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Beratungsinhalt:
Ratsfrau PUSCHMANN erklärt, dass der Antrag die Bedeutung des Themas zeige. Gerade bei der Entwicklung neuer Wohnbaukonzepte sollten trotz Zuzug und Wohnungsmangel die Naherholungsgebiete und Freiflächen für biologische Vielfalt betrachtet und deren Erhalt gesichert werden. Im Bauausschuss habe die Verwaltung aufgezeigt, welche Flächen bereits in das Schutzprogramm aufgenommen worden seien. Dabei habe sich eine Lücke im Grüngürtel an der Grenze der Gemeinde Reppenstedt gezeigt. Stadt und Kreis sollten in einen Dialog treten, um die Durchgängigkeit des Grüngürtels zu gewährleisten. In einer vergangenen Wohnungsbaukonferenz wäre deutlich geworden, dass Stadt und Landkreis Entwicklungen gemeinsam planen müssen. Hierbei müssen auch Konzepte erstellt werden, um die Grünflächen nachhaltig zu schützen. Ratsherr DÖRBAUM entgegnet, der bereits 2014 gestellte Antrag habe alles von Frau Puschmann angesprochene auf den Weg gebracht. Es gehe nicht darum, ob ein Grünstreifen gewollt sei, sondern darum, wie er erreicht werden könne. Der Zwischenbericht im Bauausschuss habe gezeigt, dass es bereits geschützte Flächen gebe. Dabei handele es sich teilweise um Landschaftsschutz, Schutz durch den Flächennutzungsplan oder Schutz dadurch, dass es Waldgebiete wäre. Es sei wichtig, dass sich die Stadt mit den Nachbargemeinden abspreche. Es werde ein Gürtel von zweihundert bis dreihundert Metern angestrebt. Das Gleiche werde auch von Reppenstedt und Vögelsen erwartet. Es werde sich eine Lösung finden lassen, in der beide Gemeinden mit der Stadt jeweils eine Vereinbarung treffen, entsprechende Flächen nicht zu bebauen. Landschaftsschutz könne ohnehin nur der Kreis anordnen. Er betont, dass bisher erst dreißig Prozent der Stadtfläche bebaut wären. Damit gebe es siebzig Prozent, die im Wesentlichen Grünflächen bzw. Waldflächen etc. wären. Das Thema solle im Fachausschuss weiter besprochen werden. Beigeordnete SCHELLMANN kritisiert, dass die Gemeinden zu nah an die Stadt heranwachsen würden. Dadurch werde der Erhalt des Grüngürtels und damit die Gewährleistung der Biodiversität umso wichtiger. In der Gegend südlich von Frankfurt wäre in der Nachkriegszeit viel gebaut worden. Dabei wären die Korridore verbaut worden, durch die der Wind in das Rhein-Main-Gebiet hereinfalle, wodurch in den betroffenen Gebieten kein Luftaustausch mehr gewährleistet sei. Lüneburg liege ebenfalls in einem „Kessel“ und sei daher auf seinen Grüngürtel angewiesen. Deswegen befürworte sie die Gespräche mit den Gemeinden.
Stadtbaurätin GUNDERMANN stellt einige Pläne zu der Thematik vor. Es gebe 34 Prozent Siedlungs- und Verkehrsfläche. Dies umfasse auch sämtliche Hausgärten. Es gebe 66 Prozent unbebaute Fläche mit Landwirtschafts-, Wald- und Wasserflächen. Die reinen Siedlungsflächen betrügen 26 Prozent einschließlich der Hausgärten. Dazu kämen 8 Prozent Verkehrsflächen und 9 Prozent Grünanlagen, zu denen die Kleingärten, die Friedhöfe, und die Parks gehören. Zu 2 Prozent gebe es Wasserflächen, 28 Prozent landwirtschaftliche Nutz- und Brachflächen, 27 Prozent sei Wald. Die Stadt führe Gespräche mit Reppenstedt, das lediglich am Lüneburger Mittelfeld in Form von Feldern an die Stadtgrenze stoße, mit dem Ziel, dass die Gemeinde bei baulicher Erweiterung in diesem Bereich zweihundert bis dreihundert Meter von der Stadtgrenze entfernt bleibe. Der Grüngürtel, der sich durch das Gebiet ziehe, solle nicht an der Stelle unterbrochen werden. Alle zusammenhängenden unbebauten Flächen bilden den Grüngürtel West mit einer Fläche von elf Quadratkilometern. Ratsfrau HILLMER bedankt sich für die Darstellungen. Sie habe dem Schreiben entnommen, dass die Untere Naturschutzbehörde für die Sicherstellung der Flächen zuständig sei und erfragt, ob dies folglich nicht in die Zuständigkeit des Landkreis falle. Oberbürgermeister MÄDGE erklärt, dass der Ökopool und das Ausgleichsrecht in der Zuständigkeit der Stadt lägen. Für Landschaftsschutz sei der Landkreis zuständig. Allerdings können Ackerflächen nicht ohne einschlägige Begründung als Naturschutzgebiet erklärt werden. Zudem benötige die Kreisverwaltung drei bis fünf Jahre für solche Verfahren. Wichtig sei eine Vereinbarung mit Reppenstedt. Die Gemeinde wolle ebenfalls nicht, dass die Stadt zu nah heranrücke. Der zweihundert bis dreihundert Meter lange unbebaute Korridor müsse fest vereinbart werden, damit wäre das Problem erledigt. Ratsfrau HILLMER erkundigt sich, ob die Flächen vom Landkreis zu Landschaftsschutzflächen erklärt werden würden. Oberbürgermeister MÄDGE antwortet, dass dies mit Sicherheit nur der Landkreis beantworten könne. Die Wertigkeit der Fläche lasse es jedoch unrealistisch erscheinen, diese zu Landschaftsschutzflächen zu erklären. Die rechtlichen Vorgaben dazu müssen eingehalten werden. Der Landschaftsrahmenplan des Landkreises liege bisher nur im Entwurf vor. In diesem habe Lüneburg bereits eine Ausgleichsfläche durchgesetzt. Dies erwarte die Stadt auch von der Gemeinde Reppenstedt auf ihrer Seite, denn dort hätte die Gemeinde und nicht die Samtgemeinde Planungshoheit. Alternativ könne erwogen werden, das Gebiet in fünf bis zehn Jahren zu einem Landschaftsschutzgebebiet oder einem Waldgebiet zu entwickeln. Wenn die ökologische Wertigkeit der Fläche nicht vorliege, könne der Kreistag keinen Landschaftsschutz beschließen, dies sei der derzeitige Stand. Ratsherr PETROLL gibt bekannt, dass Die Linke einen durchgängigen Grüngürtel Lüneburg West befürworte. Der zu erstellende Landschaftsplan müsse mit dem Lüneburger Wohnungsbauprogramm abgestimmt werden. Es solle ein gesundes Maß an Grünflächen und bebauten Flächen gefunden werden. Wenn 2100 Wohnungen gebaut werden sollen, werde es immer Kompromisse geben müssen. Diese würden sich jedoch vermutlich leichter finden lassen, wenn die Biotop-Kartierung fertiggestellt wäre.
Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Antrag wird in den Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung überwiesen.
(06, VI)
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