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Vorlage - VO/6401/15  

 
 
Betreff: Beschluss einer Nachtragshaushaltssatzung zum Haushalt 2015
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen Bearbeiter/-in: Gomell, Timo
Beratungsfolge:
Finanzberatungen des Verwaltungsausschusses Vorberatung
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
05.11.2015 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Die Hansestadt Lüneburg steht aufgrund des anhaltend hohen Flüchtlingsstroms in der Pflicht in angemessenem Umfang Haushaltsmittel für Flüchtlingsunterkünfte im Stadtgebiet zur Verfügung zu stellen und das Land Niedersachsen bei der Bereitstellung, Herrichtung und Erschließung von Notunterkünften im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen.

 

Neben der bisher praktizierten Anmietung von Quartieren zur Beherbergung von Asylsuchenden sind jedoch auch Investitionen zu tätigen, welche nicht mehr unmittelbar durch entsprechende Erstattungen des Landkreises im Rahmen der Abrechnung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und nach dem Finanzvertrag zwischen Hansestadt und Landkreis abgedeckt sind.

 

Haushalterisch bedürfen die im Folgenden näher bezeichneten, notwendigen Investitionen einer Nachtragssatzung gemäß § 115 Abs. 1 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG). Die Investitionsauszahlungen können überwiegend nicht direkt durch zweckgebundene Erstattungen des originären Aufgabenträgers (Land Niedersachsen oder Landkreis Lüneburg) abgerechnet werden, so dass eine Kreditaufnahme zur finanziellen Umsetzung notwendig wird. Mithin ist durch die Anhebung der Kreditermächtigung im § 2 der Haushaltssatzung ein Nachtrag zu erlassen.

 

Die Notwendigkeit der Nachtragsaufstellung begründet sich aus folgenden zusätzlichen Positionen:

 

  1. In Höhe von 1.000.000 wird der Ansatz bei der Investitionsnummer „Grunderwerb“ (01-111-012) angehoben um den Ankauf von Immobilien zur Ein- und Herrichtung von Asylbewerberunterkünften sicherstellen zu können. Gemäß Vorlage VO/6297/15 wird die Hansestadt damit auch den Ankauf des Gebäudes „Goseburgstraße 18“ umsetzen. Zur Beherbergung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ist der Ankauf des sog. Gebäudes 40 in der ehemaligen Schlieffenkaserne vorgesehen, welches aktuell noch angemietet wird (siehe auch Vorlagen VO/6369/15 und VO/6370/15). Der kurzfristige Ankauf weiterer Quartiere ist bei anhaltend hoher Zuteilung von Flüchtlingen unvermeidbar. Prüfungen von potentiellen Immobilien finden aktuell statt.

 

  1. Für die Sicherstellung einer Heimunterbringung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge im sog. Gebäude 40 (Ziffer 1.) sind Baukosten in Höhe von rd. 1,0 Mio. € notwendig, weil die Kapazitäten im städtischen Jugendheim erschöpft sind. Die Aufträge für die Baumaßnahmen müssen kurzfristig erfolgen und sind unter der Investitionsnummer 01-367-004 in dem Nachtrag separat aufgenommen worden.

 

  1. Im Zusammenhang mit der Erwerb des Gebäudes 40 und der Baumaßnahme für die Heimunterbringung (zu Ziffer 2) ist für das Jahr 2016 auch die Herstellung einer Kindertagesstätte im Erdgeschoss der Immobilie vorgesehen. Um Ausschreibungen und Aufträge zeitgerecht vergeben zu können ist nach § 112 Abs. 2 Nr. 1 d) i.V.m. § 119 NKomVG eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.138.000 € im Nachtrag unter der Investitionsnummer 01-365-021 vorgesehen. Entsprechende Auszahlungsansätze sind in der Haushaltsplanung für das Jahr 2016 enthalten.

 

  1. Aufgrund der anhaltend hohen Zuteilungsquoten von Asylbewerbern bleibt der Bedarf nach zusätzlichen Unterkünften hoch. Die Lüneburger Wohnungsbaugesellschaft ist für die Hansestadt in diesem Zusammenhang der wichtigste strategische Partner zur Schaffung von Asylquartieren in mobiler oder fester Bauweise. Zur Sicherstellung der finanziellen Realisierbarkeit und größtmöglichen Wirtschaftlichkeit hinsichtlich der pauschalierten Erstattung der Unterkunftskosten durch das Land Niedersachsen, sind in Höhe von 3,0 Mio. € Baukostenzuschüsse an die Lüneburger Wohnungsbaugesellschaft im Nachtrag unter der Investitionsnummer 01-315-013 veranschlagt.

 

  1. Das Land Niedersachsen hat im sog. Olympischen Dorf eine Notunterkunft für Flüchtlinge eingerichtet. Die Erschließung der Unterkunft kann dauerhaft nicht über das Kasernengelände erfolgen, so dass entsprechende Maßnahmen zur Herstellung von Zugangs- und Versorgungswegen sowie zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit durchzuführen sind. Die Hansestadt wird die Maßnahmen in Höhe von voraussichtlich 650.000 € (Investitionsnummer 01-541-101) beauftragen und durchführen, das Land Niedersachsen wird aufgrund seiner Zuständigkeit für die Erstunterkünfte der Flüchtlinge diese Kosten erstatten.

 

  1. Die Positionen unter Ziffer 1.,2. und 4. können investiv nicht durch Erstattungen Dritter gedeckt werden und müssen in Höhe von 5,0 Mio. € über die bisherige Ermächtigung im § 2 der Haushaltssatzung hinaus kreditfinanziert werden. Die Hansestadt Lüneburg hat vor diesem Hintergrund bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen Antrag zur Gewährung eines zinslosen (10 Jahre) Förderkredites gestellt und in Höhe von 5,0 Mio. € gewährt bekommen. Der Kredit kann bis zum Juni 2016 in Anspruch genommen werden.

 

Durch den Erlass der Nachtragssatzung wird die Umsetzung der obigen Investitionen haushalterisch sichergestellt und deren Finanzierung durch ein zinsloses Darlehen der KfW gewährleistet. Die Tilgung des Darlehens erfolgt vom Jahr 2016 an.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

Anlage 1: Nachtragshaushaltssatzung 2015

Anlage 2: Gesamtpläne Nachtrag 2015

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage1_Nachtragshaushaltssatzung 2015 (467 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2_Gesamtpläne Nachtrag 2015 (641 KB)      

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt den beigefügten Nachtragshaushalt sowie die Festsetzung des fortgeschriebenen Investitionsprogramms für das Haushaltsjahr 2015.