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Vorlage - VO/6391/15  

 
 
Betreff: Widmung öffentlicher Verkehrsflächen und Änderung der Straßenreinigungsverordnung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:06 - Bauverwaltungsmanagement Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
05.11.2015 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Widmung:

Die im Beschlussvorschlag aufgeführten Straßen sollen als öffentliche Verkehrsflächen gewidmet werden. Die Verkehrsflächen sind bautechnisch hergestellt und befinden sich überwiegend im Eigentum der Hansestadt Lüneburg. Für die noch nicht im Eigentum der Hansestadt Lüneburg befindlichen Flächen liegt die Zustimmung der Eigentümer zur Widmung vor. Durch die Widmung werden die Straßen und Verkehrsflächen in die Straßenbaulast (u. a. bauliche Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht) der Hansestadt Lüneburg übernommen.

Gem. § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) wird die Widmung durch den Träger der Straßenbaulast ausgesprochen. Träger der Straßenbaulast für die auf dem Gebiet der Hansestadt liegenden Verkehrsflächen ist die Hansestadt Lüneburg.

 

Da einige der zu widmenden Straßen in den Ortsteilen Häcklingen, Ochtmissen, Oedeme und Rettmer liegen, wurden die Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher von der bevorstehenden Widmung unterrichtet.

 

Straßenreinigung:

Die Hansestadt Lüneburg ist gem. § 52 NStrG insbesondere zur Reinigung der öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage verpflichtet. Diese Reinigungspflicht ist nach Maßgabe der §§ 3 und 4 der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Lüneburg teilweise auf die Anlieger übertragen worden.

Art, Maß und räumliche Ausdehnung der ordnungsgemäßen Reinigung werden durch die Straßenreinigungsverordnung der Hansestadt in der zurzeit geltenden Fassung vom 01.01.2015 bestimmt. Die Verordnung teilt u. a. in ihrer Anlage die Straßen nach dem Grad ihres Reinigungsbedürfnisses in Reinigungsklassen ein ist laufend durch zwischenzeitlich hergestellte und gewidmete Straßen zu ergänzen bzw. anzupassen.

 

Die Anlage zur Straßenreinigungsverordnung soll dem beigefügten Verordnungsentwurf entsprechend ergänzt werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              50,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

Lagepläne

4. Änderungsverordnung zur Änderung der Straßenreinigungsverordnung der Hansestadt Lüneburg

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 img001 (608 KB)      
Anlage 2 2 img002 (553 KB)      
Anlage 3 3 img003 (383 KB)      
Anlage 4 4 img004 (614 KB)      
Anlage 5 5 img005 (708 KB)      
Anlage 6 6 img006 (939 KB)      
Anlage 7 7 img007 (705 KB)      
Anlage 8 8 img008 (778 KB)      
Anlage 9 9 img009 (497 KB)      
Anlage 10 10 Änderungsverordnung 4 2015 (26 KB) PDF-Dokument (57 KB)    
Anlage 11 11 img010 (663 KB)      
Anlage 12 12 img011 (663 KB)      
Anlage 13 13 img012 (599 KB)      

Beschlussvorschlag:

Die nachstehend aufgeführten bautechnisch hergestellten Straßen werden gem. § 6 NStrG gewidmet:

 

Harvey-Benjamin-Fuller-Straße              Gemarkung Lüneburg, Flur 30, Flurstücke 31/50 tlw., 31/36 tlw. und 38/1 tlw.

 

Buntenburg              Gemarkung Ochtmissen, Flur 4, Flurstück 60/32

 

Pilgerpfad              Gemarkung Häcklingen, Flur 1, Flurstücke 107/50 und 71/18 sowie Gemarkung Rettmer, Flur 2, Flurstücke 67/3 und 66/78

 

Else-Wex-Weg              Gemarkung Häcklingen, Flur 1, Flurstücke 107/51,

Margarete-Endemann-Weg              436/107, 107/57, 107/27, 107/5 und 107/47 sowie 107/58, 107/20, 107/25

              Für die Flurstücke 107/58, 107/20 und 107/25 wird die Widmung auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt

 

Töpferstraße, Gerberstraße              Gemarkung Oedeme, Flur 1,

Böttcherstraße              Flurstück 83/61, 82/7 und 83/2 tlw.

              Für die zwischen den Flurstücken 83/14 und 83/15, 83/87 und 82/5 sowie 83/30 und 83/31 gelegenen Stichwege wird die Widmung auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt

 

Heinz-Schlawatzky-Straße              Gemarkung Lüneburg, Flur 41, Flurstücke 120/136 und 137/181. Für die zum öffentlichen Grünzug führende Wegeverbindung wird die Widmung auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt

 

Jens-Schreiber-Straße              Gemarkung Lüneburg, Flur 41, Flurstück 120/300

 

Fußweg am Museum              Gemarkung Lüneburg, Flur 25, Flurstücke 2/36 tlw., 2/35 tlw. 2/6 tlw. und Flur 19, Flurstück 126/1 tlw.

              Die Widmung wird auf die Nutzung durch Fußgänger beschränkt.

 

Auf der Hude /              Gemarkung Lüneburg, Flur 4, Flurstücke 67/21, 67/24,

Am Alten Eisenwerk              67/19. Für das Flurstück 67/19 wird die Widmung auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt. Die Flurstücke 67/21 und 67/24 werden in der Widmung auf Fußgänger-, Radfahrer- und Anliegerverkehr beschränkt.

 

 

Die anliegende 4. Änderungsverordnung zur Änderung der Verordnung der Hansestadt Lüneburg über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung (Straßenreinigungsverordnung) wird mit Wirkung vom 01.01.2016 erlassen. Die Anlage ist Bestandteil der Sitzungsvorlage.