Der Rat der Hansestadt Lüneburg
beschließt, dass die Hansestadt Lüneburg nach erfolgter Vermessung Teilflächen
aus den Erbbaurechtsverträgen „Schomakerstraße 10“ und „Schomakerstraße
12“ entlässt und unter Einbeziehung der Pachtflächen an diesem neu entstandenen
Grundstück ein neues Erbbaurecht für die Dauer von 90 Jahren bis zum 31.12.2100
zugunsten der Fa. Schulte Bauregie bestellt. Grundlage ist ein Bodenwert von
75,00 €/m² mit einer 5 % -igen Verzinsung. Die spätere Teilung des
Erbbaurechtes nach WEG in Wohnungserbbaurechte wird zugelassen.
Die Laufzeit der bestehenden
Erbbaurechtsverträge für die vorderen Flächen „Schomakerstraße 10“
und „Schomakerstraße 12“ wird um jeweils 90 Jahre bis zum
31.05.2100 vorzeitig verlängert. Der Erbbauzins wird jeweils auf Grundlage
einer 4 %-igen Verzinsung des Bodenwertes von 75,00 € /m² festgelegt.
Alle Kosten der Durchführung sind von dem künftigen Erbbaurechtsnehmer zu
tragen.
16.12.2010 - Rat der Hansestadt Lüneburg
Ö 19 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt einstimmig, dass die Hansestadt Lüneburg nach erfolgter Vermessung Teilflächen aus den Erbbaurechtsverträgen „Schomakerstraße 10“ und „Schomakerstraße 12“ entlässt und unter Einbeziehung der Pachtflächen an diesem neu entstandenen Grundstück ein neues Erbbaurecht für die Dauer von 90 Jahren bis zum 31.12.2100 zugunsten der Fa. Schulte Bauregie bestellt. Grundlage ist ein Bodenwert von 75,00 €/m² mit einer 5 % -igen Verzinsung. Die spätere Teilung des Erbbaurechtes nach WEG in Wohnungserbbaurechte wird zugelassen.
Die Laufzeit der bestehenden Erbbaurechtsverträge für die vorderen Flächen „Schomakerstraße 10“ und „Schomakerstraße 12“ wird um jeweils 90 Jahre bis zum 31.05.2100 vorzeitig verlängert. Der Erbbauzins wird jeweils auf Grundlage einer 4 %-igen Verzinsung des Bodenwertes von 75,00 € /m² festgelegt. Alle Kosten der Durchführung sind von dem künftigen Erbbaurechtsnehmer zu tragen.