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Vorlage - VO/6406/15  

 
 
Betreff: Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Aufwendungen/ Auszahlungen für die Anmietung, Herrichtung und Bewirtschaftung einer Gemeinschaftsunterkunft auf dem Gelände der Psychiatrischen Klinik Lüneburg zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lucht, Maja
Federführend:Bereich 82 - Rechnungswesen, Controlling und Service Beteiligt:06 - Bauverwaltungsmanagement
Bearbeiter/-in: Lucht, Maja  Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
   02 - Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement
   Fachbereich 5a - Soziales und Integration
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
05.11.2015 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Der anhaltende Zustrom von Asylsuchenden macht es erforderlich, dass über die bereits im Stadtgebiet bestehenden Unterkünfte hinaus weitere Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden.

 

Zu diesem Zweck soll auf dem Gelände der Psychiatrischen Klinik Lüneburg das Haus 13 ab Anfang November 2015 angemietet werden. Die Gesamtmietfläche beträgt ca. 1.300 m³. Insgesamt besteht Raum zur Unterbringung von ca. 70 Personen. Das Gebäude muss zur Nutzung als Gemeinschaftsunterkunft noch hergerichtet werden. Hierzu zählt z.B. die elektrische Unterverteilung für den Anschluss von Waschmaschinen und zusätzliche Kochherde, die Erweiterung der Brandmeldeanlage, Sanitärinstallationen für den Anschluss von zusätzlichen Duschkabinen und Küchenspülen. Des Weiteren ist eine Schließanlage einzubauen sowie die Küchenausstattung zu beschaffen. Die Fertigstellung der Arbeiten soll möglichst bis zum 18.11.2015 erfolgt sein.

 

Für die bauliche Herrichtung wird ein Betrag von voraussichtlich 36.500 EUR benötigt. Darüber hinaus werden für die Beschaffung der Schließanlage mit ausreichend Schlüssel, für die Anschaffung der Küchenausstattung sowie der Elektrogeräte (Herde, Kühlschränke, Waschmaschinen) etwa 23.500 EUR benötigt. Der Gesamtbedarf für die Herrichtung beträgt somit 60.000 EUR nach jetziger Kostenermittlung.                                                                                  

 

Hinzu kommen die laufenden Bewirtschaftungskosten für Miete (mtl. voraussichtlich 10.400 EUR) und Nebenkosten einschließlich Energie (mtl. voraussichtlich 3.510 EUR)  sowie Abfallentsorgung, Reinigung und Wachdienst mit insgesamt ca. 17.710 EUR monatlich. Dies ergibt für die Monate November und Dezember voraussichtlich Kosten von 35.420 EUR. 

 

Insgesamt beträgt der Finanzbedarf somit für die Herrichtung des Gebäudes als Flüchtlingsunterkunft sowie die laufenden Kosten bis zum Jahresende 95.420 EUR.

 

Ab dem 01.01.2016 müssen die Bewirtschaftungskosten über den Haushaltsplan 2016 sichergestellt werden.

 

Die Deckung erfolgt durch die Kostenerstattung im Rahmen der geltenden Regelungen des Finanzvertrages durch den Landkreis und ggf. durch Mieteinnahmen der Bewohner, soweit diese als anerkannte Flüchtlinge Leistungen zur Deckung von Unterkunftskosten erhalten.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:                        50 EUR

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:       95.420 EUR, davon 23.500 EUR investiv

c)  an Folgekosten: Miet- und Bewirtschaftungskosten in den Folgejahren               

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja, bei Beschlussfassung über die überplanmäßige Ausgabe

              Nein

              Teilhaushalt / Kostenstelle: Kostenstelle noch nicht vergeben              

              Produkt / Kostenträger:       31550102 GU für Anspruchsberechtigte AsylBLG

              Haushaltsjahr:                              2015    

 

e)  mögliche Einnahmen: Kostenerstattung durch Landkreis und Land

 


Anlage/n:

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Den überplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen im Zeitraum November und Dezember 2015 in Höhe von 95.420 EUR für die Anmietung, Herrichtung und Bewirtschaftung des Gebäudes ‚Haus 13‘ auf dem Gelände der Psychiatrischen Klinik Lüneburg zur Unterbringung von Asylsuchenden wird gemäß § 117 NKomVG zugestimmt.