellt. Der Ausbau der Straße bleibt deutlich hinter den Festsetzungen der Planung zurück. Die Straße wurde bisher nicht erstmalig im Sinne des § 125 BauGB hergestellt. Für eine Anlage, die nach Erschließungsbeitragsrecht nicht endgültig hergestellt wurde, können unabhängig von den durchgeführten Maßnahmen keine Straßenausbaubeiträge erhoben werden.

 

Deutsch-Evern-Weg:

Arbeiten sind nur in dem südlichen Bereich des Deutsch-Evern-Wegs und im nördlichen Bereich Am Schwalbenberg geplant. Eine Beitragspflicht kann deshalb nicht entstehen, da nicht geplant ist, den überwiegenden restlichen Verlauf der Straße ebenfalls zu erneuern.

 

 

Die Prüfung der Beitragspflicht der Straßen im Zeitraum 2025 bis 2028 erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die Finanzierung der Maßnahmen gesichert ist.


 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:  33

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. 660 €

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen: Keine

 

Anlagen:

Anfrage der FDP-Fraktion vom 15.05.2024

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 24_05_15 Anfrage FDP-Fraktion Strassenerneuerung-Anwohnerkosten (116 KB)