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Vorlage - VO/6356/15  

 
 
Betreff: Widmung und Einziehung öffentlicher Verkehrsflächen - Theodor-Haubach-Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:06 - Bauverwaltungsmanagement Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
05.11.2015 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

An der Theodor-Haubach-Straße befindet sich ein in Privatbesitz befindliches Parkhaus, dessen Oberdeck zunächst vollständig gewidmet war. Aufgrund eines Antrages der Eigentümergemeinschaft wurde in 2009 überprüft, ob die Verkehrsbedeutung für eine Teilfläche des Oberdecks entfallen ist. Dies wurde bestätigt und die östliche Teilfläche des Oberdecks eingezogen (Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 25.11.2009).

 

Im November 2013 hat die Eigentümergemeinschaft beantragt, auch die restliche Teilfläche des Oberdecks einzuziehen. Es wurde vorgetragen, dass die Flächen nur noch selten von Fahrzeugen genutzt würden. Ferner wurde mitgeteilt, dass Fahrzeuge häufiger im Zufahrtsbereich abgestellt würden. Der Antragsteller hat in Abstimmung mit dem Bereich Straßen- und Ingenieurbau auf seinem Gelände einen ebenerdigen Stellplatz mit 10 Einstellplätzen geschaffen und im Wege einer Fotodokumentation nachgewiesen, dass seit dem das Oberdeck des Parkhauses nicht mehr benutzt würde. Die Verkehrsbedeutung für das Oberdeck ist folglich durch das Schaffen von Ersatzstellplätzen entfallen.

 

Gem. § 8 Absatz 1 Nds. Straßengesetz (NStrG) soll der Träger der Straßenbaulast u. a. dann eine öffentliche Verkehrsfläche einziehen, wenn ihre Verkehrsbedeutung entfallen ist. Die Absicht der Einziehung ist 3 Monate vor der Einziehung ortsüblich bekannt zu machen. Zur Beschleunigung des Verfahrens kann der Beschluss, die Absicht der Einziehung ortsüblich bekannt zu machen, zusammen mit dem Einziehungsbeschluss gefasst werden. Vor Veröffentlichung des Einziehungsbeschlusses sind die Bedenken der Bevölkerung zu berücksichtigen.

 

Die Ersatzstellplätze sollen gem. § 6 NStrG gewidmet werden. Die Widmung wird durch den Träger der Straßenbaulast ausgesprochen. Träger der Straßenbaulast für die auf dem Gebiet der Hansestadt Lüneburg liegenden Verkehrsflächen ist die Hansestadt (§ 48 NStrG). Die Verkehrsfläche ist bautechnisch hergestellt, der Eigentümer hat der Widmung zugestimmt. Durch die Widmung wird die Verkehrsfläche in die Straßenbaulast (u. a. bauliche Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht) der Hansestadt Lüneburg übernommen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              40,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

Lageplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 T_Haubach_Str (64 KB)      

Beschlussvorschlag:

Die Hansestadt Lüneburg beschließt, die westliche Teilfläche des Oberdecks des Parkhauses Theodor-Haubach-Straße gem. § 8 NStrG einzuziehen und den Ersatzparkplatz, Teilfläche aus dem Flurstück 42/367, Flur 50, Gemarkung Lüneburg, gem. § 6 NStrG zu widmen. Die Einziehungsabsicht ist ortsüblich bekannt zu geben. Der Beschluss über die Einziehung ergeht unter dem Vorbehalt, dass zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einziehung etwaigen Bedenken der Bevölkerung Rechnung getragen wurde bzw. Einwendungen gegen die Einziehung ausgeräumt wurden.