Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der kommunale
Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft der Stadt Lüneburg wurde zum 01. Januar 2007
gegründet. Zweck
des Eigenbetriebes ist es, die städtischen Organisationseinheiten, Einrichtungen
und Dienstleistungsbereiche bedarfsgerecht mit Gebäuden und Grundstücken zu
versorgen sowie die Bewirtschaftung, Haus- und Mietverwaltung der
Liegenschaften unter organisatorischen und betriebswirtschaftlichen Aspekten zu
optimieren. Der Eigenbetrieb verwaltet
darüber hinaus die Liegenschaften der Stiftungen. Der
Eigenbetrieb ist ein kommunalwirtschaftliches Unternehmen ohne eigene
Rechtspersönlichkeit (§ 108 Abs. 2 Nr. 1 NGO), er handelt somit stellvertretend
für die Stadt. Einnahmen der Gebäudewirtschaft entstehend durch Erstattungen durch
die Stadt und erwirtschafteten Einnahmen aus Mieten, Pachten oder durch
erbrachte Dienstleistungen. Ausgaben fallen z.B. in Form Aufwendungen für
bauliche Unterhaltung, Bewirtschaftung, Sanierung, Neubau städtischer Gebäude und in Form von
Personalaufwendungen an. Der
Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft hat für die Jahr 2008 und 2009 die
Jahresabschlüsse einschließlich Ergebnisrechnung, Finanzrechung, Bilanz und
Anhang nebst Anlagen aufgestellt. Der
Jahresabschluss für das Jahr 2008 endet mit einem negativem Jahresüberschuss in
Höhe von 15.050 Euro. Die Verwaltung empfiehlt das Ergebnis als Verlustvortrag
in die Bilanz zum 31.12.2009 des Eigenbetriebes zu übertragen. Der
Jahresabschluss für das Jahr 2009 schließt mit einem positiven Ergebnis von
18.986,28 Euro. Der Verlust des Vorjahres 2008 kann damit ausgeglichen werden
(Ausgleich des Verlustvortrages) und es verbleibt darüber hinaus ein Überschuss
von 3.926,28 Euro. Der Überschuss soll als Gewinnvortrag in die Bilanz des
Jahres 2010 übertragen werden. Die
Verwaltung wird dies in der Sitzung detailliert erläutern. Die
Prüfung der Jahresabschlüsse erfolgte gemäß § 123 NGO durch eine
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Im Einvernehmen mit dem Rechnungsprüfungsamt
wurde hierfür die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PWS) beauftragt. Die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PWS hat für beide Geschäftsjahre den
uneingeschränkten Prüfungsvermerk (siehe Bericht Teil B Nr. VI) erteilt mit dem
Hinweis, dass -
der
Jahresabschluss und die Buchführung den
Rechtsvorschriften entsprechen, -
die
Geschäftsführung ordnungsgemäß erfolgte, -
die
Entwicklung der Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität
keinen Anlass zu Beanstanden geben, -
der
Eigenbetrieb wirtschaftlich geführt wurde. Die ausführlichen
Berichte der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PWS zu den Jahresabschlüssen zum
31.12.2008 sowie zum 31.12.2009 werden als Anlage nachgereicht. Eine
Erläuterung der Bilanzen und der jeweiligen Jahresergebnisse erfolgt in der
Sitzung. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 150 EUR aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc.: ca. 12.000 Euro JA-Prüfung 2008 ca. 14.000 Euro JA-Prüfung 2009 b) für die Umsetzung der Maßnahmen: ./. c) an Folgekosten: ./. d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Teilhaushalt / Kostenstelle: 2003
Produkt / Kostenträger: 111302 Haushaltsjahr: 2009/10 e) mögliche Einnahmen: ./. Anlagen: Ergebnisrechnung
2008 Finanzrechnung
2008 Bilanz
2008 Ergebnisrechnung
2009 Finanzrechnung
2009 Bilanz
2009
Beschlussvorschlag: 1.
Der
Werksausschuss empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg dem Eigenbetrieb auf- zugeben, das negative Jahresergebnis
2008 von 15.060 Euro als Verlustvortrag in das Jahr 2009 zu übertragen. Ferner empfiehlt der Werksausschuss
dem Rat, den Jahresabschluss zum 31.12.2008 des Eigenbetriebes
Gebäudewirtschaft zu beschließen sowie dem Oberbürgermeister gemäß § 101 Absatz
1 NGO die uneingeschränkte Entlastung zu erteilen. 2.
Der
Werksausschuss empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg dem Eigenbetrieb auf- zugeben, den nach Abzug des Verlustvortrages
aus dem Vorjahr verbleibenden Jahresüberschuss als Gewinnvortrag in Höhe von 3.926,28 Euro in das Jahr 2010 zu übertragen. Ferner empfiehlt der Werksausschuss
dem Rat, den Jahresabschluss zum 31.12.2009 des Eigenbetriebes
Gebäudewirtschaft zu beschließen sowie dem Oberbürgermeister gemäß § 101 Absatz
1 NGO die uneingeschränkte Entlastung zu erteilen. |
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