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Vorlage - VO/2830/08  

 
 
Betreff: Gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Lüneburg mbH - Beitritt des Landkreises Lüneburg als Gesellschafter
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Müller, Rainer
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: Müller, Rainer
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
26.06.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 24. November 2005 die Gründung der gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Lüneburg mbH (BuK) beschlossen. In die gegründete Gesellschaft wurde die Volkshochschule Lüneburg als Sparte eingebracht.

 

Mit dieser Vorlage wird die wirtschaftlich sinnvolle, die Bildungsregion Lüneburg stärkende Fusion der beiden Volkshochschulen von Hansestadt und Landkreis zum Abschluss gebracht. Die seinerzeit bewusst offene Gestaltung des Gesellschaftsvertrages lässt diese Option zu.

 

Der Landkreis Lüneburg wird sich mit 50 % an der BuK beteiligen. Das Stammkapital wird sich dadurch um 100.000 Euro auf 200.000 Euro erhöhen. Mit dem Beitritt des Landkreises Lüneburg zur BuK ist der Gesellschaftsvertrag entsprechend anzupassen. Der als Anlage beigefügte Entwurf des Gesellschaftsvertrages basiert im Wesentlichen auf dem bereits jetzt vorliegenden Gesellschaftsvertrag. Änderungen ergeben sich insofern, als dass nun als Gesellschafter auch der Landkreis Lüneburg vorgesehen ist und sich entsprechende Anpassungen in den Besetzungen der Gesellschaftsorgane ergeben.

 

Der Vorsitz in der Gesellschafterversammlung fällt im Wechsel dem Oberbürgermeister oder dem Landrat oder von Ihnen benannten Vertretern zu. Analog dazu wechselt der Aufsichtsratsvorsitz ebenfalls zwischen Hansestadt und Landkreis, wobei die Personen aus der Mitte des Aufsichtsrates gewählt werden.

 

Dem Aufsichtsrat gehören je drei vom Rat der Hansestadt Lüneburg und vom Kreistag des Landkreises Lüneburg entsandte Mitglieder sowie der Oberbürgermeister und der Landrat bzw. von ihnen zu bestellende Vertreter an. Im Übrigen bleibt die Besetzung des Aufsichtsrates unverändert. Fraktionen und Gruppen, auf die kein Sitz entfallen ist, sind berechtigt, ein zusätzliches Mitglied ohne Stimmrecht in den Aufsichtsrat zu entsenden (Grundmandat).

 

In der abzuschließenden Vereinbarung (siehe Anlage) zwischen der Hansestadt und dem Landkreis Lüneburg werden die Zusammenarbeit sowie personelle und finanzielle Aspekte geregelt.

 

Das Personal des Landkreises, das bislang in der Kreisvolkshochschule (KVHS) eingesetzt wird, ist bereits seit Februar 2008 in den Räumlichkeiten der BuK untergebracht und wird der Gesellschaft abgeordnet oder zugewiesen.

 

Das für das 1. Halbjahr 2008 gültige Programmheft wurde bereits in Zusammenarbeit zwischen der BuK und der KVHS erstellt und bildet die Angebote sowohl im Landkreis- als auch im Stadtgebiet ab.

 

Die Höhe des Zuschusses seitens der Hansestadt und des Landkreises Lüneburg an die BuK wird auf Grundlage des Wirtschaftsplanentwurfs verhandelt. Dieses Budget ist 2008 auf maximal 499.000 € begrenzt, ab 2009 auf maximal 465.000 €. Das Budget wird in 2008 und 2009 zu 60 % von der Hansestadt Lüneburg und zu 40 % vom Landkreis Lüneburg zur Verfügung gestellt. In den Folgejahren vermindert sich der Anteil der Hansestadt Lüneburg und erhöht sich der Anteil des Landkreises Lüneburg um 2 %-Punkte bis im Jahr 2014 beide Gesellschafter je 50 % des Budgets zur Verfügung stellen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                                                        35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Gesellschaftsvertrag

 

Fusionsvereinbarung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Gesellschaftsvertrag Stand 20 05 2008 (84 KB) PDF-Dokument (50 KB)    
Anlage 1 2 Fusionsvereinbarung Stand 20 05 2008 (360 KB) PDF-Dokument (255 KB)    
Anlage 3 3 Vermerk Änderungen (35 KB) PDF-Dokument (41 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftrag, die städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Lüneburg mbH anzuweisen, den Änderungen im Gesellschaftsvertrag zuzustimmen sowie alle weiteren notwendigen Schritte einzuleiten.

 

Die vorgelegten Entwürfe des Gesellschaftsvertrages und der Fusionsvereinbarung werden beschlossen; redaktionelle Veränderungen aufgrund der noch laufenden letzten Abstimmungen mit Notariat und Steuerberaterin sind zulässig.