Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Gem.
§ 7 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) und § 3 Niedersächsische
Kommunalwahlordnung (NKWO) bestimmt die Vertretung der Gemeinde die Zahl und
die Abgrenzung der Wahlbereiche, sobald der Tag der Hauptwahl und die Zahl der
zu wählenden Vertreter feststehen. Bei der Abgrenzung der Wahlbereiche sind die
örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. Die Abweichung von der
durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlbereiche soll nicht mehr als 25 von
100 nach oben oder unten betragen (§ 7 Abs. 6 NKWG). Maßgebend für die
Einteilung der Wahlbereiche ist die von der Landesstatistikbehörde ermittelte amtliche
Einwohnerzahl zum Stichtag 30.06.2010. Für die Hansestadt Lüneburg wurde die
amtliche Zahl per 30.06.2010 mit 72.777 Einwohnern festgestellt. Eine Aufteilung dieser
Einwohnerzahl auf Grundlage der Wahlbereichseinteilungen zur letzten
Gemeindewahl in der Hansestadt Lüneburg im Jahre 2006 ergibt folgendes Bild:
Die durchschnittliche
Einwohnerzahl liegt bei 18.194 Einwohnern (= 72.777 : 4). Die Abweichungen liegen
damit unter dem Richtwert des § 7 NKWG. Eine genaue Einteilung der Wahlbereiche
ist dem aushängenden Stadtplan zu entnehmen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 40,00
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: -
Stadtplan Lüneburg
Beschlussvorschlag: Der
Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt gem. § 7 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes
in Verbindung mit § 3 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung:
Die
Entscheidung ergeht auf der Grundlage der Einwohnerzahlen zum Stand:
30.06.2010. |
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