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Vorlage - VO/3941/10  

 
 
Betreff: Einteilung der Wahlbereiche für die Gemeindewahl in der Hansestadt Lüneburg am 11.09.2011
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:03 - Steuerung und Service Bearbeiter/-in: Hellfeuer, Markus
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
16.12.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Gem. § 7 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) und § 3 Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO) bestimmt die Vertretung der Gemeinde die Zahl und die Abgrenzung der Wahlbereiche, sobald der Tag der Hauptwahl und die Zahl der zu wählenden Vertreter feststehen. Bei der Abgrenzung der Wahlbereiche sind die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. Die Abweichung von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlbereiche soll nicht mehr als 25 von 100 nach oben oder unten betragen (§ 7 Abs. 6 NKWG).

 

Maßgebend für die Einteilung der Wahlbereiche ist die von der Landesstatistikbehörde ermittelte amtliche Einwohnerzahl zum Stichtag 30.06.2010. Für die Hansestadt Lüneburg wurde die amtliche Zahl per 30.06.2010 mit 72.777 Einwohnern festgestellt.

Eine Aufteilung dieser Einwohnerzahl auf Grundlage der Wahlbereichseinteilungen zur letzten Gemeindewahl in der Hansestadt Lüneburg im Jahre 2006 ergibt folgendes Bild:

 

Wahlbereich

Einwohner 30.06.2010

Abweichung vom Durchschnitt

I Nordwest (Westliche Altstadt, Kreideberg, Ochtmissen)

19.446

+ 6,88 %

II Nordost (Östliche Altstadt, Lüne, Goseburg, Moorfeld,   Ebensberg)

15.114

- 16,93 %

III Südwest (Bockelsberg, Oedeme, Häcklingen, Rettmer, Rotes Feld, Wilschenbruch)

22.206

+ 22,05 %

IV Südost (Hagen, Kaltenmoor, Klosterkamp)

16.011

- 12,0 %

           

Die durchschnittliche Einwohnerzahl liegt bei 18.194 Einwohnern (= 72.777 : 4).

Die Abweichungen liegen damit unter dem Richtwert des § 7 NKWG. Eine genaue Einteilung der Wahlbereiche ist dem aushängenden Stadtplan zu entnehmen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                                40,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Teilhaushalt / Kostenstelle:                                                     

            Produkt / Kostenträger:

            Haushaltsjahr:    

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:

 

- Stadtplan Lüneburg

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20101207084615249 (324 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt gem. § 7 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit § 3 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung:

 

  1. Die Zahl der Wahlbereiche für die Gemeindewahl am 11.09.2011 beträgt 4.

 

  1. Das Gebiet der Hansestadt Lüneburg ist entsprechend der im beiliegenden Stadtplan eingezeichneten Abgrenzung in die Wahlbereiche I, II, III und IV einzuteilen.

 

Die Entscheidung ergeht auf der Grundlage der Einwohnerzahlen zum Stand: 30.06.2010.