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Vorlage - VO/11285/24  

 
 
Betreff: Antrag "Planerische Sicherung des Grüngürtels" (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.05.2024, eingegangen am 06.05.2024)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Verfasser:Frau Kamionka
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT VI
Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea  Bereich 61 - Stadtplanung
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
28.05.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
30.05.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
20.06.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat den beigefügten Antrag gestellt.

 

„…die Fraktion Bündnis90/Die Grünen beantragt, der Rat möge beschließen, den bisher ungeschützten Landschaftsraum im Westen von Lüneburg zwischen den Gemeinden Reppenstedt, Vögelsen, Heiligenthal, Lüneburg im Osten und der Wohnbebauung der Stadt für den Natur- und

Landschaftsschutz sowie die Naherholung über die vorbereitende Bauleitplanung nach § 5 BauGB

planungsrechtlich zu sichern.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Flächen des Grüngürtels wurden am 09.05.2016 in einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung und des Grünflächen- und Forstausschusses vorgestellt. Die in der Sitzung präsentierte Darstellung der frei zu haltenden Flächen ist als Anlage beigefügt.

 

Diese Flächen sind nach wie vor im Flächennutzungsplan vollständig als Grünflächen, Waldflächen oder landwirtschaftliche Flächen dargestellt. Die einzige Ausnahme stellt die vom Grüngürtel mit umfasste Sonderbaufläche für die landschaftlich eingebundene Klinik Gut Wienebüttel dar. Die Fläche des Grüngürtels ist somit gem. § 5 BauGB planungsrechtlich gegen andere Nutzungen gesichert.

 

Im Bereich des Grüngürtels liegt teilweise auch der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 155 "Digital-Campus/Grüngürtel-West". Der Aufstellungsbeschluss wurde am 13.12.2018 gefasst, nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im April/Mai 2019 wurde das Verfahren nicht weitergeführt.

Änderungen des Flächennutzungsplans erfolgen immer in einem mehrstufigen Verfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange. Die Abwägung und die abschließende Entscheidung über eine Änderung erfolgt nur durch Beschluss des Rats.

 

Ein entscheidender Abwägungsbelang ist dabei auch der Landschaftsplan, der ebenfalls die Flächen des Grüngürtels als von Bebauung frei zu halten darstellt.

 

Die Verfahren zur 89. und 95. Änderung des F.-Plans für eine städtebauliche Entwicklung in Rettmer und Oedeme wurden mit Beschlüssen vom 07.11. bzw. 29.11.2023 eingeleitet. Sie enthalten als Ziel eine Abweichung von den wirksamen Darstellungen des F.-Plans in Teilflächen zugunsten einer Siedlungsentwicklung. Die Inhalte der Änderungen entsprechen den aus dem bisherigen ISEK-Prozess hervorgegangenen Zielsetzungen. In die Änderungsverfahren werden alle relevanten Belange eingebracht, die weiteren Entwürfe werden den zuständigen Ratsgremien zum Beschluss vorgelegt, einen abschließenden Änderungsbeschluss fasst der Rat.

 

Durch das geplante Umspannwerk im Verlauf der Ostniedersachsenleitung kann, bei einem entsprechenden Planfeststellungsbeschluss, eine bauliche Nutzung von Flächen des Grüngürtels erforderlich werden. Bauliche Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung sind gem. § 38 BauGB nicht durch die kommunale Bauleitplanung zu beeinflussen.

 

Zu allen weiteren Flächen wurden bisher keine Ziele benannt, die von den Darstellungen der F.-Plans, oder des Landschaftsplans abweichen.

 

Ein Handlungsbedarf zur Einleitung eines Änderungsverfahrens für den F.-Plan wird daher gegenwärtig nicht gesehen. Übergeordnete bauleitplanerische Ziele sind auch abhängig von den Ergebnissen und Zielen des ISEK, wesentliche Änderungen der Flächennutzungsplanung sollten daher auch erst nach einer Wirksamkeit des ISEK erfolgen.

 

Bereits auf einen Ratsantrag der AfD zur Priorisierung eines Baugebiets im „Grüngürtel-West“ vom 21.08.2022 wurde in der Antwort der Verwaltung deutlich gemacht, dass die Ziele des gegenwärtig ruhenden B.-Plans Nr. 155 weder mit dem F.-Plan noch mit den sich abzeichnenden Zielsetzungen des ISEK übereinstimmen. Daher wurde der Antrag abgelehnt und dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt, die Planungen hier weiter ruhen zu lassen, bis konkrete Entwicklungsziele durch das ISEK formuliert werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

Neutral

Keine Auswirkungen

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 78,00€

aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1: Antrag "Planerische Sicherung des Grüngürtels" vom 06.05.2024

Anlage 2: Luftbild mit Stadtgrenze

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Planerische Sicherung des Grüngürtels (132 KB)      
Anlage 2 2 Grüngürtel West (299 KB)