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Vorlage - VO/0044/02  

 
 
Betreff: Umwandlung der im Fußgängerbereich gelegenen Straßen "Bardowicker Straße - Am Markt - Am Ochsenmarkt - Salzstraße - Bei der St. Lambertikirche" in sogenannte "verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche"
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag der Gruppe SPD / FDP
Verfasser:Harald DomanskeAktenzeichen:32 72 21
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Beteiligt:Bereich 72 - Straßen- und Brückenbau, Geodaten
    Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün
   Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität
Beratungsfolge:
Verkehrsausschuss Vorberatung
06.08.2002 
öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Verkehrsausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Gruppe SPD-/ FDP hat zur Ratssitzung am 10. 12. 2001 den Antrag gestellt, die Salzstraße während der Abend- und Nachtstunden versuchsweise zu öffnen. Dieser Antrag wurde zur weiteren Beratung in den Verkehrsausschuss verwiesen.

 

In seiner Sitzung am 1. 2. 2002 hat der Verkehrsausschuss die Verwaltung beauftragt, die Salzstraße in den Abend- und Nachtstunden analog zur Bardowicker Straße (also von 19:00 Uhr bis 03:00 Uhr) zunächst im Rahmen eines auf 1 Jahr befristeten Verkehrsversuchs zu öffnen. Zuvor hatte der BUND (beratendes Mitglied), vertreten durch Herrn Dammann, im Rahmen der Beratung rechtliche Bedenken hierzu vorgetragen.

 

Nachdem der BUND am 17. 2. 2002 in dieser Angelegenheit mit einem umfangreichen Fragenkatalog an die Bezirksregierung Lüneburg mit der Bitte um fachaufsichtliche Prüfung herangetreten ist, ergab sich die Notwendigkeit, grundsätzliche straßenverkehrsrechtliche sowie straßenrechtliche Aspekte mit der Bezirksregierung zu erörtern. Ganz besonders im Hinblick darauf, dass die Sperrung des Straßenzuges “Bardowicker Str. – Am Markt – Am Ochsenmarkt” im Rahmen der Umsetzung des VEP in erster Linie offenbar deshalb erfolgte, um den Anteil des Durchgangsverkehrs deutlich zu reduzieren, gaben die Vertreter der Bezirksregierung zu bedenken, dass der Anlass zur Ausweisung dieser Straßen als Fußgängerbereich nicht vorrangig darin bestanden habe, den Fußgängern tatsächlich Vorrang einzuräumen, was auch daran erkennbar wird, dass bislang ein Rückbau dieser Straßen (verbunden mit der Schaffung entsprechender Aufenthaltsqualität) nicht veranlasst wurde. Tatsächlich werde der gesamte Bereich nicht wesentlich von Fußgängern genutzt. Dagegen ist es offenbar gewünscht, dass dieser Bereich durch Kraftfahrzeuge genutzt werden kann (Marktbetrieb, Standesamt, Linien- und Reisebusse, Taxen, ausgewiesene Befreiungstatbestände im Bereich der Zufahrt zur Fußgängerzone). Der Umfang der zugelassen Mischnutzung schließt nach Auffassung der Bezirksregierung die bestimmungsgemäße Nutzung der Fußgängerzone durch Fußgänger nahezu aus. Bei Abwägung aller Aspekte sollte eine andere straßenverkehrsrechtliche Lösung angestrebt werden, sofern die straßenrechtlichen Widmungsentscheidungen dies zulassen.

 

Die in diesem Zusammenhang erörterten Grundsatzfragen sind nach Auffassung der Verwaltung durchaus auch bei den Straßen “Bei der St. Lambertikirche” und  “Salzstraße” beachtlich und wurden deshalb in die Überlegungen zur Öffnung einbezogen.

 

Hinsichtlich der straßenrechtlichen Widmung ergab die vorgenommene Überprüfung, dass die derzeit als Fußgängerbereich ausgewiesenen Straßen “Bardowicker Str. – Am Markt – Am Ochsenmarkt – Salzstraße – B. d. St. Lambertikirche” nach wie vor uneingeschränkt für den Kraftfahrzeugverkehr gewidmet sind. Die genannten Straßen wurden also nur verkehrsrechtlich, nicht jedoch straßenrechtlich Bestandteil des Fußgängerbereiches. Eine Änderung der bestehenden Verkehrsregelung ist also grundsätzlich möglich.

 

Unter Berücksichtigung der Hauptziele des VEP, den Durchgangsverkehr aus den vorgenannten Straßen fernzuhalten, kommt eine ganztägige Öffnung nach wie vor nicht in Betracht. Deshalb hat die Verwaltung unter Einbeziehung der Bezirksregierung und der Polizeiinspektion Lüneburg geprüft, mit welchen straßenverkehrsrechtlichen Mitteln dennoch eine teilweise Öffnung rechtlich zulässig und in der Praxis auch umsetzbar ist. Im Ergebnis kommt die Schaffung von “verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen” gemäß Erlass des Bundesverkehrsministeriums in Betracht (siehe auch Anlage).

 

Die damit verbundenen Verkehrsregelungen werden anhand entsprechender Pläne im Rahmen der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes erläutert.

 

 

Im Wesentlichen besteht die Verkehrsregelung aus folgenden Elementen:

 

·         Zeitlich befristete Sperrung der Straßen durch Verkehrszeichen 260
(Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge)

·         Ausweisung von allgemeinen Befreiungstatbeständen
(z. B. Busse, Taxen, Lieferverkehr)

·         20-km/h-Zone

·         Zone für ein eingeschränktes Haltverbot

 

Im Rahmen der vorgezogenen Anhörung hat die Polizeiinspektion Lüneburg einer derartigen Verkehrsregelung uneingeschränkt zugestimmt; gleiches gilt für die Bezirksregierung Lüneburg, die im Hinblick auf die grundsätzliche Bedeutung fachaufsichtlich beteiligt wurde.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:

 

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.                      300,--

 

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:             ca. 5.000,--

 

c)   an Folgekosten:                                                                                                          -,--

 

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            ja        

 

            Haushaltsstelle:            Verkehrszeichen und -einrichtungen

            Haushaltsjahr:     2002   

 

e)   mögliche Einnahmen: -,--


Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Auszug aus dem Erlass "Verkehrsregelungen in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen" (2137 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, den in der Sitzungsvorlage dargestellten Verkehrsversuch für die Dauer eines Jahres straßenverkehrsrechtlich umzusetzen. Die betroffenen Straßen bzw. Abschnitte sind als "verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche" auszuweisen. Vom Durchfahrtsverbot ist der Zeitraum von 19:00 Uhr bis 03:00 Uhr auszunehmen.

 

Vor und während des Verkehrsversuches ist dieser im Bereich  "Vierorten" / Salzstraße durch entsprechende Zählungen zu begleiten, um entsprechende Rückschlüsse auf das Anforderungsprofil zu erhalten (zahlenmäßige Inanspruchnahme, Akzeptanz des Durchfahrtsverbotes, Auswirkungen auf den ÖPNV).

 

Der Beschluss des Verkehrsausschusses vom 1. 2. 2002 wird durch diese Beschlusslage modifiziert.