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Vorlage - VO/0183/02  

 
 
Betreff: Anregung auf Einrichtung neuer Bewohnerparkbereiche; hier Einzugsbereich der Lauensteinstraße sowie näheres Umfeld der Universität
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Harald DomanskeAktenzeichen:32 72 14
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Beteiligt:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr
    Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität
Beratungsfolge:
Verkehrsausschuss Entscheidung
06.08.2002 
öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Verkehrsausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In obigen Bereichen wird seit geraumer Zeit von Teilen der dort wohnenden Bevölkerung die Einrichtung von Bewohnerparkbereichen (früher Anwohnerparken) gefordert. Zur Klärung des Bedarfs und zur Vorbereitung etwaiger straßenverkehrsrechtlicher Entscheidungen hat die Verwaltung vor etwa einem Jahr eine Haushaltsbefragung vorgenommen. Im Nahbereich der Lauensteinstraße wurden die Bewohner folgender Straßen bzw. Straßenabschnitte angeschrieben:

 

- Schomakerstraße (östlicher Teil)

- Van-der-Mölen-Straße

- Rotenburger Straße

- Büttnerstraße

- Elversstraße

- Töbingstraße

- Kurze Straße

- Hindenburgstraße (westlicher Teil)

- Bellmannskamp

- Neuetorstraße    sowie

- Lauensteinstraße.

 

Insgesamt wurden 827 Haushalte angeschrieben; lediglich 242 Haushalte (also nur knapp  30 %) haben die entsprechenden Fragebogen ausgefüllt und zurückgesandt. Bezogen auf den Rücklauf der Fragebogenaktion haben sich 130 Haushalte für, 105 gegen die etwaige Einrichtung von Bewohnerparkbereichen ausgesprochen. Die Interessenlage von gut 70 % der befragten Haushalte war mangels Beteiligung leider nicht zu ergründen.

 

Im Bereich des Universitätsumfeldes

 

- Scharnhorststraße

- Blücherstraße

- Yorckstraße     und

- Gneisenaustraße

 

wurden 723 Haushalte angeschrieben. Nur 162 Haushalte (mithin nur lediglich 22,5 %) haben sich an der Fragebogenaktion beteiligt. Die Interessenlage von 77 % der Bewohner konnte leider nicht ermittelt werden. Bezogen auf den sehr spärlichen Rücklauf ergibt sich folgendes Bild: Für die Einrichtung eines Bewohnerparkbereiches im Nahbereich der Universität haben sich 115, gegen die Einrichtung solcher Bereiche 41 Bewohner ausgesprochen.

 

Es ist nach Auffassung der Verwaltung in beiden Fällen zunächst klärungsbedürftig, ob die immer wieder geforderte Einrichtung von Bewohnerparkbereichen trotz der nur sehr geringen Umfragebeteiligung (u. U. auch gegen den Willen der “schweigenden Mehrheit”) vorangebracht werden soll.

 

Ergänzend wird darauf aufmerksam gemacht, dass für die etwaige Einrichtung zusätzlicher Bewohnerparkbereiche die diesbezüglich geänderte StVO und die dazu ergangenen allgemeinen Verwaltungsvorschriften (bekannt gegeben am 29.01.2002) zu beachten wären. Nach neuester Rechtslage darf die maximale Ausdehnung künftiger Bewohnerparkbereiche 1.000 m nicht übersteigen, was für die Verhältnisse in den beiden obigen Bereichen unproblematisch wäre. Innerhalb der jeweiligen Bereiche dürfen werktags von 09.oo – 18.oo Uhr nicht mehr als 50 % der zur Verfügung stehenden Parkflächen für die Bewohner reserviert werden. Neben einer Parkraumreservierung zu Gunsten der Bewohner können Parkflächen zur allgemeinen Nutzung durchaus in Parkraumbewirtschaftungs-Überlegungen z. B. mit Parkscheibe einbezogen werden. Im Ergebnis entspricht die neue Rechtslage weitestgehend den vor etlichen Jahren getroffenen Regelungen im Bahnhofsumfeld.

 

Schließlich wird darauf hingewiesen, dass mit der Einrichtung von Bewohner-Parkbereichen Kosten verbunden sind. Die Stadt hätte für entsprechend aufwendige Verkehrsregelungen zu sorgen; die Bewohner dürften in ihren Wohnbereichen nur noch parken, wenn Sie zuvor Parkausweise beantragt haben. Je Fahrzeug wären jährlich voraussichtlich 30,-- € zu entrichten.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:

 

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.                 ca.                             500,--

 

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

 

c)   an Folgekosten:

 

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja       

            Nein    

 

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Umstand, dass sich jeweils mehr als 70 % der angeschriebenen Haushaltsvorstände nicht an der durchgeführten Haushaltsbefragung beteiligt haben, lässt derzeit keine dringende Handlungsnotwendigkeit erkennen, weshalb sich der Verkehrsausschuss gegen die Einführung des Bewohnerparkens in den beiden oben genannten Bereichen ausspricht.