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Vorlage - VO/2877/08  

 
 
Betreff: Sponsoringleistungen und Spenden an die Hansestadt Lüneburg im Jahr 2007
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Federführend:02-1 - Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement   
Beratungsfolge:
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
26.06.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Viele kommunale Aufgaben können durch die öffentliche Hand nicht mehr in jedem Fall allein erfüllt werden, so dass bürgerschaftliches Engagement sowie finanzielle Zuwendungen in Form von Spenden und Sponsoring, insbesondere im sozialen und kulturellen Aufgabenbereich, von besonderer Bedeutung sind. Daher gehört die Einwerbung und Annahme von freiwilligen Zuwendungen Privater zur Erfüllung kommunaler Aufgaben grundsätzlich zum dienstlichen Aufgabenkreis der damit befassten Mitarbeiter der Hansestadt Lüneburg.

 

Gem. Ziffer 7 der Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zum Sponsoring vom 25.02.03 sind alle Sponsoringleistungen (auch Sach- und Dienstleistungen), bei denen im Einzelfall ein Wert von mehr als 1.000,00 € zu verzeichnen ist der/dem Antikorruptionsbeauftragten zu melden. Sponsoringleistungen sind in Abgrenzung zu Spenden solche Leistungen, mit denen der Sponsor in der Regel das Ziel der Werbung für das eigene Unternehmen verfolgt. Dies bedeutet, dass das Unternehmen entweder selber aktiv mit seinen Sponsoringleistungen wirbt und/oder der Empfänger der Leistungen in geeigneter Weise auf den Sponsor hinweist.

 

Um eine möglichst umfassende Transparenz hinsichtlich der erhaltenen Zuwendungen herzustellen, hatte in diesem Jahr die Verwaltungsspitze die Mitarbeiter der Hansestadt Lüneburg gebeten, auch die im Jahr 2007 erhaltenen Spenden (bis zu einer Geringfügigkeitsgrenze ab 100,00 €) zwecks Aufnahme in das Verzeichnis mitzuteilen.

 

Für die künftigen Jahre wird die Mitteilung über die erhaltenen freiwilligen Zuwendungen auf der Grundlage einer aktualisierten Richtlinie erfolgen.

 

Folgende Angaben werden zukünftig durch die Antikorruptionsbeauftragte in ein Verzeichnis aufgenommen, das dem Rat jährlich vorzulegen ist:

 

·          Name der Sponsorin/des Sponsors bzw. der Spenderin/des Spenders

·          Höhe des Geldbetrages bzw. der Sach- oder Dienstleistung

·          Art der Verwendung.

 

Im Jahre 2007 hat die Hansestadt Lüneburg Zuwendungen gemäß der als Anlage beigefügten Liste erhalten, die die o. g. Voraussetzungen erfüllen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         50 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Verzeichnis über Freiwillige Zuwendungen (Spenden und Sponsoring) 2007

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage Freiwillige Zuwendungen 2007 (104 KB) PDF-Dokument (18 KB)