Bürgerinformationssystem

Auszug - Ausschreibung Feuerwehrfahrzeug (Anfrage der CDU-Ratsfraktion vom 17.09.2015, eingegangen am 17.09.2015, 11:46 Uhr)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 6.2
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 05.11.2015    
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr-Mitte, Großer Sitzungssaal
Ort: 21337 Lüneburg, Lise-Meitner-Straße 12
VO/6351/15 Ausschreibung Feuerwehrfahrzeug (Anfrage der CDU-Ratsfraktion vom 17.09.2015, eingegangen am 17.09.2015, 11:46 Uhr)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Welz, Franziska   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtrat MOßMANN erläutert, dass ein Feuerwehrbedarfsplan im Ermessen der Gemeinde läge. Rücksprachen mit Gemeinden einer vergleichbaren Größenordnung hätten ergeben, dass eine externe Beauftragung zwischen 100.000 bis 150.000 € kosten würde. Die Hansestadt Lüneburg habe eine solche Feuerwehrbedarfsplanung nicht und erachte diese auch als nicht notwendig. Der Stadtbrandmeister Herr Diesterhöft habe eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die sich dieser Planungen annimmt und hierbei das Stadtkommando, das gemäß § 5 der Feuerwehrsatzung der Hansestadt Lüneburg bei der Feststellung von Bedarfen an Geräten und technischen Einrichtungen den Stadtbrandmeister unterstützt, berät. Diese Arbeitsgruppe bestehe aus verschiedenen Personen, vom Kfz-Technik-Meister, über Gerätewarte bis hin zu einem Oberbrandmeister der Hamburger Berufsfeuerwehr. Sie habe für das Stadtkommando Vorschläge für notwenige Ersatz- und Neubeschaffungen erarbeitet, diese dort zur Diskussion und Abstimmung vorgestellt und sie letztlich durch den Stadtbrandmeister gegenüber der Verwaltung vertreten lassen. Insoweit haben sich nicht nur der Stadtbrandmeister, sondern eine Vielzahl an fachlich qualifizierten Personen mit dem Thema der Neu- und Ersatzbeschaffungen für die Feuerwehr Lüneburg beschäftigt. Die Vorschläge hatten die Ersatzbeschaffung für einen 33 Jahre alten Rüstwagen und einen 27 Jahre alten Versorgungs-Lkw zum Gegenstand.

 

Stadtbrandmeister DIESTERHÖFThrt aus, warum die Beschaffung eines Wechsellader-Fahrzeuges, wie von der CDU-Stadtratsfraktion in ihrer Anfrage vorgeschlagen, nicht so sinnhaft wäre, wie die Beschaffung der beiden durch Stadtrat Moßmann benannten Fahrzeuge. Hierzu wurden mit diversen Feuerwehren, die Wechsellader-Fahrzeuge besitzen, Gespräche zu den Vor- und Nachteilen geführt. Zu der Entscheidung für die Beschaffung eines Rüstwagens und eines Versorgungs-Lkws hätten letztlich mehrere Gründe geführt. Ein Wechsellader mit Containeraufbau habe eine Länge von 10 m und eine Höhe von 4 m, während ein Versorgungs-Lkw nur 8,60 m in der Länge und 3,30 m in der Höhe misst. Die Bahnhofsbrücke in der Bleckeder Landstraße habe an den Seiten eine ausgewiesene Höhe von 3,30 m, eine Durchfahrt mit einem Wechsellader-Fahrzeug sei nur bei mittiger Fahrbahnnutzung möglich. Ein Rüstwagen wiege etwa 18 Tonnen, ein Wechsellader rund 26 Tonnen. Der Einsatz eines Wechselladers würde somit eine Überprüfung diverser Zuwegungen nötig machen, da nicht sicher sei, ob beispielsweise die Amselbrücke nach Wilschenbruch einem Gewicht von 26 Tonnen standhalte. Auch die Ausstattung sei ausschlaggebend bei der Entscheidung gewesen. Ein Rüstfahrzeug enthalte ein Notstromaggregat, das bei einem Wechsellader nicht nachgerüstet werde könne. Um dieselbe Funktionalität herzustellen, wäre ein Einsatz von drei tragbaren Geräten erforderlich. Die Notwendigkeit dieser Notstromaggregate könne beispielsweise an dem großen Stint-Brand verdeutlicht werden, bei dem mit diesen Geräten ganze Straßenzüge ausgeleuchtet werden mussten. Bei der Geräteentnahme sei der Rüstwagen mit ausklappbaren Tritten und hochfahrbaren Rollläden vorteilhafter. Ein Wechsellader-Fahrzeug habe ein Fahrgestell-Plateau von rund 1,60 m. Auf diesem stehe der Container mit rund 2,30 m, der die Gerätschaften enthielte. Ohne Ablastung dieses Containers sei eine Geräteentnahme nur beschränkt möglich, eine Ablastung bedeute jedoch auch gleichermaßen eine Blockierung von Flächen, Zuwegungen oder Straßen. Es re nicht möglich, kurzerhand für nachgeforderte Einheiten Platz zu machen. Insbesondere im Lüneburger Altstadtbereich würde die Ablastung einer kompletten Straßensperrung ähneln. Ein Rüstwagen könne bei einem Einsatz in der Altstadt spontan umgeparkt oder an die Seite gefahren werden. Im Ergebnis bliebe festzustellen, dass ein Wechsellader-Fahrzeug für Lüneburg Nachteile gegenüber einer Beschaffung eines Rüstwagens und eines Versorgungs-Lkws hätte, da es nur schwerlich im gesamten Stadtgebiet einsetzbar wäre.

 

Stadtrat MOßMANN ergänzt zudem, dass aufgrund von Beschlüssen im Jahr 2014 nach der Genehmigung des Haushaltes in 2015 eine Ausschreibung der beiden genannten Fahrzeuge stattgefunden habe. Die Frist zur Angebotsabgabe sei im September ausgelaufen. Eine Aufhebung dieser Ausschreibung wäre zwar möglich, würde aber bedeuten, dass die Hansestadt Lüneburg zumindest den beiden Anbietern gegenüber, die den Zuschlag erhalten haben, schadensersatzpflichtig wäre.

 

Beigeordneter MEIHSIES beantragt Aussprache.

 

Die Aussprache wird mehrheitlich beschlossen.

 

Ratsfrau BENDORF bedankt sich bei Herrn Moßmann und Herrn Diesterhöft für die Erläuterungen. Sie betont, dass die CDU-Stadtratsfraktion diesen Antrag gestellt habe, ohne Vorgespräche mit dem zuständigen Dezernenten oder den fachkundigen Feuerwehrleuten gehabt zu haben. Dies sei insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Verwaltung derzeit mit der Flüchtlings- und Asylbewerbersituation vollständig ausgelastet sei, nicht nachvollziehbar. Zudem werde der Vorsitz des Feuerwehrausschusses durch die CDU gestellt, umso verwunderlicher sei die offensichtlich mangelnde Kommunikation. Wären vorab Gespräche geführt worden, wären diese Anfrage und der damit verbundene Arbeitsaufwand für viele Personen entbehrlich gewesen.

 

Ratsherr PLENER stellt klar, dass die Feuerwehr hier eine durchdachte und vernünftige Entscheidung getroffen habe. Eine erneute Überprüfung dieser durch die Anfrage der CDU wäre nicht von Nöten gewesen.

 

Beigeordneter WEBERSINN bedankt sich für die Ausführungen zu dieser Anfrage. Er erläutert, dass die geplanten Beschaffungen hohe Kosten verursachen würden, die dem Bürger nicht zureichend offengelegt wurden. Im Ratsinformationssystem seien die Maßnahmen beispielsweise nicht eindeutig benannt oder durch das Protokoll nachvollziehbar. Es sei daher im Fokus der CDU-Stadtratsfraktion gewesen, hier die nötige Transparenz zu schaffen. Die Entscheidung der Feuerwehr sei zu keinem Zeitpunkt angezweifelt worden. Eine solche Absicht in die Anfrage hinein zu interpretieren, sei unsachlich und unangemessen. 

 

Beigeordneter MEIHSIES zeigt sich verwundert, dass die CDU-Stadtratsfraktion diese Anfrage nicht zurückgezogen habe. Die Thematik sei im Jahr 2014 bereits ordnungsgemäß diskutiert und jedem die Möglichkeit, Fragen zu stellen, eingeräumt worden. Warum diverse Leute mit der Beantwortung dieser Anfrage beschäftigt werden mussten, sei nicht nachvollziehbar. Die eindeutigen Ausführungen von Herrn Diesterhöft über die Unzweckmäßigkeit eines Wechsellader-Fahrzeuges würden verdeutlichen, wie wenig durchdacht diese Anfrage sei. 

 

Ratsfrau SCHELLMANN betont, dass die Kosten die Anfrage nicht begründen könnten, da es sich bei Beschaffungen der Feuerwehr zumeist um teure Gerätschaften handele. Da die CDU-Stadtratsfraktion den Vorsitz des Feuerwehrausschusses stelle, hätte die Anfrage durch beispielsweise kurze Kommunikation von Frau Hillmer und Herrn Diesterhöft auf unkomplizierterem Wege beantwortet werden können. Trotzdem seien die Ausführungen von Herrn Diesterhöft bezüglich der detaillierten Abwägungen zwischen den unterschiedlichen Fahrzeugen interessant und überzeugend gewesen.

 

Beigeordneter PAULY erklärt, dass die CDU lediglich versucht habe, Alternativen zu suchen. Dies sollte gefördert und nicht kritisiert werden.re sich die CDU zudem sicher gewesen, dass die Alternative des Wechselladers die Bessere sei, hätte sie sicherlich einen Antrag und keine Anfrage gestellt.

 

Oberbürgermeister MÄDGE antwortet, dass es nicht darum ginge, die Suche nach Alternativen zu kritisieren. Allerdings müssten Alternativen zu einem Zeitpunkt aufgezeigt werden, in dem sie noch berücksichtigt werden könnten, ohne die Hansestadt Lüneburg in die Schadensersatzpflicht zu bringen. Dieser Zeitpunkt wäre in diesem Fall die Sitzung des Feuerwehrausschusses Ende des Jahres 2014 gewesen. Zudem wäre es in der Landeszeitung so dargestellt worden, als wenn die Verwaltung die Feuerwehr übergangen hätte und die Ausschreibungen nicht ordnungsgemäß abgelaufen wären. Diese Aussagen sind nicht haltbar. Es wurden alle erforderlichen Beschlüsse gefasst und alle vergaberechtlichen Anforderungen erfüllt. Die Verwaltung der Hansestadt Lüneburg werde sich nicht anmaßen, die Fachlichkeit von Entscheidungen des Stadtkommandos anzuzweifeln. Sie vertraue den Verantwortlichen bei den Bedarfsplanungen und versuche, einen guten Umgang mit der Feuerwehr zu wahren. Anfragen wie die der CDU hätten bereits vor Jahrzehnten schon einmal zu einem Bruch zwischen Rat und Feuerwehr geführt. Es sei nicht erstrebenswert, einen solchen erneut herbeizuführen. Insbesondere in einer Stadt wie Lüneburg, in der die Feuerwehr eine freiwillige Feuerwehr ist, sei eine vertrauensvolle Zusammenarbeit unerlässlich.  

 


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis.

 

(01 R)