Bürgerinformationssystem
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Beigeordneter Pauly beantragt Aussprache.
Die Aussprache wird mehrheitlich beschlossen.
Stadtrat MOßMANN erklärt, dass in der Sachverhaltsdarstellung der Anfrage einige unzutreffende Dinge unterstellt würden, über die er bereits informiert habe. In den Energiebeiratssitzungen der Avacon werde die Fernwärme regelmäßig thematisiert. Im Umweltausschuss wäre das Thema ebenfalls mehrfach diskutiert worden. Es sei zudem Gegenstand mehrerer Ratsanfragen gewesen.
Grundsätzlich sei die Fernwärmeversorgung kein Thema der Stadt, sondern eines der Avacon. Diese sei ein privatwirtschaftliches Unternehmen. Das betreffe auch die Preisgestaltung. Der Fernwärmeversorgungsvertrag zwischen der Hansestadt Lüneburg und ursprünglich der HASTRA sei 1989 geschlossen worden. Über diverse Rechtsnachfolgen sei die Avacon Natur Vertragspartner der Hansestadt Lüneburg geworden. Der Vertrag räume der Avacon Natur ein, auf dem Gebiet der Hansestadt Lüneburg, in den öffentlichen Verkehrsräumen, Fernwärmeanlagen zu verlegen und zu betreiben. Dies sei vergaberechtlich abgeprüft und ordnungsgemäß vergeben worden. Es wäre grundsätzlich jedem privaten Unternehmen freigestellt, ein eigenes Fernwärmenetz aufzubauen. Dies wäre z.B. möglich, wenn private Anbieter Flächen für den Ausbau einer Fernwärmeversorgung erwerben würden, auch wenn es unwahrscheinlich wäre.
Ziel dieses Vertrages sei eine signifikante Erhöhung des Fernwärmeanteils in den Stadteilen und die Leistung eines spürbaren Beitrags zum lokalen Klimaschutz und damit zur Senkung der CO2-Emissionen. Derzeit gebe es vier Fernwärmegebiete im Stadtgebiet, zukünftig käme ein fünftes Gebiet dazu. Das Fernwärmegebiet Mitte sei unter Berücksichtigung der Rechtsvorgänger seit 1958 in der Zuständigkeit der Avacon, das Gebiet Bockelsberg seit 1994, das Gebiet Kaltenmoor seit 2002 und das des Hanseviertels seit 2010. Für das Gebiet an der Wittenberger Bahn sei die Avacon seit 2014 verantwortlich, dort wäre der Betrieb allerdings noch nicht aufgenommen.
Der Umweltaspekt sei entscheidendes Vertragsziel des Fernwärmevertrages. Der Primärenergiefaktor stelle das Verhältnis der insgesamt aufgewendeten Energie zur Endenergie beim Nutzer dar. Den höchsten – und damit schlechtesten – Primärenergiefaktor habe der herkömmliche Brennwertkessel mit 1,1. In der Anfrage sei der herkömmliche Brennwertkessel als Alternative genannt worden, um mittelbar eine günstigere Preisgestaltung der Avacon bei der Fernwärme zu erzielen. Er stelle aufgrund der Umweltbilanz jedoch keine Alternative dar. Selbst in Kombination mit einer Solarthermie-Anlage liege der Primärenergiefaktor nur bei 1,0. Allerdings wären die Dachflächen oft nicht ausreichend groß, um sie mit einer Solarthermie-Anlage auszustatten und damit diesen Wert zu erreichen. Als umweltpolitische Alternativen zur Fernwärme in Kombination mit Kraftwärmekopplung und unter Nutzung von Bioerdgas mit einem Primärenergiefaktor von 0,2 – 0,4 kämen lediglich Holzhackschnitzel mit einem Primärenergiefaktor von 0,2 in Betracht. Der Faktor bei der Fernwärme variiere zwischen 0,2 und 0,4, weil die Größe der Anlage und die Höhe der auszugleichenden Spitzenlasten ihn beeinflusse.
Für die Ausgestaltung der Preise der Fernwärme sei die Avacon zuständig. Die Stadt selber sei, wie die Antragssteller, an einer möglichst hohen Transparenz sowie an der Sicherstellung einer bezahlbaren und umweltgerechten Energieversorgung interessiert. Die in der Anfrage getroffenen Aussagen zu Monopol und Wettbewerb gingen zum Teil von unrichtigen Annahmen aus. Der Endpreis der Fernwärme werde unter Berücksichtigung dreier verschiedener Parameter gebildet. Der Arbeitspreis ergebe sich aus den entstehenden Brennstoffkosten einschließlich diverser Nebenkosten. Der Grundpreis bilde die Investitionskosten einschließlich der Unterhaltungskosten ab, die der Versorger tätigen müsse. Als letzte Komponente sei der Messpreis zu nennen. Der Grundpreis werde durch die Investitionen und das Netz beeinflusst. Von den fünf Gebieten hänge ab, welche Investitionen der Versorger tätigen müsse. Das Ortsnetz werde im Prinzip von der Allgemeinheit genutzt. Der Hausanschluss werde ab Ortsnetz einschließlich zwanzig Meter darauf gerechnet. Zudem gebe es Übergabestationen, die gebaut und installiert werden müssten. Abhängig davon, welchen Umfang die Avacon bereitstelle, werde der Grundpreis beeinflusst. Dazu gebe es unterschiedliche Regelungen und Praktika in den einzelnen Gebieten.
Im Fernwärmegebiet Kaltenmoor seien die Hausanschlusskosten, d.h. die Leitung vom Ortsnetz bis zur Liegenschaft, im Grundpreis enthalten, ebenso wie auch die Übergabestation. Seinerzeit hätte der Fernwärmeversorger die Übergabestation selber errichtet, wodurch sich die Investitionskosten erhöht haben und der Grundpreis gestiegen wäre. Im Fernwärmegebiet Mitte werden die Übergabestationen durch den Endverbraucher bereitgestellt. Daher fielen diese Kosten beim Versorger nicht an. Zudem hätte es Baukostenzuschüsse für die Endverbraucher gegeben. Diese Beteiligung an den Errichtungskosten für das Ortsnetz habe zu einem niedrigeren Grundpreis geführt. An der Wittenberger Bahn habe es eine Beteiligung an den Kosten der Anschlussleitung, also an dem Netz vom Ortsnetz zum Haus, über den Baukostenzuschuss hinaus, gegeben. Dieser Betrag sei noch höher als im Fernwärmegebiet Lüneburg Mitte und wirke sich positiv auf den Grundpreis des Endverbrauchers aus.
Bezüglich des Arbeitspreises habe 2013 eine Umstellung der Arbeitspreisformel stattgefunden. Diese hätte sich ursprünglich zu 100 Prozent an den Heizölpreisen orientiert und wäre umgestellt worden auf eine Mischformel, die auch den Gaspreis inkludiere. Dies habe zu einer erheblichen Vergünstigung des Arbeitspreises geführt. Daraus resultierte eine Preissenkung von knapp einem Fünftel. Die in der Anfrage genannten Daten beruhen womöglich auf einem Arbeitspreis von 2005, durch den die dargestellte Preisspanne entstanden sein könnte. Die Avacon habe für die in der Anfrage genannten Liegenschaften eine Preisspanne des Arbeitspreises zwischen 10,6 Cent und 8,7 Cent ermittelt. Dies liege 5 Cent unter dem höchsten in der Anfrage genannten Betrag.
Im Übrigen sei im vorvergangenen Jahr der Messpreis im Stadtgebiet vereinheitlicht und harmonisiert worden. Damals habe sich der Arbeitskreis Kaltenmoor, ein Gefüge ohne rechtlichen Rahmen, an die Stadt gewandt und eine Überprüfung des Messpreises gefordert. Daraufhin wären der Arbeitskreis und die Avacon zu einem Gespräch unter Moderation der Verwaltung eingeladen worden. Im Ergebnis hätte die Avacon eine Messpreiserhöhung zurückgenommen und der Messpreis wäre für alle fünf Versorgungsgebiete vereinheitlicht worden. Daher sei nicht nachvollziehbar, wieso der Stadt mangelndes Interesse an sinkenden Fernwärmepreisen unterstellt werde. Das Bundeskartellamt habe 2009 die Preisbildung der Avacon untersucht und nichts beanstanden können. Aktuell nehme die Landeskartellbehörde eine Sektoruntersuchung auf dem Sektor Fernwärme vor, bei der alle Anbieter untersucht würden. Mit Ergebnissen sei Ende des Jahres bzw. Anfang des nächsten Jahres zu rechnen.
Die Kostenunterschiede in Bezug auf den Grundpreis kämen in den unterschiedlichen Fernwärmegebieten durch die unterschiedlichen Investitionskosten zustande. Der Messpreis wäre, wie eben ausgeführt, vereinheitlicht. Beim Arbeitspreis wäre das Preisgefüge nahezu identisch. Eine einheitliche Umlegung des Grundpreises aller Abnehmer in den Fernwärmegebieten entspreche keiner fairen Preisgestaltung und benachteilige diejenigen, die in der Vergangenheit einmal zugezahlt hätten, um einen günstigeren Grundpreis zu erhalten.
Im Hanseviertel wäre die UTEC GmbH mit der Erstellung eines Versorgungskonzeptes unter umweltrechtlichen Vorgaben durch die Avacon beauftragt worden. Die Fa. UTEC hätte dieses Konzept erarbeitet und zudem eine Vergleichsberechnung durchgeführt. Dabei wäre neben dem Umweltaspekt in Form des Energiefaktors auch der finanzielle Aspekt herausgearbeitet und ein Preisvorteil ermittelt worden. Das Ganze wäre 2012 im Umweltausschuss vorgestellt worden. Die
Der Anfrage zufolge wäre das Behördenzentrum Ost aufgrund eines unwirtschaftlichen Angebotes der Avacon nicht an das Fernwärmenetz angeschlossen worden. Das Behördenzentrum Ost wäre seinerzeit an die TKK angeschlossen gewesen und im Zuge der Erschließung des Hanseviertels abgetrennt worden. Daraufhin hätte es eine neue Wärmeversorgung benötigt. Die Avacon habe im Hinblick auf die Erschließung des Hanseviertels den Vorschlag einer zentralen Fernwärmeversorgung vor Ort unterbreitet, die einen Anschluss an das Blockheizkraftwerk im Hanseviertel bedeutet hätte. Zur Überbrückung des Zeitraumes bis zur Inbetriebnahme des Blockheizkraftwerkes im Hanseviertel hätte eine mobile Kesselanlage aufgestellt werden sollen, um die Wärmeversorgung sicherzustellen. Das Behördenzentrum habe dies zwar aus vermeintlich unwirtschaftlichen Gründen abgelehnt, der Avacon jedoch keine Vollkostendarstellung zur Verfügung gestellt, aus der sich eine Unwirtschaftlichkeit in Bezug auf die gesamte Nutzungsdauer ergebe. Für das Behördenzentrum auf der Hude sei kürzlich jedoch ein Zehnjahresvertrag mit der Avacon abgeschlossen worden. Die zuständige Oberfinanzdirektion hätte dies bei Unwirtschaftlichkeit wohl nicht getan.
Zu der Frage, warum Lüneburg als größter kommunaler Aktionär bei der Preisverheimlichung mitmache, habe er eingangs bereits betont, dass sich die Stadt sehr für Transparenz einsetze und nichts gegen eine Preisveröffentlichung einzuwenden hätte. Gesetzlich sei diese aber nicht vorgegeben, weswegen die Entscheidung darüber der Avacon überlassen werden müsse. Mit dem Arbeitskreis Kaltenmoor zusammen habe die Stadt stets auf eine Veröffentlichung der Preisgestaltung gedrängt. Dezentrale Heiz- und Brennwertkessel würden vielleicht eine wirtschaftliche Alternative zur Fernwärme darstellen, jedoch keine ökologische Alternative. Durch Vorgaben beispielsweise im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz und in der Energieeinsparverordnung müssten regenerative Energien vorgesehen werden. Dies wäre mit dezentralen Kesseln aufgrund der technischen Gegebenheiten nicht oder nur mit hohen Investitionen in Baukörper und Hülle möglich. Damit handele es sich nicht um eine wirtschaftliche Alternative. Zudem wäre die Frage gestellt worden, wie der Umweltdezernent nach seiner Aussage vom 03.03.2011 vor dem Stadtrat zum Thema teurer Fernwärme weiter verfahren würde und ob die Verwaltung das Thema im Energiebeirat der Avacon AG zur Sprache gebracht hätte. Dieser Aussage wäre eine Anfrage der Grünen vom 07.12.2010 vorausgegangen. Die Energiebeiratssitzung hätte etwa 6 Wochen später stattgefunden. Dabei hätte sich die Stadt von der Avacon ausführlich zum Thema Fernwärme berichten lassen. Die bereits angesprochenen Preissenkungen wären zwar nicht alleine das Ergebnis des Energiebeirates, die Stadt übe jedoch im Rahmen ihrer Möglichkeiten Druck auf die Avacon aus, bei der Preisgestaltung und der Transparenz im Sinne der Bürgerschaft zu agieren. Die letzte Frage laute, ob die Stadt kein Interesse an einer Reduzierung des Fernwärmepreises in Kaltenmoor hätte, da sie über die Kurmittel GmbH mit einem Aktienpaket an der Avacon beteiligt wäre. Diese Aussage sei natürlich nicht korrekt. Im Übrigen wäre die Reduzierung der Preise wie bereits dargelegt erfolgt. Ratsherr PETROLL betont, dass Die Linke einen hohen Anteil an Fernwärme ebenfalls begrüße. Entgegen den Darstellungen von Herrn Moßmann wäre in der Anfrage der Kilowattstundenpreis und nicht der Arbeitspreis genannt worden. Damit handele es sich um die Endpreise. Er habe Abrechnungen aus Kaltenmoor gesehen, denen zufolge für eine Wohnung tatsächlich 13,9 Cent pro Kilowattstunde Fernwärme berechnet würden. Die Stadt habe nun nach einem Beschluss des Bauausschusses einen Zehnjahresvertrag mit der Avacon abgeschlossen. Die erzielten Preise seien nicht veröffentlicht worden. Die Nennung der Preise wäre der Bauverwaltung offenbar unangenehm gewesen. Es stelle sich die Frage einer Bevorteilung der Stadt durch die Avacon. Er habe die Preise 8 Wochen später erhalten, dürfe sie allerdings nicht nennen. Er habe sich bei Mietern und Architekten über das Preisniveau erkundigt. Dabei hätten sich Fernwärmepreise von 13,9 Cent pro Kilowattstunden in einem Hochhaus ergeben. Damit bezahlten Mieter in Kaltenmoor annähernd doppelt so viel wie Mieter in der Stadtmitte. Ein Harz-IV-Empfänger mit einer 56 Quadratmeter großen Wohnung zahle 750€ an Wärmekosten pro Jahr. Ihm sei bekannt, dass die Hausanschlusskosten in Kaltenmoor im Gegensatz zur Stadtmitte im Grundpreis enthalten seien. Dennoch dürfe dies nicht zu einem doppelt so hohen Endpreis führen. Er habe ein Schreiben einer Eigentümergemeinschaft in der Hansestraße erhalten, das er für bedenklich halte. Diese Eigentümergemeinschaft habe ein Gutachten anfertigen lassen, aus dem hervorgehe, dass der Preis mit 13,5 Cent pro Kilowattstunde überhöht sei. Andere Stadtwerke wie beispielsweise in Hannover hätten einheitliche Preise, die sie im Internet veröffentlichen würden. Oberbürgermeister MÄDGE entgegnet, dass Herr Petroll haltlose Vorwürfe vorbringe. Die Stadt sei nach dem niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz verpflichtet, Lieferverträge im nichtöffentlichen Teil beschließen zu lassen. Die Avacon dürfte der Stadt keine anderen Preise geben als anderen Abnehmern, weil sie sonst strafrechtlich belangt werden könne. Ein solches Verhalten würde an Vorteilsnahme grenzen. Die Preise in Lüneburg wären alle zusammenaddiert worden und die Stadt habe den exakten Durchschnittspreis erhalten. Zudem könne der Aufsichtsrat eines Unternehmens keinen Einfluss auf die Preisgestaltung der Produkte nehmen, ohne strafrechtlich belangbar zu werden. Das operative Geschäft obliege dem Vorstand. Die Stadt habe die Tage erneut mit einem Betreiber der Hochhäuser verhandelt. Diese Häuser wären in den Sechziger Jahren gebaut und die Wärmedämmung bis heute nicht angepasst worden. Die Häuser der Hinrich-Wilhelm-Kopf-Straße wären Eigentumswohnungen mit über 100 Eigentümern, die kaum alle an einen Tisch gebracht werden könnten, um so ein Gebäude zu isolieren. In Gesprächen mit einem anderen Verwaltungsunternehmen in Kaltenmoor wäre es nicht einmal möglich gewesen, dass die Übergabestation finanziert werden würden. Dort, wo es schlechte Wärmedämmung und ein anderes Heizverhalten gebe, stiegen die Preise. Mit schlechter Dämmung steige der Verbrauch und damit die Heizleistung. Es sei schwierig, die Eigentümer aus London usw. zur Isolierung der Häuser zu überreden. Dies betreffe insbesondere Kaltenmoor. Dort bekäme die Stadt aufgrund der Verhandlungsergebnisse von Herrn Moßmann alle zwei Monate den Arbeitspreis genau definiert. Dieser liege derzeit bei 5,3 bis 5,5 Cent netto. Die in der Anfrage genannten Werte von 13 Cent seien nicht nachzuvollziehen und entsprechen nicht den Rechnungen, die er und seine Nachbarn erhielten. Beispielsweise im Hanseviertel würden einige Bauanträge die Anschlusskosten übernehmen und andere nicht. Wieder andere griffen auf Zuschüsse der KfW zurück und legen die Kosten dennoch auf den Kaufpreis um. Der Käufer, der vermiete, gebe diese Kosten dann weiter. Er selber wäre im Zuge einer Bürgerinitiative in die Politik eingestiegen, die gegen ein untragbares Heizkraftwerk dort vorgegangen wäre. Dieses hätte schlechte Wirkungsgrade gehabt und im Winter wäre der Verlauf der Leitungen sichtbar gewesen. Ihm seien die Mieter auch weiterhin wichtig, aber die Eigentümer müssten zu einer Verbesserung der Situation gebracht werden. Für das Gebiet Wittenberger Bahn hätte Herr Petroll bereits Endpreise genannt, obgleich es dort noch keinen Vertrag gebe. Eigentümer wie auch der Lieferant wären sich einig, dass noch kein Endpreis feststehe. Er spreche gerne über Energiepreise, diese müssen jedoch nachweisbar bleiben. In den letzten Jahren hätte der Rat viele Dinge in diesem Bereich vorangebracht. Bei jeder Baumaßnahme würden Diskussionen über die Energieversorgung geführt. Es gebe einen Ratsbeschluss über einen Anteil an regenerativer Energie in Höhe von 30 Prozent, der umgesetzt werde. Dies sei in der Regel nur mittels Fernwärme möglich. Der Rat hätte die Verwendung von Biogas beschlossen, dessen Preis knapp 10 Prozent über dem von normalem Gas liege. Eine doppelte Isolierung der Leitungen sowie ein Heizkraftwerk mit besonders hohem Wirkungsgrad wären für das Hanseviertel beschlossen worden. Im Umweltausschuss wäre deutlich gesagt worden, dass der Einsatz von Biogas teurer wäre. Das Hanseviertel entwickele sich langsam, es sei noch gar nicht alles angeschlossen. Der Rat habe beschlossen, dass lediglich Gebäude ab vier Wohneinheiten angeschlossen würden. Diese Ratsbeschlüsse würden allesamt seitens der Stadtverwaltung umgesetzt. Besonders in einer ökologischen Vollkostenrechnung, wie sie der Klimagipfel in Paris empfehle, zeige sich Fernwärme als wirtschaftlich und ökologisch anzustrebende Wärmeversorgung. In Hannover würden teilweise Müll und Kohle eingesetzt. Dies wolle der Rat in Lüneburg nicht, daher sollten auch keine Vergleiche angestellt werden. Andernorts gebe es teilweise Baukostenzuschüsse, auch dies könne nicht verglichen werden. Die Universität Lüneburg, die auch am Nahwärmenetzwerk mit einem Heizwerk liege, wäre für innovative Lösungen zusammen mit der Avacon ausgezeichnet worden. Der Nachhaltigkeitsbeirat und die Nachhaltigskeitsfakultät der Universität unter Zustimmung der Studentenschaft würden keinen Vertrag mit der Avacon abschließen, wenn dies nicht ökologisch und wirtschaftlich tragbar wäre. Jedes Fernwärmegebiet habe andere Grundlagen. Für das Krankenhaus und anderen Gebäude werde regelmäßig geprüft, ob sich ein eigenes Blockheizkraftwerk rentiere mit dem Ergebnis, dass dies nicht wirtschaftlich wäre. Das gelte auch für die LüWoBau. Beispielsweise werde die Schule im Bereich Hasenburger Berg nicht an die Fernwärme angeschlossen, sondern mit der LüWoBau gemeinsam ein Blockheizkraftwerk bauen. Die Verwaltung habe dies wirtschaftlich ausführlich überprüft. All dies sei transparent dargelegt worden. Die Unterstellung, heimlich Verträge zum Nachteil der Bürgerschaft abzuschließen, seien ausdrücklich zurückzuweisen. Er werde den Aufsichtsrat immer daran erinnern, dass die Preise transparent dargestellt werden müssen. Er werde aber keinen Einfluss auf die Preisgestaltung bei Strom, Gas und Wasser zu nehmen. Den Bürgern müsse vermittelt werden, dass die Fernwärme derzeit die ökologisch und wirtschaftlich günstigste Alternative sei. Die Verwaltung hoffe auf eine zeitnahe Bundesgesetzgebung, die die Nachlesbarkeit aller Preise im Internet und in der Zeitung vorschreibe, damit es mehr Transparenz gebe. Nicht nachvollziehbare Vorwürfe gegen die Verwaltung, Herrn Moßmann und ihn seien jedoch nicht zielführend. Ratsherr KUHN drückt seine Verwunderung über die Anfrage aus. Herr Petroll wäre im Energiebeirat der Avacon gewesen, in dem die Fernwärme thematisiert worden wäre. Der Vorstand der Avacon habe über zwei Stunden lang das Thema Fernwärme vorgestellt und sämtliche in der Anfrage gestellten Fragen beantwortet. Ratsherr NEUBAUER verliest ein Zitat von Herrn Pauly aus der Landeszeitung vom 28.05.16: „Der OB nimmt keinen Einfluss auf die Preisgestaltung der Avacon. Die Folge ist, viele Geringverdiener und Arbeitslose in Kaltenmoor zahlen fast doppelt so hohe Fernwärmepreise wie Besserverdienende in der Stadtmitte.“. Diese Halbwahrheiten und Unterstellungen halte er für skandalös. Die Fernwärme werde nicht von der Stadt, nicht einmal von der Avacon, sondern von der Avacon Natur gestellt. Damit werde ein falsches Unternehmen genannt. In Kaltenmoor wohnen Personen wie beispielsweise der Oberbürgermeister und somit nicht nur Geringverdiener und Arbeitslose. In der Stadtmitte befänden sich neben den sogenannten Besserverdienenden auch das städtische Klinikum, das SaLü und die Oberfinanzdirektion. Die angedeutete Benachteiligung von Arbeitslosen gegenüber Besserverdienenden sei nicht haltbar. Er bedauere, dass Herr Petroll die Sitzung des Energiebeirates sehr zeitig verlassen habe. Dort wäre auf breit angelegte Art und Weise der Ursprung der unterschiedlichen Rechnungen aufgezeigt worden. Die Avacon Natur habe verdeutlicht, dass jeder Haushalt einen individuellen Vertrag habe. Das hänge mit dem Zeitpunkt und den Konditionen des Vertragsschlusses zusammen. Der Oberbürgermeister habe sich für 10 Jahre an einen Festpreis gebunden und dafür einen Rabatt von ein oder zwei Prozent erhalten. Dementsprechend unterscheide sich seine Rechnung von anderen Nachbarn, die sich kürzer oder länger vertraglich gebunden hätten. Daher sei die Anfrage insgesamt nicht haltbar. Beigeordneter BLANCK spricht die Energiebeiratssitzung an. Herr Petroll hätte dort erklärt bekommen, wie die unterschiedlichen Preise entstünden und was primär in der Historie der Investition begründet liege. An Standorten, wo der Versorger die Investitionskosten trage, unterscheide sich die Kostenstruktur gegenüber anderen Standorten. Die Anfrage stelle aus Opportunitätsgründen vereinfacht auf Hartz-4-Empfänger ab. Entscheidend sei nicht die soziale Stärke der Abnehmer, sondern die Tarifbindung, zu der die Wärme an der Abnahmestelle bezogen werde. Beigeordneter PAULY entgegnet, dass der Fraktion Die Linke Rechnungen vorliegen würden, denen Preise von 13,9 Cent in Kaltenmoor zu entnehmen seien. Herr Petroll habe auf die Unterschiede, ob sich an den Übergabepunkten beteiligt werde oder nicht, hingewiesen. Unter sonst gleichen Bedingungen hätte Die Linke an unterschiedlichen Sandoren unterschiedliche Preise ermittelt. Bei den Ausführungen wäre die Avacon Natur und nicht die Avacon gemeint gewesen. Anders als in anderen Städten würden die Fernwärmepreise im Stadtgebiet Lüneburg unterschiedlich ausfallen. Ihm sei keine andere Stadt bekannt, die entsprechend verfahre. Beispielsweise in Lübeck wären Anschlusspreis, Arbeitspreis und der Endpreis einsichtbar. In Lüneburg gebe es weder eine solche Übersicht noch einheitliche Preise. 13,9 Cent Gesamtkosten pro Kilowattstunde Fernwärme seien überteuert und gegenüber anderen Wärmeversorgungen wie beispielsweise einer eigenen Heizungsanlage erheblich von Nachteil. Die Linke befürchte, dass der ökologische Vorteil der Fernwärme darunter leide. Es sei zu kritisieren, dass sich die Mieter in Kaltenmoor gegen überhöhte Preise nicht wehren könnten. Zudem biete derselbe Anbieter dort, wo es einen Wettbewerb verschiedener Fernwärmeanbieter gebe, günstigere Preise an. Bei den öffentlichen Gebäuden wäre ein Vertrag vereinbart worden, zu dem lediglich die Verlängerung des Fernwärmepreises bekanntgegeben worden wäre. Der Preis liege 5 Prozent niedriger als letztes Jahr. Dabei bleibe die Frage nach dem konkreten Preis unbeantwortet. Die Preise aus der Verhandlung dürfe Die Linke zwar nicht veröffentlichen, allerdings dürfen die Rechnungen der Mieter veröffentlicht werden, die der Linken zugegangen wären. Daraus ergäben sich zu teure und intransparente Preise. Wenn auf die Dämmung abgestellt werde, verhalte sich der Zusammenhang andersherum als beschrieben. Ein höherer Verbrauch aufgrund ungedämmter Leitungen bedeute einen gleichbleibenden Grundpreis bei gleichbleibender Anschlussleistung sowie einen variablen weiteren Preis. Damit sinke der Preis pro Kilowattstunde. In den nächsten Wochen würden viele Fernwärmepreise offengelegt werden. Falls der Gesetzgeber wie gefordert eine Veröffentlichung der Fernwärmepreise erzwinge, werde das hohe Preisniveau Lüneburgs sichtbar werden. Oberbürgermeister MÄDGE betont, dass jeder Abnehmer einen eigenen Vertrag habe. Regelmäßig erhielten die Eigentümer ein Abrechnungsblatt, aus denen Arbeitspreis und Grundpreis genau hervorgehen würden. Er könne anhand der abgebildeten Kurve zeigen, wie sich die Preise bei ihm privat entwickelt haben. Dabei wären Jahreszeit und Dämmung gut erkennbar. Bei den Hochhäusern gebe es eine spezielle Situation. Bis an die Hochhäuser beziehungsweise an die Übergabestationen heran habe die Stadt in den letzten 15 Jahren den Wirkungsgrad der Avacon erzielen können, indem gefordert worden wäre, dass ein neues Heizkraftwerk gebaut und die Leitungen isoliert würden. Damals hätte sich die Aktionsgemeinschaft gegen Baukostenzuschüsse ausgesprochen, sodass die Kosten in den Grundpreis mit hineingelegt worden seien. Beim Hauseingang befinde sich die Übergabestation. Große Betreiber seien unter anderem die Buwak sowie ein Fond aus den USA. Die Buwak habe bis vor einem Jahr nicht zugestimmt, dass die Avacon den Hausanschluss kostenneutral saniert, um guten Willen zu zeigen und ihre Kostenstruktur zu realisieren. Bei dem Fond aus den USA gebe es ebenfalls noch keine Ergebnisse. Die Steigleitungen und die Außenwände seien nicht isoliert und die Fenster würden nur einzeln ausgetauscht. Dort gebe es nicht nur einen hohen Verbrauch gegenüber einem niedrigen Grundpreis, sondern aufgrund des hohen Verbrauches auch insgesamt hohe Preise. Er habe schon mehrfach Beratungsstunden zur Wärmeversorgung in Kaltenmoor beigewohnt. Für die Stadt Lüneburg, der eine Bereicherung an Sozialhilfeempfängern vorgeworfen wurde, habe die Avacon eine Mittelung bekommen, die Stadt nicht zu bevorteilen. Dies sei im Energiebeirat deutlich geworden. Dadurch, dass die Schulen Wärme abnehmen würden, hätte die Stadt stets Einfluss genommen auf die Preisgestaltung. Er befürworte eine Veröffentlichung der Preise. Die erforderliche Gesetzgebung bestehe jedoch nicht und die Firmen könnten nicht dazu gezwungen werden. Lüneburg könne nicht mit Lübeck und anderen Städten verglichen werden. Die Länge der Heizleitungen sei bereits unterschiedlich. An der Wittenberger Bahn seien etwa 30 Wohneinheiten mit einer Leitung versorgt, in Kaltenmoor zum Teil über tausend Einheiten. Beigeordneter PAULY wirft ein, dass es in Kaltenmoor damit kürzere Wege pro Wohneinheit gebe und die Preise dadurch sinken müssten. Oberbürgermeister MÄDGE entgegnet, dass die Preise möglichst niedrig, aber realistisch angesetzt werden müssen. Die Investitionen wären ohne Baukostenzuschuss der Stadt Lüneburg getätigt worden. In Hannover oder Lübeck wäre die Entwicklung anders abgelaufen, dies müsse differenziert betrachtet werden. Die Stadtwerke Lübeck hätten vor zwei Jahren Probleme gehabt, ihre Liquidität festzustellen. Auch eine wirtschaftliche Nachhaltigkeit sei daher wichtig. Insgesamt versuche die Verwaltung, Einfluss zu nehmen, allerdings nicht auf die Preise. Stattdessen fordere sie Transparenz.
Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis.
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