Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Die vorliegende Betriebsabrechnung
2009 (Anlage 1) weist als jahresbezogenes Ergebnis eine Unterdeckung von rd.
33,82 T€ aus. Nach Einbeziehung des Ergebnisvortrages aus dem Jahr
2007 sowie der Ergebnisverzinsung ergibt sich ein negatives Gesamtergebnis von Auf Basis der Prognose des Vorjahres
wurde ein Betriebsergebnis für 2009 i.H.v. +20,1 T€ erwartet. Die derzeitig gültige Gebühr wurde
durch eine einjährige Gebührenbedarfsberechnung aus dem Jahr 2009 auf Basis der
Betriebsabrechnung 2008 für das Jahr 2010 festgesetzt. Eine Fortschreibung des
Gebührenbedarfs ist erforderlich. Eine Vorausschau bei gleich bleibender Gebührenhöhe
auf Basis einer einjährigen Kalkulation (Anlage 2) belegt, dass ein negatives
jahresbezogenes Betriebsergebnis 2011 i.H.v. ca. 34,9 T€
zu erwarten ist. Um künftig durch positive
Jahresergebnisse die negativen Vorträge der Vorjahre sukzessive abzubauen wird empfohlen,
die Gebühr um 10% zu erhöhen. Unter Berücksichtigung der
Gebührenanpassung wird folgende Ergebnisentwicklung (detailliert in Anlage 3)
erwartet:
Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 25,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: · Betriebsabrechnungsbogen 2009 (BAB)
– Teil 1 · Betriebsabrechnungsbogen 2009 (BAB)
– Teil 2 Seite 1/2 · Betriebsabrechnungsbogen 2009 (BAB)
– Teil 2 Seite 2/2 · Entwicklung des Gebührenbedarfs 2011
ohne Gebührenerhöhung · Gebührenbedarfsberechnung 2011 · Synopse zur Änderung der
Friedhofsgebührensatzung · Text der 20. Änderungssatzung der
Friedhofsgebührensatzung Beschlussvorschlag: Die Betriebsabrechnung 2009 für die Friedhöfe wird zur Kenntnis genommen. Der Gebührenbedarfsberechnung für 2011 inklusive der Gebührenerhöhung um +10% wird zugestimmt. Die in der Anlage 5 dargestellte Satzungsänderung zur 20. Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) vom 18.12.1975 in der Fassung der 19. Änderungssatzung vom 17.12.2009 einschließlich der Anlage „Gebührentarif“ wird zugestimmt. |
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