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Auszug - Umwandlung der im Fußgängerbereich gelegenen Straßen "Bardowicker Straße - Am Markt - Am Ochsenmarkt - Salzstraße - Bei der St. Lambertikirche" in sogenannte "verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche"  

 
 
öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Verkehrsausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Verkehrsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 06.08.2002    
Zeit: 17:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/0044/02 Umwandlung der im Fußgängerbereich gelegenen Straßen "Bardowicker Straße - Am Markt - Am Ochsenmarkt - Salzstraße - Bei der St. Lambertikirche" in sogenannte "verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag der Gruppe SPD / FDP
Verfasser:Harald DomanskeAktenzeichen:32 72 21
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Beteiligt:Bereich 72 - Straßen- und Brückenbau, Geodaten
    Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün
   Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

FBL 3, Frau Schröder-Ehlers, geht auf den Beschluss des Verkehrsausschusses vom 01.02.2002 ein, mit welchem die Verwaltung beauftragt wurde, die Salzstraße in den Abend- und Nachtstunden analog zur Bardowicker Straße zunächst im Rahmen eines einjährigen Verkehrsversuches zu öffnen. Nachdem die Bezirksregierung zu bedenken gab, dass der Umfang der zugelassenen Mischnutzung (Marktbetrieb, Standesamt, Linien- und Reisebusse, Taxen) im Straßenzug Bardowicker Straße / Am Markt / Am Ochsenmarkt die bestimmungsgemäße Nutzung der Fußgängerzone durch Fußgänger nahezu ausschließt, ergibt sich die Notwendigkeit einer anderen straßenverkehrsrechtlichen Lösung. Da das Hauptziel des VEP, den Durchgangsverkehr aus dem Straßenzug fernzuhalten weiterhin aufrecht erhalten werden soll, kommt eine ganztägige Öffnung nicht in Betracht. Unter Einbeziehung der Bezirksregierung und der Polizeiinspektion Lüneburg hat die rechtliche Prüfung der Verwaltung ergeben, dass weiterhin eine teilweise Öffnung zulässig ist, wenn verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche eingerichtet werden. Die bisher bestehenden Fußgängerzonenschilder werden durch folgende Verkehrsregelungen ersetzt:

 

Bardowicker Straße und Am Markt:

·         zeitlich befristete Sperrung durch VZ 260 von 03.00 bis 19.00 Uhr

·         Linienverkehr und Taxen frei

·         Lieferverkehr 18.00 - 12.00 Uhr frei

·         20 km/h-Zone

 

Zufahrtsbeschilderung Neue Sülze (ehemals Nolte):

·         zeitlich befristete Sperrung durch VZ 260 von 03.00 bis 19.00 Uhr

·         Busse und Taxen frei

·         Lieferverkehr 18.00 bis 12.00 Uhr frei

·         20 km/h-Zone

 

Beschilderung St. Lambertiplatz aus Richtung Süden:

·         Sperrung durch VZ 260 (ohne Befristung)

·         Linienverkehr und Taxen frei

·         20 km/h-Zone

 

Beschilderung St. Lambertiplatz aus Richtung Westen (Bargenturm):

·         zeitlich befristete Sperrung mit VZ 260 von 03.00 bis 19.00 Uhr

·         Linienverkehr und Taxen frei

·         20 km/h-Zone

 

Ratsherr Aschenbrenner möchte wissen, ob wie bisher Ausnahmegenehmigungen erteilt werden können. FBL erklärt, dass die bisherige Praxis beibehalten wird.

 

Ratsherr Soldan bittet um Mitteilung, wann die Maßnahme umgesetzt wird. Herr Domanske erläutert, dass die Schilder zunächst gefertigt werden müssen. OB Mädge fügt hinzu, dass mit der Umsetzung vermutlich nicht vor dem 01.10.2002 zu rechnen ist.

 

Herr Dammann kritisiert, dass er von der Verwaltung bisher weder mündlich noch schriftlich eine Erklärung zu den von ihm in der letzten Sitzung überreichten schriftlichen Ausführungen erhalten hat. Er meint, dass die laut Vorlage zur Umsetzung der Maßnahme veranschlagten 5.000,00 € nicht ausreichen werden, da neben den vier aufgezeigten diverse weitere Schilder nötig sind. Frau Schröder-Ehlers macht deutlich, dass sowohl die Zufahrt zur Altstadt als auch die Parkregelungen im Vorfeld Gegenstand der Gespräche mit der Bezirksregierung waren. Die nun vorgesehene Beschilderung trägt dazu bei, die einzelnen Straßenzüge klarer zu gestalten. Nicht alle benötigten Schilder müssen neu angeschafft werden, da der städtische Betriebshof eine große Zahl an Schildern verwaltet, die wiederverwandt werden können.

 

Ratsfrau Meins befürchtet, dass aufgrund der Öffnung von 19.00 bis 03.00 Uhr noch mehr Lastkraftwagen über diese Strecke fahren werden, obwohl die Uelzener Straße bereits jetzt sehr stark belastet ist.

 

Beigeordneter Meißner begrüßt die Einführung verkehrsberuhigter Geschäftsbereiche, da der Straßenzug Bardowicker Straße / Am Ochsenmarkt nach dem VEP-Beschluss 1990 nicht ausgebaut wurde. Im Rahmen des VEP sollte der Durchgangsverkehr reduziert und den Fußgängern der Vorrang eingeräumt werden. Am Ochsenmarkt ist jedoch festzustellen, dass die Fußgänger weiterhin die Gehwege benutzen. Er hofft, dass sich durch die klare Regelung mit Verbotsschild in der Bardowicker Straße der Durchfahrtsverkehr reduziert.

 

Herr Wolters bittet um Erläuterung, wie die Akzeptanz des Durchfahrtsverbotes überprüft werden soll. OB Mädge erörtert, dass an den Zählschwellen zu bestimmten Zeiten Ablesungen erfolgen werden. Anhand der Zeiten erhält man Erkenntnisse darüber, wieviele Fahrzeuge illegal bis 19.00 Uhr und legal ab 19.00 Uhr durch den Straßenzug gefahren sind.

 

Herr Biermann-Kojnov ist der Auffassung, dass jetzt das umgesetzt wird, was bereits faktisch existiert, weil man nie in der Lage war, den Bereich des Ochsenmarktes zur Fußgängerzone umzubauen. Auch weiterhin wird jedoch nicht feststellbar sein, ob dort die vorgeschriebenen 20 km/h eingehalten werden.

 

OB Mädge macht deutlich, dass für einen Umbau keine finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt wurden, man mit der Einführung von verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen jedoch klare Regelungen schaffen kann. Da durch das städtische Personal keine umfangreichen Kontrollen gewährleisten werden können, hofft er diesbezüglich auf die Unterstützung der Polizei.

 

Beigeordneter Löb bittet um Klärung, ob der Fahrradverkehr in der Salzstraße durch vorgesehene zusätzliche Parkmöglichkeiten am Lambertiplatz beeinträchtigt wird. FBL 3 verneint dies, da ein extra für Radfahrer eingerichteter Streifen freigehalten wird.

 

Herr Dammann ist der Auffassung, dass die jetzt angedachte Ausweisung den festgelegten Sanierungszielen für die westliche Altstadt widerspricht. Zudem werden Lärmschutzbestimmungen und EU-Recht missachtet, da sich der Verkehrslärm in den Wohnungen als auch in dem sich in der Neuen Sülze befindlichen Altenheim verstärkt. Durch die Nachtöffnung der Salzstraße wird entgegen des Ziels des VEP die Durchfahrtstrasse Hamburg-Uelzen wieder eröffnet. Es könnten z. B. durch Mietminderung, Grundstückswertminderung oder einzurichtende Schallschutzmaßnahmen zusätzliche Kosten für die Stadt entstehen. Seiner Meinung nach wurde hier keine rechtmäßige Abwägung getroffen. Herr Dammann übergibt einen Fragenkatalog an die Verwaltung.

 

OB Mädge möchte wissen, ob Herr Dammann als Anwohner oder als Mitglied des BUND vorträgt und macht deutlich, dass man dem veränderten Verhalten insbesondere z. B.  junger Menschen nachkommen muss, die zum Teil über mehrere Stunden bis zum Abend in der Stadt bleiben. Das Freizeitelement ist mit abzuwägen. Gleichwohl ist es Ziel, Arbeitsplätze zu sichern und die Verantwortung für das Wohl der Stadt zu tragen. Herr Dammann erklärt, dass er hier für den BUND spricht und das geplante Vorgehen unrechtmäßig findet.

 

OB Mädge stellt klar, dass es sicher konträre Interessen gibt und erinnert daran, dass Ratsherr Hornig für die CDU in der letzten Sitzung eine Unterschriftenliste von 70 Anliegern, Geschäftsleuten und anderen übergab, die sich für eine Gesamtöffnung der Salzstraße aussprachen.

 

Beigeordneter Meißner hält die geplante Umsetzung für eine ehrliche und rechtlich einwandfreie Lösung. Es wird dafür gesorgt, dass zukünftig eine legale Abfahrt vom Markt erfolgt. Der Verkehrsversuch sollte daher durchgeführt werden. Der Auffassung von Herrn Dammann, dass hier die Route nach Uelzen wiedereröffnet wird, widerspricht er.

 

Herr Zidorn bringt zum Ausdruck, dass der Verkehrsversuch aus Sicht der Polizei sehr positiv gesehen wird, da er den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst ist. Auch die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 20 km/h ist richtig. Die Polizei wird hier auf jeden Fall Kontrollen durchführen und gerade zu Beginn sicherlich verstärkt einen Augenmerk auf den neu geregelten Bereich legen. Die Öffnung der Neuen Sülze ist zu begrüßen, weil Fahrzeugführer nicht mehr lange Wege über den Stadtring fahren müssen. Unfallschwerpunkte wie etwa am Grasweg / an den Sülzwiesen oder Vor dem Roten Tore werden gemieden. Aus Sicht der Polizei spräche auch nichts gegen eine probeweise gänzliche Öffnung des Lambertiplatzes.

 

Herr Meyer trägt vor, dass die Neue Sülze eine Hauptverkehrsstraße ist. Seiner Ansicht nach stellt die vorgesehene Öffnung sowohl für das dort ansässige Altenheim als auch für die Bewohner der Straße kein Problem da, weil hinsichtlich der Lärmbelastung zwischen einem auf 20 km/h begrenztem Befahren zu der Normalgeschwindigkeit von 50 km/h ein erheblicher Unterschied besteht.

 

Herr Biermann-Kojnov weist auf die Möglichkeit der ASM-Nutzung hin, welche jedoch ab April des Jahres um 20 % teurer geworden ist, ohne dass dieses im Ausschuss behandelt wurde. OB Mädge erörtert, dass dieses die erste Preissteigerung seit 1997 ist, und zwar von 2,50 € auf 3,00 €. Eine Taxe kostet mehr als das Doppelte. Aufgrund der schlechten Finanzsituation ist abzuwägen, ob Subventionen möglich sind. Beim ASM fehlen 40 % zur Deckung. Da das Haushaltskonsolidierungskonzept im Rat insgesamt verabschiedet wurde, ist eine Information im Ausschuss versehentlich versäumt worden, eine Zusammensetzung der Kosten kann in der nächsten Sitzung nachgereicht werden.

 

Herr Wolters bittet darum, den Streifen für Fahrradfahrer in der Salzstraße beizubehalten. Um Gefahren zu vermeiden, sollte die Bordsteinkante durch eine Pflasterlinie ersetzt werden. Zudem regt er an, noch bei bestehender Fußgängerzonenbeschilderung Verkehrsmessungen vorzunehmen, um bessere Vergleichsmöglichkeiten zu erhalten.

 

Ratsherr Böschen stellt einen Antrag auf Beendigung der Rednerliste, da seiner Meinung nach alle Argumente ausführlich dargelegt wurden.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, den in der Sitzungsvorlage dargestellten Verkehrsversuch für die Dauer eines Jahres straßenverkehrsrechtlich umzusetzen. Die betroffenen Straßen bzw. Abschnitte sind als "verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche" auszuweisen. Vom Durchfahrtsverbot ist der Zeitraum von 19:00 Uhr bis 03:00 Uhr auszunehmen.

 

Vor und während des Verkehrsversuches ist dieser im Bereich  "Vierorten" / Salzstraße durch entsprechende Zählungen zu begleiten, um entsprechende Rückschlüsse auf das Anforderungsprofil zu erhalten (zahlenmäßige Inanspruchnahme, Akzeptanz des Durchfahrtsverbotes, Auswirkungen auf den ÖPNV).

 

Der Beschluss des Verkehrsausschusses vom 1. 2. 2002 wird durch diese Beschlusslage modifiziert.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

    Ja-Stimmen:  5

Nein-Stimmen:  1 (Ratsfrau Meins)

  Enthaltungen:  1 (Beigeordneter Löb)