Beschlussvorschlag: Die Hansestadt Lüneburg beschließt, die westliche Teilfläche des Oberdecks des Parkhauses Theodor-Haubach-Straße gem. § 8 NStrG einzuziehen und den Ersatzparkplatz, Teilfläche aus dem Flurstück 42/367, Flur 50, Gemarkung Lüneburg, gem. § 6 NStrG zu widmen. Die Einziehungsabsicht ist ortsüblich bekannt zu geben. Der Beschluss über die Einziehung ergeht unter dem Vorbehalt, dass zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einziehung etwaigen Bedenken der Bevölkerung Rechnung getragen wurde bzw. Einwendungen gegen die Einziehung ausgeräumt wurden.
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