Der Verkehrsausschuss beauftragt die
Verwaltung, den in der Sitzungsvorlage dargestellten Verkehrsversuch für die
Dauer eines Jahres straßenverkehrsrechtlich umzusetzen. Die betroffenen Straßen
bzw. Abschnitte sind als "verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche"
auszuweisen. Vom Durchfahrtsverbot ist der Zeitraum von 19:00 Uhr bis 03:00 Uhr
auszunehmen.
Vor und während des Verkehrsversuches
ist dieser im Bereich"Vierorten" / Salzstraße durch entsprechende Zählungen zu
begleiten, um entsprechende Rückschlüsse auf das Anforderungsprofil zu erhalten
(zahlenmäßige Inanspruchnahme, Akzeptanz des Durchfahrtsverbotes, Auswirkungen
auf den ÖPNV).
Der Beschluss des Verkehrsausschusses
vom 1. 2. 2002 wird durch diese Beschlusslage modifiziert.
06.08.2002 - Verkehrsausschuss
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, den in der Sitzungsvorlage
dargestellten Verkehrsversuch für die Dauer eines Jahres
straßenverkehrsrechtlich umzusetzen. Die betroffenen Straßen bzw. Abschnitte
sind als "verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche" auszuweisen. Vom
Durchfahrtsverbot ist der Zeitraum von 19:00 Uhr bis 03:00 Uhr auszunehmen.
Vor und
während des Verkehrsversuches ist dieser im Bereich"Vierorten" / Salzstraße durch entsprechende Zählungen
zu begleiten, um entsprechende Rückschlüsse auf das Anforderungsprofil zu
erhalten (zahlenmäßige Inanspruchnahme, Akzeptanz des Durchfahrtsverbotes,
Auswirkungen auf den ÖPNV).
Der Beschluss
des Verkehrsausschusses vom 1. 2. 2002 wird durch diese Beschlusslage
modifiziert.