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Sachverhalt: Die Gruppe
SPD-/ FDP hat zur Ratssitzung am 10. 12. 2001 den Antrag gestellt, die Salzstraße
während der Abend- und Nachtstunden versuchsweise zu öffnen. Dieser Antrag wurde
zur weiteren Beratung in den Verkehrsausschuss verwiesen. In seiner
Sitzung am 1. 2. 2002 hat der Verkehrsausschuss die Verwaltung beauftragt, die
Salzstraße in den Abend- und Nachtstunden analog zur Bardowicker Straße (also
von 19:00 Uhr bis 03:00 Uhr) zunächst im Rahmen eines auf 1 Jahr befristeten
Verkehrsversuchs zu öffnen. Zuvor hatte der BUND (beratendes Mitglied),
vertreten durch Herrn Dammann, im Rahmen der Beratung rechtliche Bedenken
hierzu vorgetragen. Nachdem der
BUND am 17. 2. 2002 in dieser Angelegenheit mit einem umfangreichen Fragenkatalog
an die Bezirksregierung Lüneburg mit der Bitte um fachaufsichtliche Prüfung herangetreten
ist, ergab sich die Notwendigkeit, grundsätzliche straßenverkehrsrechtliche sowie
straßenrechtliche Aspekte mit der Bezirksregierung zu erörtern. Ganz besonders
im Hinblick darauf, dass die Sperrung des Straßenzuges “Bardowicker Str. – Am
Markt – Am Ochsenmarkt” im Rahmen der Umsetzung des VEP in erster Linie
offenbar deshalb erfolgte, um den Anteil des Durchgangsverkehrs deutlich zu
reduzieren, gaben die Vertreter der Bezirksregierung zu bedenken, dass der
Anlass zur Ausweisung dieser Straßen als Fußgängerbereich nicht vorrangig darin
bestanden habe, den Fußgängern tatsächlich Vorrang einzuräumen, was auch daran
erkennbar wird, dass bislang ein Rückbau dieser Straßen (verbunden mit der
Schaffung entsprechender Aufenthaltsqualität) nicht veranlasst wurde.
Tatsächlich werde der gesamte Bereich nicht wesentlich von Fußgängern genutzt.
Dagegen ist es offenbar gewünscht, dass dieser Bereich durch Kraftfahrzeuge
genutzt werden kann (Marktbetrieb, Standesamt, Linien- und Reisebusse, Taxen,
ausgewiesene Befreiungstatbestände im Bereich der Zufahrt zur Fußgängerzone).
Der Umfang der zugelassen Mischnutzung schließt nach Auffassung der
Bezirksregierung die bestimmungsgemäße Nutzung der Fußgängerzone durch
Fußgänger nahezu aus. Bei Abwägung aller Aspekte sollte eine andere
straßenverkehrsrechtliche Lösung angestrebt werden, sofern die
straßenrechtlichen Widmungsentscheidungen dies zulassen. Die in diesem
Zusammenhang erörterten Grundsatzfragen sind nach Auffassung der Verwaltung
durchaus auch bei den Straßen “Bei der St. Lambertikirche” und “Salzstraße” beachtlich und wurden deshalb
in die Überlegungen zur Öffnung einbezogen. Hinsichtlich
der straßenrechtlichen Widmung ergab die vorgenommene Überprüfung, dass die
derzeit als Fußgängerbereich ausgewiesenen Straßen “Bardowicker Str. – Am Markt
– Am Ochsenmarkt – Salzstraße – B. d. St. Lambertikirche” nach wie vor
uneingeschränkt für den Kraftfahrzeugverkehr gewidmet sind. Die genannten
Straßen wurden also nur verkehrsrechtlich, nicht jedoch straßenrechtlich
Bestandteil des Fußgängerbereiches. Eine Änderung der bestehenden
Verkehrsregelung ist also grundsätzlich möglich. Unter Berücksichtigung
der Hauptziele des VEP, den Durchgangsverkehr aus den vorgenannten Straßen
fernzuhalten, kommt eine ganztägige Öffnung nach wie vor nicht in Betracht.
Deshalb hat die Verwaltung unter Einbeziehung der Bezirksregierung und der
Polizeiinspektion Lüneburg geprüft, mit welchen straßenverkehrsrechtlichen
Mitteln dennoch eine teilweise Öffnung rechtlich zulässig und in der Praxis
auch umsetzbar ist. Im Ergebnis kommt die Schaffung von “verkehrsberuhigten
Geschäftsbereichen” gemäß Erlass des Bundesverkehrsministeriums in
Betracht (siehe auch Anlage). Die damit
verbundenen Verkehrsregelungen werden anhand entsprechender Pläne im Rahmen der
Behandlung dieses Tagesordnungspunktes erläutert. Im
Wesentlichen besteht die Verkehrsregelung aus folgenden Elementen: ·
Zeitlich befristete Sperrung der Straßen durch
Verkehrszeichen 260 ·
Ausweisung von allgemeinen Befreiungstatbeständen ·
20-km/h-Zone ·
Zone für ein eingeschränktes Haltverbot Im Rahmen der
vorgezogenen Anhörung hat die Polizeiinspektion Lüneburg einer derartigen
Verkehrsregelung uneingeschränkt zugestimmt; gleiches gilt für die
Bezirksregierung Lüneburg, die im Hinblick auf die grundsätzliche Bedeutung
fachaufsichtlich beteiligt wurde. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die
Erarbeitung der Vorlage: aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. 300,-- b) für die Umsetzung
der Maßnahmen: ca. 5.000,-- c) an
Folgekosten:
-,-- d) Haushaltsrechtlich
gesichert: ja Haushaltsstelle: Verkehrszeichen und -einrichtungen Haushaltsjahr: 2002
e) mögliche
Einnahmen: -,-- Anlagen:
Beschlussvorschlag: Der Verkehrsausschuss beauftragt die
Verwaltung, den in der Sitzungsvorlage dargestellten Verkehrsversuch für die
Dauer eines Jahres straßenverkehrsrechtlich umzusetzen. Die betroffenen Straßen
bzw. Abschnitte sind als "verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche"
auszuweisen. Vom Durchfahrtsverbot ist der Zeitraum von 19:00 Uhr bis 03:00 Uhr
auszunehmen. Vor und während des Verkehrsversuches
ist dieser im Bereich
"Vierorten" / Salzstraße durch entsprechende Zählungen zu
begleiten, um entsprechende Rückschlüsse auf das Anforderungsprofil zu erhalten
(zahlenmäßige Inanspruchnahme, Akzeptanz des Durchfahrtsverbotes, Auswirkungen
auf den ÖPNV). Der Beschluss des Verkehrsausschusses
vom 1. 2. 2002 wird durch diese Beschlusslage modifiziert. |
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