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Auszug - Einteilung der Wahlbereiche für die Gemeindewahl in der Hansestadt Lüneburg am 11.09.2011  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 20
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 16.12.2010    
Zeit: 17:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/3941/10 Einteilung der Wahlbereiche für die Gemeindewahl in der Hansestadt Lüneburg am 11.09.2011
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:03 - Steuerung und Service Bearbeiter/-in: Hellfeuer, Markus
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter LÖB begründet den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN. Nach dem Wahlgesetz sei es zulässig 3 – 6 Wahlbereiche zuzulassen. Lediglich aus Gewohnheit der Vorjahre habe die Verwaltung wieder vorgeschlagen, 4 Wahlbereiche für den Bereich der Hansestadt Lüneburg einzuteilen. Er stelle sich jedoch die Frage, was der östliche Altstadtbereich mit Ebensberg zu tun habe oder die westliche Altstadt mit dem Bereich Ochtmissen. Würde man die Einteilung der Wahlbereiche nach einer gewissen Logik durchführen, müsse man dazu kommen, dass die Stadtmitte ein separater Wahlbereich wäre und zwei Wahlbereiche um die Periferie einzuteilen seien. Durch die Einteilung von vier Wahlbereichen habe man keine vernünftige Stadtteilorientierung und keinen Bezug für die Bürgerinnen und Bürger und Identifikation mit den aufgestellten Personen. Hinzu komme auch, dass der Landkreis bereits sein Wahlgebiet im Bereich der Hansestadt in 3 Wahlbereiche eingeteilt habe, was zusätzlich zu Verwirrungen führe.

 

Bürgermeister Dr. SCHARF betont, dass er auf Kreisebene vehement dagegen argumentiert habe, dass für die Kreistagswahl für das Stadtgebiet nur 3 Wahlbereiche eingeteilt würden. Seit Jahrzehnten habe man im Bereich der Hansestadt Lüneburg 4 Wahlbereiche eingeteilt. Dieses habe sich bei der Verwaltung sowie auch bei den Einwohnerinnen und Einwohnern eingespielt. Die Bürgerinnen und Bürger würden ihre Kandidaten und Mandatsträger kennen und über die Jahre habe sich eine echte Kommunikation zwischen den Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern und den Bürgerinnen und Bürgern entwickelt. Würde man die Wahlbereiche nun auf 3 Wahlbereiche reduzieren, würde keine echte Bürgernähe mehr vorhanden sein, so dass dieser rein wahltaktische Grund für diesen Änderungsantrag abzulehnen sei.

 

Ratsherr NEUBAUER stellt die Frage, welche Bedeutung das Wahlrecht für die Bürgerinnen und Bürger habe, welche Rolle die Parteien in diesem Zusammenhang spielen und welche wichtigen Gründe es für eine Reduzierung von Wahlbereichen geben könne.

Aus dem Demokratieverständnis heraus sei abzuleiten, das Wählen ein wichtiges Partizipationsrecht der Bürgerinnen und Bürger sei und da Wählen gleich Auswählen heiße, würden mehr Wahlbereiche auch gleich mehr Kandidaten bedeuten. Dies würde die Transparenz erhöhen und auch die Zahl der Kandidaten.

Würde man das passive Wahlrecht betrachten, würde man mit einer Beibehaltung der Wahlbereiche die Chancen der Bürgerinnen und Bürger erhöhen selbst zu kandidieren. Gerade aus dem gesetzlichen Auftrag der Parteien sei abzuleiten, dass diese daran interessiert sein müssten, so viele Bürgerinnen und Bürger wie möglich als Kandidaten auszubilden und aufzustellen.

Er traut den Lüneburger Bürgerinnen und Bürgern durchaus zu, ihre Wahlen bewusst durchzuführen, auch wenn auf Landkreisebene nur 3 Wahlbereiche vorhanden seien und die Hansestadt Lüneburg 4 Wahlbereiche einteile.

 

Aus diesen Argumenten heraus müsse man das Fazit ziehen, dass die Einteilung von 4 Wahlbereichen im Bereich der Hansestadt Lüneburg sich über Jahre bewährt hat und auch dem Demokratieverständnis geschuldet in Ordnung sei und man lediglich eine Forderung an den Landkreis stellen könnte, dort auch wieder 4 Wahlbereiche einzuteilen.

 

Ratsherr RIECHEY betont, dass sich die Lüneburger Bürgerinnen und Bürger nicht mit konstruierten Wahlbereichen identifizieren, sondern mit ihrer Hansestadt Lüneburg. Wenn man sich vor Augen führe, wie Wahlbereiche zugeschnitten würden, würde man feststellen, dass nach einer Wahlanalyse durch die regierenden Parteien der Zuschnitt der Wahlbereiche stattfindet, um aus diesem Zuschnitt ein günstiges Ergebnis erzielen zu können. Man müsse ebenfalls feststellen, dass im Bereich der Hansestadt Lüneburg die Anzahl von 4 Wahlbereichen kleinere Parteien benachteilige, so dass er Verständnis für den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN habe und diesen auch unterstützen werde. Darüber hinaus weist er jedoch auch auf die extremen prozentualen Abweichungen in den verschiedenen Wahlbereichen von – 17 % bis + 22 % hin, was eine Ungleichgewichtung der Wahlbereiche nach sich ziehe. Somit sei es sinnvoll, eine Neuaufteilung der Wahlbereiche durchzuführen und auch dem Argument zu folgen, dieses parallel zu den Wahlbereichen der Kreistagswahl anzupassen. Dieses seien alles reale objektive Kriterien fernab von strategischem Denken.

 

Ratsherr SOLDAN erinnert, dass in der Hansestadt Lüneburg 4 Wahlbereiche über die letzten Jahre historisch gewachsen seien. Allerdings müsse man die teils erheblichen Bevölkerungsveränderungen gegenüber der letzten Wahl berücksichtigen und ebenfalls anerkennen, dass der Landkreis Lüneburg 3 Wahlbereiche gebildet habe. Er setze sich dafür ein, dass die Aufteilung der Wahlbereiche gerechter sei und durch einen Neuzuschnitt der Wahlbereiche eine Gleichgewichtung geschaffen werden solle. Er bittet darum, sich nicht dieser Veränderung aus rein wahltaktischen Gründen zu versperren.

 

Beigeordneter BLANCK erinnert, dass der Grund für die Bildung von Wahlbereichen nicht der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN sei, sondern dieses eine Aufgabe des Rates nach dem Nds. Kommunalwahlgesetz sei; den Einwohnerzahlen entsprechend sollen Wahlbereiche gebildet werden. Er spricht sich dafür aus, aufgrund der gravierenden Abweichungen in den bisherigen 4 Wahlbereichen eine Neuaufteilung der Wahlbereiche vorzunehmen, ganz unabhängig von der Anzahl der Wahlbereiche, da diese Diskrepanz dem Wert der Wählerstimmen nicht gerecht werde.

 

Oberbürgermeister MÄDGE betont, dass alle bei der Wahl abgegebenen Stimmen der jeweiligen Partei zusammengezählt werden und dann verteilt würden. Direkte Demokratie bedeute, kleinteilige überschaubare Stadtteile zu gestalten und dort in seinem Wahlbereich für seine Wähler auch zu arbeiten. Dies sei u. a. der Grund für die wie bisher eingeteilten Wahlbereiche. Ebenfalls sei zu bedenken, dass historische Gegebenheiten wie die Eingemeindung von Ochtmissen und Ebensberg zur Etablierung von 4 Wahlbereichen im Bereich der Hansestadt Lüneburg geführt hätten.


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg lehnt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE, Fraktion Bündnis90/Die Grünen und FDP-Fraktion den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 22.11.2010 ab.

 

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE, Fraktion Bündnis90/Die Grünen und FDP-Fraktion gem. § 7 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit § 3 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung:

 

1.      Die Zahl der Wahlbereiche für die Gemeindewahl am 11.09.2011 beträgt 4.

 

2.      Das Gebiet der Hansestadt Lüneburg ist entsprechend der im beiliegenden Stadtplan eingezeichneten Abgrenzung in die Wahlbereiche I, II, III und IV einzuteilen.

 

Die Entscheidung ergeht auf der Grundlage der Einwohnerzahlen zum Stand: 30.06.2010.

 

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