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Auszug - Welche Lärmschutzmaßnahmen erfolgen noch an der Ostumgehung? (Anfrage der Gruppe SPD/Bündnis90/Die Grünen vom 10.09.2015, eingegangen am 14.09.2015)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 6.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 05.11.2015    
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr-Mitte, Großer Sitzungssaal
Ort: 21337 Lüneburg, Lise-Meitner-Straße 12
VO/6346/15 Welche Lärmschutzmaßnahmen erfolgen noch an der Ostumgehung? (Anfrage der Gruppe SPD/Bündnis90/Die Grünen vom 10.09.2015, eingegangen am 14.09.2015)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Welz, Franziska   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtrat MOßMANN erläutert, dass festgestellt wurde, dass die dem Bau der Ostumgehung im Jahre 1981 zugrunde gelegten Verkehrsprognosen veraltet und die Verkehrsdichte höher sei, als prognostiziert. Daraufhin habe in den Jahren 2009 - 2011 ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren stattgefunden, das mit Planfeststellungsbeschluss vom 17.01.2011 ergänzende lärmtechnische Untersuchungen zum Gegenstand beantragt hat, sollte mit dem Bau der A39 bis zum 30.06.2015 nicht begonnen worden sein. Am 28.04.2015 habe die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr eine ergänzende schalltechnische Untersuchung vorgenommen, deren Ergebnis den Planfeststellungsbeschluss vom 17.01.2011 ergänzt und kritisch zu bewerten sei. Das Gutachten habe für das Jahr 2015 rund 40.000 Kraftfahrzeuge pro Tag, für das Jahr 2030 rund 50.000 Kraftfahrzeuge pro Tag prognostiziert. Im Ergebnis halte die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr passive Schallschutzmaßnahmen wie den Einbau von speziellen Fenstern und Lüftungsanlagen an den Gebäuden, die von einer Grenzwertüberschreitung des zulässigen Lärmschutzwertes betroffen sind, trotz dieser Prognose für ausreichend. Die Stadtverwaltung habe diverse Kritikpunkte an der ergänzenden Untersuchung der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Diese habe sie dem Landkreis als Planfeststellungsbehörde, der die Hansestadt Lüneburg zur Stellungnahme aufgefordert habe, mitgeteilt. Beispielsweise seien bei der Prognostizierung der Verkehrsdichte Lkw erst über 3,5 t berücksichtigt worden. Hingegen gelten Fahrzeuge ab 2,8 t unter bestimmten Umständen bereits als Lkw. Die Gewichtung dieser Schwerverkehrsanteile habe jedoch direkten Einfluss auf das Ergebnis der Lärmberechnung. Zudem werden passive Schallschutzmaßnahmen aus Kostengründen bevorzugt. Eine Kostenanalyse oder ein Kosten-Nutzen-Vergleich lägen dem Gutachten jedoch nicht bei. Insbesondere werde nicht darauf eingegangen, warum eine Temporegulierung den passiven Schallschutzmaßnahmen nicht vorzuziehen sei. Zudem sei nicht nachvollziehbar, warum das Gutachten nur auf den Bereich der Ortsumgehung von der Anschlussstelle Lüneburg Nord bis zur Erbstorfer Landstraße abstelle. Das höhere Verkehrsaufkommen werde die Planfeststellungsabschnitte 2 und 3, von der Erbstorfer Landstraße nach Süden bis zum Häcklinger Kreuz, ebenso betreffen. Die Hansestadt Lüneburg habe dem Landkreis mitgeteilt, dass zu diesen Punkten noch weitere Ausführungen und ggf. Neuberechnungen der Lärmwerte seitens der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr unerlässlich sind. Verfahrenstechnisch habe sich der Landkreis Lüneburg noch nicht zum weiteren Vorgehen geäert. Die Hansestadt Lüneburg werde auf eine Öffentlichkeitsbeteiligung bestehen, da es sich aus Sicht der Verwaltung um ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren im Nachgang zu dem Planfeststellungsverfahren aus 2011 handele. Soweit es neue Erkenntnisse gibt oder Aussagen des Landkreises Lüneburg zum weiteren Verfahren getroffen werden, werde im Verkehrsausschuss hierüber informiert.

 

Ratsherr DÖRBAUM beantragt Aussprache.

 

Die Aussprache wird mehrheitlich beschlossen.

 

Ratsherr DÖRBAUM bedankt sich bei Stadtrat Moßmann für die Ausführungen. Es sei insbesondere vor dem Hintergrund der neuen Prognose der Verkehrsdichte unabdingbar, weitere Lärmschutzmaßnahmen zu fordern. Trotz der bisher schon umgesetzten Maßnahmen, wie Flüsterasphaltierung, sei der Lärmpegel nicht unerheblich. Sollte die Anzahl des täglichen Kraftfahrzeugverkehrs weiter steigen, so sind die von Herrn Moßmann benannten Punkte sowie die Ansprüche auf aktiven und passiven Lärmschutz zwingend zu klären. Seit der Temporegulierung auf der Ostumgehung auf 70 km/h für den Abschnitt Bleckeder Landstraße bis Ebensberg sei eine deutliche Reduzierung des Lärmpegels wahrnehmbar. Es sollte zudem nicht unterschätzt werden, dass die mathematischen Berechnungen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr nicht zwingend die subjektiv empfundene Lärmbelästigung widerspiegeln. Insofern sei weiterhin eine Temporeduzierung und Öffentlichkeitsbeteiligung zu fordern.

 

Ratsherr DR. SCHARF betont, dass es eine klare Trennung zwischen Lärmschutzmaßnahmen an einer möglichen A39 und Lärmschutzmaßnahmen an der Ostumgehung geben müsse. Es sei nicht richtig, die Lärmschutzmaßnahmen an der Ostumgehung mit dem Bau der A39 zu verknüpfen, denn auch wenn die A39 nicht gebaut werden sollte, seien weitere Maßnahmen an der Ostumgehung unerlässlich, insbesondere vor dem Hintergrund der prognostizierten Verkehrsdichte. Bei einer Erhöhung von ca. 10.000 Kraftfahrzeugen innerhalb von 15 Jahren werde den Anwohnern, die im Lärmpegelgebiet der Ostumgehung wohnen, ein Rechtsanspruch auf Lärmschutz entstehen und es sollte nachdrücklich versucht werden, diesen schnellstmöglich zu erfüllen, um auch die Lebens- bzw. Wohnqualität dieser Bürgerinnen und Bürger zu sichern. Insbesondere vor diesem Hintergrund sollte versucht werden, an dem derzeitigen Tempolimit festzuhalten.

 

Ratsherr LÖB begrüßt, dass der Rat in seiner Mehrheit das Ziel der Lärmschutzmaßnahmen an der Ostumgehung fokussiert. Die derzeitige Temporegulierung bringe sicherlich eine spürbare Verbesserung des Lärmpegels mit sich, jedoch begründe sie auch diverse Leserbriefe in den Lokalzeitungen, die sich hierüber beschweren. Es sollte daher neben den Lärmschutzmaßnahmen darüber nachgedacht werden, wie für die Personen, die derzeit die Ostumgehung nutzen, der öffentliche Nahverkehr attraktiver gestaltet werden könnte. Dies würde zugleich der Reduzierung des Geräuschpegels und dem Umweltschutz dienen.

 

Ratsfrau SCHELLMANN erklärt, dass es irritierend ist, wie viele Fehler oder unzureichende Erläuterungen in dem Gutachten der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr enthalten seien. Sie bedankt sich bei Herrn Moßmann und der Verwaltung für die kritische Auseinandersetzung, die mit dem Gutachten stattgefunden habe. Der von den Anwohnern durch die derzeitige Temporegulierung auf maximal 70 km/h wahrgenommene geringere Lärmpegel sollte idealerweise beibehalten bzw. dauerhaft auf 80 km/h angepasst werden. Hierfür müsse der Rat der Hansestadt Lüneburg sich gegenüber der Landesregierung stark machen.

 

Oberbürgermeister MÄDGE stellt klar, dass der Verwaltung der Hansestadt Lüneburg nur die Möglichkeit der Einbringung von fachlichen Aspekten obliegt. Andere Handlungsspielräume stünden ihr in diesem Zusammenhang nicht zur Verfügung. Sollten Bürger sich in ihren Rechten verletzt fühlen, so müssen diese eigenständig Klage einreichen. Gegen den Planfeststellungsbeschluss aus 2011 ist dies jedoch nicht geschehen. Zudem sei der Hamburger Hauptbahnhof in Gänze ausgelastet. Natürlich sei es erstrebenswert, den öffentlichen Nahverkehr attraktiver zu gestalten und somit die Anzahl der Fahrgäste zu erhöhen, realistisch sei dies jedoch derzeit nicht. Eine weitere Auslastung des Hamburger Hauptbahnhofes sei nicht möglich, weitere Verbindungen würden letztlich einen kompletten Um- oder gar Neubau bedeuten. Hierzu werde sich die Hamburger Regierung zum jetzigen Stand nicht bereiterklären, unabhängig davon, welche Verbesserungen für den öffentlichen Nahverkehr wahrscheinlich zu vermuten wären.

Letztlich müsse klargestellt werden, dass die Temporegulierung auf der Ostumgehung nicht dauerhaft haltbar sei. Sie diene momentan der Gefahrenabwehr. Sobald die aktuelle Gefahrenlage jedoch nicht mehr durch Polizeiberichte bestätigt wird, müssten die Schilder wieder entfernt werden, da es sodann keine straßenverkehrsrechtliche Grundlage mehr hierfür gäbe.


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis.

 

(01 R)