Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: In obigen Bereichen wird seit geraumer Zeit von Teilen
der dort wohnenden Bevölkerung die Einrichtung von Bewohnerparkbereichen
(früher Anwohnerparken) gefordert. Zur Klärung des Bedarfs und zur Vorbereitung
etwaiger straßenverkehrsrechtlicher Entscheidungen hat die Verwaltung vor etwa
einem Jahr eine Haushaltsbefragung vorgenommen. Im Nahbereich der
Lauensteinstraße wurden die Bewohner folgender Straßen bzw. Straßenabschnitte
angeschrieben: - Schomakerstraße (östlicher Teil) - Van-der-Mölen-Straße - Rotenburger Straße - Büttnerstraße - Elversstraße - Töbingstraße - Kurze Straße - Hindenburgstraße (westlicher Teil) - Bellmannskamp - Neuetorstraße
sowie - Lauensteinstraße. Insgesamt wurden 827 Haushalte angeschrieben;
lediglich 242 Haushalte (also nur knapp
30 %) haben die entsprechenden Fragebogen ausgefüllt und zurückgesandt.
Bezogen auf den Rücklauf der Fragebogenaktion haben sich 130 Haushalte für, 105
gegen die etwaige Einrichtung von Bewohnerparkbereichen ausgesprochen. Die
Interessenlage von gut 70 % der befragten Haushalte war mangels Beteiligung
leider nicht zu ergründen. Im Bereich des Universitätsumfeldes - Scharnhorststraße - Blücherstraße - Yorckstraße und - Gneisenaustraße wurden 723 Haushalte angeschrieben. Nur 162 Haushalte
(mithin nur lediglich 22,5 %) haben sich an der Fragebogenaktion beteiligt. Die
Interessenlage von 77 % der Bewohner konnte leider nicht ermittelt werden.
Bezogen auf den sehr spärlichen Rücklauf ergibt sich folgendes Bild: Für die
Einrichtung eines Bewohnerparkbereiches im Nahbereich der Universität haben
sich 115, gegen die Einrichtung solcher Bereiche 41 Bewohner ausgesprochen. Es ist nach Auffassung der Verwaltung in beiden Fällen
zunächst klärungsbedürftig, ob die immer wieder geforderte Einrichtung von
Bewohnerparkbereichen trotz der nur sehr geringen Umfragebeteiligung (u. U.
auch gegen den Willen der “schweigenden Mehrheit”) vorangebracht werden soll. Ergänzend wird darauf aufmerksam gemacht, dass für die
etwaige Einrichtung zusätzlicher Bewohnerparkbereiche die diesbezüglich
geänderte StVO und die dazu ergangenen allgemeinen Verwaltungsvorschriften
(bekannt gegeben am 29.01.2002) zu beachten wären. Nach neuester Rechtslage
darf die maximale Ausdehnung künftiger Bewohnerparkbereiche 1.000 m nicht
übersteigen, was für die Verhältnisse in den beiden obigen Bereichen
unproblematisch wäre. Innerhalb der jeweiligen Bereiche dürfen werktags von
09.oo – 18.oo Uhr nicht mehr als 50 % der zur Verfügung stehenden Parkflächen
für die Bewohner reserviert werden. Neben einer Parkraumreservierung zu Gunsten
der Bewohner können Parkflächen zur allgemeinen Nutzung durchaus in
Parkraumbewirtschaftungs-Überlegungen z. B. mit Parkscheibe einbezogen werden.
Im Ergebnis entspricht die neue Rechtslage weitestgehend den vor etlichen
Jahren getroffenen Regelungen im Bahnhofsumfeld. Schließlich wird darauf hingewiesen, dass mit der
Einrichtung von Bewohner-Parkbereichen Kosten verbunden sind. Die Stadt hätte
für entsprechend aufwendige Verkehrsregelungen zu sorgen; die Bewohner dürften
in ihren Wohnbereichen nur noch parken, wenn Sie zuvor Parkausweise beantragt
haben. Je Fahrzeug wären jährlich voraussichtlich 30,-- € zu entrichten.
Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die
Erarbeitung der Vorlage: aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. ca. 500,-- b) für die Umsetzung
der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Beschlussvorschlag: Der
Umstand, dass sich jeweils mehr als 70 % der angeschriebenen Haushaltsvorstände
nicht an der durchgeführten Haushaltsbefragung beteiligt haben, lässt derzeit
keine dringende Handlungsnotwendigkeit erkennen, weshalb sich der
Verkehrsausschuss gegen die Einführung des Bewohnerparkens in den beiden oben
genannten Bereichen ausspricht. |
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