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Auszug - Sozialer Wohnraum für Lüneburg (Antrag der CDU-Ratsfraktion vom 22.10.2015, eingegangen am 22.10.2015, 11:15 Uhr)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 7.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 05.11.2015    
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr-Mitte, Großer Sitzungssaal
Ort: 21337 Lüneburg, Lise-Meitner-Straße 12
VO/6399/15 Sozialer Wohnraum für Lüneburg (Antrag der CDU-Ratsfraktion vom 22.10.2015, eingegangen am 22.10.2015, 11:15 Uhr)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Welz, Franziska  DEZERNAT III
   DEZERNAT VI
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter WEBERSINN erläutert, dass in den vergangenen Jahren mehrfach die Situation der steigenden Mietpreise in Lüneburg thematisiert worden sei. Allmählich sei das Lüneburger Mietpreisniveau für Durchschnittsverdiener kaum noch zu bewältigen. Vor diesem Hintergrund wurde der Antrag der CDU-Ratsfraktion gestellt, der zumindest in den Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung zur weiteren Beratung überstellt werden sollte.

 

RatsherrRBAUM bestätigt, dass die steigenden Mietpreise in Lüneburg problematisch seien und Wohnungsbaubedarf vorherrsche. Im Landkreis und der Hansestadt Lüneburg werden laut Pestel Institut Hannover im aktuellen Jahr noch 850, im Jahr 2016 1.650 zusätzliche Wohnungen benötigt. Im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung werde dieses Thema deshalb seit längerem diskutiert und erörtert. Es sei jedoch nicht zielführend einen Antrag mit Maßnahmen zu stellen, die nicht umsetzbar wären. Die Aufstockung von Häusern unterliege baurechtlichen Vorgaben die in Lüneburg nur marginal Anwendung finden könnten. Die Senkung eines Erbbauzinses unterliege ebenfalls rechtlichen Vorgaben. Die Erhebung des Erbbauzinses sei zudem nicht als Werkzeug zur Generierung von Bauflächen durch Zinsreduzierungen gedacht. Es bleibe festzuhalten, dass die aus Hamburg stammenden Ideen nicht zwingend auf Lüneburg übertragbar seien, sondern den Örtlichkeiten auch entsprechen müssen. Förderlicher wäre eine Wohnungsbaukonferenz mit dem Landkreis um eine Strategie für die Region entwickeln zu können. Zudem sollten die Bebauungspläne 30 % Wohnungsbau vorsehen, der im sozialverträglichen Segment liege. Dies sei im Hanseviertel bereits erfolgt, im Speicherviertel werde es 70 dieser Wohnungen geben. Letztlich müsse auch eine Förderkulisse geschaffen werden, die Investoren bei Bauvorhaben unterstützen werde. Es sei also richtig und wichtig Lösungen für das überteuerte Mietpreisniveau und den Wohnungsmangel zu erarbeiten, jedoch sollte dies durch Maßnahmen geschehen die auch in Lüneburg umsetzbar seien. Dies seien die durch die CDU in ihrem Antrag vorgeschlagenen Maßnahmen nicht.

 

rgermeister MEIHSIES erläutert, dass der Antrag der CDU durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowohl auf Praktikabilität für Lüneburg, als auch auf rechtliche Zulässigkeit geprüft worden sei. Das Ergebnis sei negativ ausgefallen. Der 4. Punkt des Antrages, der auf eine Ansprechstelle für Baugemeinschaften hinwirkt, sei bereits durch das Projekt LeNa in Lüneburg verwirklicht. Sollte darüber hinaus noch eine Ansprechstelle eingerichtet werden, müsste hierfür eine neue Stelle in der Verwaltung der Hansestadt Lüneburg geschaffen werden. Der Vorschlag könne somit erst dann überzeugen, wenn ein entsprechender Antrag der CDU auf Einrichtung dieser Stelle erfolge. Bezüglich der übrigen Punkte des Antrages sei verwunderlich, dass der Antrag nicht zu Sitzungsbeginn zurückgezogen wurde, obwohl die Stellungnahme der Verwaltung die rechtliche Unzulässigkeit zweifelsfrei klarstelle. Vielmehr sei, wie durch Ratsherren Dörbaum bereits ausgeführt, eine Wohnungsbaukonferenz erstrebenswert, die auf eine regionale Lösung hinarbeite und nicht nur die Hansestadt Lüneburg, sondern auch den Landkreis hierfür in die Verantwortung nimmt.

 

Ratsherr PETROLL begrüßt den Antrag der CDU-Ratsfraktion. Bereits im März 2015 wurde von der Fraktion Die Linke ein Antrag zur sozialgerechten Bodennutzung gestellt, der als wichtigste Aufgabe der Stadtentwicklung die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum benannte. Dieser Antrag wurde einstimmig in den Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung überwiesen und sei seitdem nicht weiter verfolgt worden. Auch der Wohnraum im Hanseviertel sei den Besserverdienenden vorbehalten. Anstatt ein Projekt wie das Audimax mit mehreren Millionen Euro zu finanzieren, hätte dieses Geld bereits vor Jahren in die Förderung des sozialverträglichen Wohnungsbaus investiert werden müssen.

 

Ratsfrau SCHELLMANN betont, dass es durchaus legitim sei einen Antrag zu dieser Problematik zu stellen. Es sei löblich, dass die CDU sich Gedanken darüber gemacht habe, welche Wege gegangen werden könnten, um dem hohen Mietpreisniveau Lüneburgs entgegenzuwirken. Insbesondere die Aufstockung von Gebäuden sei in anderen Ortschaften bereits umgesetzt worden. Auch im Hanseviertel wäre mehr Mietwohnungsbau wünschenswert gewesen, denn die Flächen der Stadt seien durchaus begrenzt. Auch wenn nicht alle Punkte in dem Antrag umsetzbar seien, so müsse hierüber doch diskutiert und nach Lösungen gesucht werden.

 

Oberbürgermeister MÄDGE erklärt, dass der Dachgeschossausbau in den 90er-Jahren massiv betrieben worden sei. Seitdem seien jedoch neue gesetzliche Regelungen u. a. zur Barrierefreiheit und bezüglich der Energieeinsparverordnung gefasst worden, die zur Folge hätten, dass man einen durchschnittlichen Preis von ca. 12 €/m² im Dachgeschoss ansetzen müsste. Dies wiederum würde bedeuten, dass eine Subventionierung von etwa 5 bis 6 € erfolgen müsste, um von bezahlbarem Wohnraum reden zu können. Auch muss der zweite Rettungsweg gesichert sein. Dies würde bedeuten, dass Leitern oder Treppen am Dachgeschoss angebrachtnnen werden müssen. Dies sei vielerorts baulich kaum umsetzbar. Es bleibt festzustellen, dass der Dachgeschossausbau eine eher veraltete Variante der Wohnraumschaffung sei. Auch in dem Zuschussprogramm würde dem Dachgeschossausbau keine Bedeutung mehr zukommen.

Zu Punkt 3 des Antrages sei angemerkt, dass ein solches Vorgehen rechtswidrig ist. Die Stiftungen unterhalten eigene Häuser, so dass die Erträge der Stiftungen im Sinne des Stiftungszweckes zur Unterhaltung und Instandsetzung dieser zu verwenden seien. Auch bedarf es keiner Einrichtung einer weiteren Ansprechstelle für Wohn- oder Baugemeinschaften, da dies tägliches Geschäft im Baudezernat sei. Sollte es politischer Wille sein, eine entsprechende Stelle einzurichten, so müsse hierfür eine andere aus dem Stellenplan gestrichen werden. Die Einrichtung einer neuen Stelle, die mit Personalnebenkosten etwa ein Haushaltsvolumen von 50.000 € ausmachen würde, sei bei der derzeitigen Haushaltslage nicht denkbar und wird aus Sicht der Verwaltung als nicht erforderlich angesehen. Zudem sei das Dezernat II gerade dabei, ein Wohnungsbauprogramm zu erarbeiten. Allerdings seien die personellen Kapazitäten momentan aufgrund der Flüchtlings- und Asylbewerbersituation stark begrenzt. Auch ein entsprechendes Landesprogramm mit 400 Mio. € sei erst in der letzten Woche in der Anhörung gewesen. Bis zum Jahre 2013 habe lediglich ein minimales Landesprogramm zur Wohnungsbauförderung über 40 Mio. € existiert, so dass erst jetzt damit begonnen werden könne, geeignete Bauflächen zu suchen. Hierfür seien bereits Gespräche mit dem Landkreis geführt und Einigkeit darüber erzielt worden, dass das Problem der Flächenakquirierung gemeinsam gelöst werden müsse. Esssen Flächen so bebaut werden, dass Siedlungen mit einer entsprechenden Lebensqualität entstehen nnen. Es sei daher sehr zu begrüßen, dass mit dem Landrat und mehrheitlich mit dem Kreistag nun ein konsenshiges Programm entwickelt werden kann, dass sowohl städtische als auch Flächen des Landkreises beinhalte und auf das Landeswohnungsbauprogramm finanziell aufbaue. Die Dringlichkeit, neuen Wohnraum zu schaffen und die Mietpreise stabil zu halten, sei durchaus bekannt, jedoch nicht mit den im Antrag genannten Mitteln realisierbar.

 

Ratsherr Dr. SCHARF betont, dass der Antrag als Prüfantrag zu werten sei. Die CDU-Fraktion habe Möglichkeiten der Wohnraumschaffung aufzeigen wollen. Die juristische Überprüfung dieser auf Umsetzbarkeit und Zulässigkeit, sei Aufgabe der Verwaltung. Es sei daher nicht nachvollziehbar, warum der Antrag in dieser Form kritisiert und in Abrede gestellt werde. Die Vorschläge seien als Lösungsansätze für den akuten Wohnungsmangel in Lüneburg zu verstehen. Es sei verwunderlich, dass der Antrag auf eine derartige Ablehnung stoße, anstatt beispielsweise auf einer Wohnungsbaukonferenz, wie von Ratsherr Dörbaum angesprochen, diskutiert zu werden. Es sei die Aufgabe einer jeden Fraktion und eines jeden Ratsmitgliedes, die Probleme in der Hansestadt Lüneburg zu sehen und über Lösungen nachzudenken und diese zu erarbeiten. Nichts anderes sei mit diesem Antrag versucht worden.

 

Beigeordneter PAULY pflichtet Ratsherrn Dr. Scharf bei. Es sei zu begrüßen, dass die CDU-Fraktion über Lösungen für ein eklatantes Problem in der Hansestadt Lüneburg nachgedacht habe. Dass der unter Punkt 3 genannte Vorschlag rechtlich nicht zulässig sei, sei unstrittig, trotz dessen sei die Kreativität, mit der die CDU-Fraktion an die Problemlösung herangetreten ist, lobenswert. Eben diese Kreativität lasse die Stellungnahme der Verwaltung vermissen. So sei z. B. denkbar, Eigentümer darauf hinzuweisen, dass eine Aufstockung ihres Hauses planungsrechtlich zulässig ist. Eine weitere Idee wäre die Klärung, ob beispielsweise zurückgesetzte Staffelgeschosse im Rahmen der sonstigen Bebauung nach §§ 34 und 35 BauGB üblich seien. Auch sollte diskutiert werden können, ob vorhandene Bebauungspläne oder solche die sich noch in Planung befinden, in Bezug auf ihre Baugrenzen und Bauhöhen durch einen städtebaulichen Vertrag verändert oder mit Subventionsklauseln ergänzt werden können. Hiermit sei beispielsweise gemeint, dass Eigentümer, die sozialen Wohnraum schaffen um Verfahrenskosten erleichtert werden. Die vorgenannten Ideen seien alle juristisch nicht überprüft und sollen lediglich verdeutlichen, dass es kreative Möglichkeiten geben könnte, um Wohnraum zu schaffen oder Eigentümer darin zu bestärken, ihre Häuser auszubauen und zu erweitern. Auch müsse der CDU-Antrag nicht so verstanden werden, dass die Schaffung eines 2. Kaltenmoors beabsichtigt sei. Punkt 2 des Antrages sieht die Erweiterung von Mehrfamilienhäusern um ein weiteres Stockwerk vor, dies bedeute jedoch nicht, dass das Dachgeschoss auch als sozialverträglicher Wohnraum genutzt werden müsse. Vielmehr sei es denkbar, das Dachgeschoss als exklusive Wohneinheit zu vermarkten und ein darunter liegendes Stockwerk für Sozialwohnungen anzubieten. Dies würde eine soziale Durchmischung in einem Wohnhaus befördern und der Entstehung eines 2. Kaltenmoors entgegenwirken. Auch der umstrittene Punkt 3 des Antrages sei durchaus nachvollziehbar, wenn auch rechtlich nicht zulässig. Hintergrund ist, dass der Erbbauzins, der derzeit bei einer Neuanpachtung eines Stiftungsgrundstückes zu zahlen sei, höher liege, als das Zinsniveau bei Grundstückserwerb und Finanzierung über eine Bank. Dieses Ungleichgewicht, das für ein Grundstück, das in Stiftungseigentum verbleibt, ein höherer Erbbauzins zu zahlen ist, als bei Eigentumserwerb eines Grundstückes, widerspreche dem originären Stiftungszweck. Eine Prüfung einer zeitweiligen Senkung des Erbbauzinses, analog zur Niedrigzinsphase der Banken, wäre wünschenswert gewesen. Der Antrag der CDU-Fraktion zielt, teilweise auf kreative Weise, auf die Lösung eines in Lüneburg akut bestehenden Problems ab und werde deshalb von der Fraktion Die Linke unterstützt.

 

Oberbürgermeister MÄDGE bittet Beigeordneten PAULY, die verschiedenen Rechtsbereiche nicht zu vermischen. Planungsrecht und Baurecht seien zwei eigenständige Rechtsgebiete, die separat voneinander betrachtet werden müssen. Der angesprochene § 35 BauGB enthalte Regelungen zum Bauen im Außenbereich und habe keinen nachvollziehbaren thematischen Bezug zur laufenden Diskussion. Bezüglich des Erbbauzinses sollte nicht von einem Ungleichgewicht gesprochen werden, wenn man die Historie der Zinsentwicklung bedenkt. Als die Hypotheken bei 8 % lagen, habe die Stadt die Erbbauzinsen ebenso wenig angehoben wie nun aufgrund der Niedrigzinsphase gesenkt. Auch sollte bedacht werden, wofür die Erbbauzinserträge genutzt werden. Derzeit müssen beispielsweise die Wohnräume im Hospital Zum Großen Heiligen Geist barrierefrei umgebaut und das Hospital Zum Graal saniert werden. Zudem sei die Annahme, dass die Verwaltung Erbbauzinsen frei erlassen, anheben oder senkennne, nicht korrekt. Wie in der Stellungnahme zum Antrag erläutert, existieren gesetzliche Regelungen, an die sich auch die Verwaltung der Hansestadt Lüneburg zu halten habe.

 

Ratsfrau SCHELLMANN beantragt die Abstimmung der einzelnen Antragspunkte.

 

Der Antrag von Ratsfrau SCHELLMANN auf Einzelabstimmung wird mehrheitlich abgelehnt.

 


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich bei 3 Enthaltungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und 13 Gegenstimmen (8 CDU-Fraktion, 2 Fraktion die Linke, 2 Fraktion Piraten Niedersachsen, 1 FDP) den Antrag abzulehnen. 

 

(01R)