Nichtbehandelte Anträge zur Sitzung des Rates am 29.05.2008
(Die Vorlagen zu diesem TOP haben Sie bereits erhalten, sie sind der Einladung deshalb nicht nochmals beigefügt.)
Nichtbehandelte Anfragen zur Sitzung des Rates am 29.05.2008
(Die Vorlagen zu diesem TOP haben Sie bereits erhalten, sie sind der Einladung deshalb nicht nochmals beigefügt.)
Die
Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die
Verwaltung wird beauftrag, die städtischen Vertreter in der
Gesellschafterversammlung der gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft
Lüneburg mbH anzuweisen, den Änderungen im Gesellschaftsvertrag zuzustimmen
sowie alle weiteren notwendigen Schritte einzuleiten.
Die
vorgelegten Entwürfe des Gesellschaftsvertrages und der Fusionsvereinbarung
werden beschlossen; redaktionelle Veränderungen aufgrund der noch laufenden
letzten Abstimmungen mit Notariat und Steuerberaterin sind zulässig.
26.06.2008 - Rat der Hansestadt Lüneburg
Ö 11 - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die
Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Rat
der Hansestadt Lüneburg beschließt in getrennter Abstimmung über den
Gesellschaftsvertrag und die Fusionsvereinbarung jeweils unter Einbeziehung der
sich aus dem Vermerk von Herrn Ersten Stadtrat Koch ergebenden Änderungen.
Der
Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt einstimmig den Entwurf des
Gesellschaftsvertrages. Die Verwaltung wird beauftragt, die städtischen
Vertreter in der Gesellschafterversammlung der gemeinnützigen Bildungs- und
Kulturgesellschaft Lüneburg mbH anzuweisen, den Änderungen im
Gesellschaftsvertrag zuzustimmen sowie alle weiteren notwendigen Schritte
einzuleiten.
Der Rat
der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe
SPD/CDU und der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen bei 2 Enthaltungen der Fraktion DIE LINKE den Entwurf der Fusionsvereinbarung.
Redaktionelle
Veränderungen aufgrund der noch laufenden letzten Abstimmungen mit Notariat und
Steuerberaterin sind zulässig.