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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg
Datum: Do, 02.06.2016    
Zeit: 17:00 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Einwohnerfragen      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Enthält Anlagen
Genehmigung des Protokolls vom 05.11.2015  
Rat/0032/15  
Ö 5  
Enthält Anlagen
Ausschussveränderungen      
Ö 6     Nichtbehandelte Anträge zur Sitzung des Rates am 17.03.2016 (Die Vorlagen zu diesem TOP haben Sie bereits erhalten, sie sind der Einladung deshalb nicht nochmals beigefügt.)      
Ö 6.1  
Enthält Anlagen
Die Zukunft des Vamos am Standort Campus sichern (Antrag der Gruppe SPD/ Bündnis 90/Die Grünen vom 10.02.2016)  
Enthält Anlagen
VO/6557/16  
Ö 6.2  
Enthält Anlagen
"Grüngürtel Lüneburg-West, Landschaftsschutz und Naherholung sichern - Unterschutzstellungsverfahren beim Landkreis Lüneburg beantragen" (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.02.2016, eingegangen am 01.03.2016)  
Enthält Anlagen
VO/6590/16  
Ö 6.3  
Enthält Anlagen
Beginn von Ausschusssitzungen (Antrag der Gruppe FDP/Piraten, eingegangen am 02.03.2016)  
Enthält Anlagen
VO/6591/16  
Ö 6.4  
Enthält Anlagen
Mehr Spielplätze im Hanseviertel III (Antrag der CDU-Fraktion vom 29.02.2016, eingegangen am 01.03.2016)  
Enthält Anlagen
VO/6595/16  
Ö 6.5  
Enthält Anlagen
Prüfung der Bepflasterung Heiligengeiststraße (Antrag der CDU-Fraktion vom 29.02.2016, eingegangen am 01.03.2016)  
Enthält Anlagen
VO/6596/16  
Ö 6.6  
Enthält Anlagen
Prüfung Umfahrung Brückenneubau; Entlastung Blümchensaal und co. (Antrag der CDU-Fraktion vom 29.02.2016, eingegangen am 01.03.2016)  
Enthält Anlagen
VO/6597/16  
Ö 7     Neue Anträge      
Ö 7.1  
Enthält Anlagen
Besichtigung Wuppertaler Modell (Antrag der CDU-Fraktion vom 09.03.2016) und Vorstellung bisheriger Lüneburger Initiativen (Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 29.03.2016)  
Enthält Anlagen
VO/6605/16  
Ö 7.2  
Enthält Anlagen
Bildung einer interkommunalen Architektengemeinschaft (Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 23.04.2016)  
Enthält Anlagen
VO/6652/16  
Ö 8     Neue Anfragen      
Ö 8.1  
Enthält Anlagen
Anfrage zur Fernwärme in Lüneburg (Anfrage der Fraktion Die Linke vom 01.04.2016)  
Enthält Anlagen
VO/6613/16  
Ö 9  
Enthält Anlagen
Sachstandsbericht zum Bildungsfonds  
Enthält Anlagen
VO/6598/16  
Ö 10  
Enthält Anlagen
Ausbau der Bahnlinie Lüneburg-Uelzen im Rahmen der Umsetzung des so genannten Alpha-E Antrag der Hansestadt Lüneburg auf Durchführung eines Raumordnungsverfahrens  
Enthält Anlagen
VO/6676/16  
Ö 11  
Enthält Anlagen
GfA Lüneburg - gkAöR - Änderung der Unternehmenssatzung Weisungen an die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung  
Enthält Anlagen
VO/6643/16  
Ö 12  
Enthält Anlagen
Lüneburger Parkhaus und Parkraum Verwaltungs-GmbH - Besetzung Aufsichtsrat Weisungen für die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung  
Enthält Anlagen
VO/6660/16  
Ö 13  
Enthält Anlagen
Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Entschädigung der Ratsfrauen und -herren, Ortsratsmitglieder und ehrenamtlich Tätigen Aufwandsentschädigung für Schiedspersonen  
Enthält Anlagen
VO/6565/16  
Ö 14  
Enthält Anlagen
Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Marktstandgeld (Marktgebührensatzung) vom 22.06.1982 in der Fassung der vierten Änderungssatzung vom 20.12.2012  
Enthält Anlagen
VO/6648/16  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Die dargestellte Satzungsänderung zur fünften Änderung der Satzung der Hansestadt
Lüneburg über die Erhebung von Marktstandgeld (Marktgebührensatzung) vom 22.06.1982 in der Fassung der vierten Änderungssatzung vom 20.12.2012 wird beschlossen.

 

   
    18.05.2016 - Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

Beratungsinhalt:

Herr Bodendieck, Bereichsleiter 32 (Ordnung), leitet das Thema ein, begründet die Notwendigkeit der Satzungsänderung und verweist auf die Anlage 1 der Einladung zur heutigen Sitzung, in der die neue Satzung der alten gegenübergestellt ist. Die wesentlichen Anlässe zur Änderung seien zum einen eine einheitliche Bemessungsgrundlage der Standgebühren auf den Hauptmärkten (ausgenommen des Wochenmarkts) und zum anderen die Ausgliederung der Gebührensätze in die Anlage der Satzung, damit diese bei einer weiteren Anpassung nicht erneut geändert werden müsse.

Auf Nachfrage von Beigeordneter Schellmann, inwiefern die Änderung zu Ungunsten der Standbetreiber führe, antwortet Herr Bodendieck, dass es in Maßen Verlierergebe, jedoch im Vorhinein intensive Gespräche mit dem Schaustellerverband und den entsprechenden Personen, die Nachteile erfahren würden, geführt worden seien. Im Allgemeinen treffe die Änderung auf die Akzeptanz der Schausteller.

Herr Moßmann, Dezernent des Dezernats III (Nachhaltigkeit, Sicherheit und Recht), merkt an, dass bei der Änderung der Gebührensatzung die Verursachungsgerechtigkeit der Knackpunkt gewesen sei, somit vor allem die Gewichtung des Verursacheranteils hinsichtlich der Flächennutzung sowie der Abfallproduktion überarbeitet worden ist.

Ratsherr Manzke fragt nach dem Ausmaß der Änderungen der Standgebühren für den einzelnen Standbetreiber in Prozentangaben. Herr Sporleder erklärt, dass es sich je nach Standartum Cent-Beträge pro m²/ Tag handle.

Ratsherr Manzke versichert sich vor dem Hintergrund möglicher Nachfragen der Schausteller darüber, dass es sich um eine Glättung der Gebühren und nicht um eine durchgängige Erhöhung handle. Herr Moßmann bestätigt dies.

Herr Sporleder betont nochmal das Einvernehmen mit den Schaustellern zur vorliegenden Satzung.

Herr Moßmann und Herr Bodendieck fügen hinzu, dass es lediglich eine Erhöhung der Gebühren beim Martinimarkt gebe, dies allerdings damit gerechtfertigt sei, dass bei der neuen Berechnung die Nebenkosten in die Gebühr mit einbezogen worden sind und die Gebühr sich bisher auf einem niedrigen Niveau, verglichen zu privaten Flohmärkten, befunden hatte.

Auf Nachfrage von Ratsherrn Srugis erklären Herr Bodendieck und Herr Sporleder, dass es keiner Anpassung der Gebührenkalkulation bedarf, da die neuen Gebührensätze annähernd gleiche Erlöse erzielen.

Ratsherr Manzke bittet um die Begründung dafür, dass der Wochenmarkt bei der Marktsatzungsänderung außen vor gelassen wurde und ob es dort in jüngster Zeit Änderungen bzw. Erhöhungen der Gebühren gegeben hatte.

Herr Sporleder antwortet, dass in den letzten Jahren die Gebühren angepasst wurden, zuletzt zum 01.01.2013.

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg einstimmig:

 

Die dargestellte Satzungsänderung zur fünften Änderung der Satzung der Hansestadt
neburg über die Erhebung von Marktstandgeld (Marktgebührensatzung) vom 22.06.1982 in der Fassung der vierten Änderungssatzung vom 20.12.2012 wird beschlossen.

   
    02.06.2016 - Rat der Hansestadt Lüneburg
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Die dargestellte Satzungsänderung zur fünften Änderung der Satzung der Hansestadt
neburg über die Erhebung von Marktstandgeld (Marktgebührensatzung) vom 22.06.1982 in der Fassung der vierten Änderungssatzung vom 20.12.2012 wird beschlossen.

 

(22, 32)

 

 

Ö 15  
Enthält Anlagen
Wichtige mündliche Anfragen      
Ö 16  
Enthält Anlagen
Wichtige Mitteilungen der Verwaltung      
N 17     (nichtöffentlich)      
N 18     (nichtöffentlich)      
N 19     (nichtöffentlich)      
N 20     (nichtöffentlich)      
N 21     (nichtöffentlich)      
N 22     (nichtöffentlich)      
N 23     (nichtöffentlich)      
N 24     (nichtöffentlich)      
N 25     (nichtöffentlich)      
N 26     (nichtöffentlich)