Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Auf Grund des obigen Antrages hat die Verwaltung vor
Ort überprüft, ob und wie die Parkplatzsituation im Bereich der Goseburgstraße
(gegenüber Johnson Control / Firma Münster) verbessert werden kann. Derzeit
besteht lediglich die Möglichkeit, hier straßenbegleitend zu parken; mangels
geeigneter Flächen sind weitere Parkmöglichkeiten nicht realisierbar Vermutlich geht es aber auch gar nicht um die
Verbesserung der Parkplatzsituation, sondern um die Aufstellung eines
eingeschränkten Haltverbotes gegenüber der Einfahrt der Firma Münster. Dies
wäre sachlich geboten und auch erforderlich, um den teilweise recht großen Lkw
das Verlassen des Betriebsgeländes zu ermöglichen. In diesem Falle würden 4 bis
6 straßenbegleitende Parkmöglichkeiten ersatzlos entfallen, so dass sich die
Parkplatzsituation verschlechtern wird. Auf entsprechende Nachfrage bei dem
Inhaber der Fa. Münster wurde diese Notwendigkeit zumindest werktags von 6 – 18:00
Uhr aus betrieblicher Sicht bestätigt, zumal ein gefahrloses Verlassen des
Betriebsgeländes derzeit nicht gewährleistet ist. Die Verwaltung beabsichtigt, zur Minderung von Unfallgefahren sowie unter Einbeziehung der betrieblichen Notwendigkeiten, in diesem
Sinne tätig zu werden und gegenüber der Betriebszufahrt auf etwa 20 m Länge ein
eingeschränktes Haltverbot aufzustellen, was allerdings auch bedeutet, dass 4
bis 6 Parkmöglichkeiten für Pkw entfallen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die
Erarbeitung der Vorlage: aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. 30,-- € b) für die Umsetzung
der Maßnahmen: 400,-- € c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Haushaltsstelle: Verkehrszeichen und -einrichtungen Haushaltsjahr: 2002 e) mögliche
Einnahmen: -,- Anlagen:
Antrag der CDU-Fraktion vom 25. 2. 2002 (Einrichtung eines Haltverbotes in der Goseburgstraße gegenüber der LKW-Zufahrt zum Betriebsgrundstück der Firma Containerdienst Münster)
Beschlussvorschlag: Die
Mitglieder des Verkehrsausschusses nehmen den Sachstandsbericht der Verwaltung
zustimmend zur Kenntnis. |
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