Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Viele kommunale Aufgaben können durch die öffentliche Hand
nicht mehr in jedem Fall allein erfüllt werden, so dass bürgerschaftliches
Engagement sowie finanzielle Zuwendungen in Form von Spenden und Sponsoring,
insbesondere im sozialen und kulturellen Aufgabenbereich, von besonderer
Bedeutung sind. Daher gehört die Einwerbung und Annahme von freiwilligen
Zuwendungen Privater zur Erfüllung kommunaler Aufgaben grundsätzlich zum
dienstlichen Aufgabenkreis der damit befassten Mitarbeiter der Hansestadt
Lüneburg. Gem. Ziffer 7 der Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zum
Sponsoring vom 25.02.03 sind alle Sponsoringleistungen (auch Sach- und
Dienstleistungen), bei denen im Einzelfall ein Wert von mehr als 1.000,00
€ zu verzeichnen ist der/dem Antikorruptionsbeauftragten zu melden.
Sponsoringleistungen sind in Abgrenzung zu Spenden solche Leistungen, mit denen
der Sponsor in der Regel das Ziel der Werbung für das eigene Unternehmen
verfolgt. Dies bedeutet, dass das Unternehmen entweder selber aktiv mit seinen
Sponsoringleistungen wirbt und/oder der Empfänger der Leistungen in geeigneter
Weise auf den Sponsor hinweist. Um eine möglichst umfassende Transparenz hinsichtlich der
erhaltenen Zuwendungen herzustellen, hatte in diesem Jahr die Verwaltungsspitze
die Mitarbeiter der Hansestadt Lüneburg gebeten, auch die im Jahr 2007
erhaltenen Spenden (bis zu einer Geringfügigkeitsgrenze ab 100,00 €)
zwecks Aufnahme in das Verzeichnis mitzuteilen. Für die künftigen Jahre wird die Mitteilung über die
erhaltenen freiwilligen Zuwendungen auf der Grundlage einer aktualisierten
Richtlinie erfolgen. Folgende Angaben werden zukünftig durch die Antikorruptionsbeauftragte
in ein Verzeichnis aufgenommen, das dem Rat jährlich vorzulegen ist: ·
Name
der Sponsorin/des Sponsors bzw. der Spenderin/des Spenders ·
Höhe
des Geldbetrages bzw. der Sach- oder Dienstleistung ·
Art
der Verwendung. Im
Jahre 2007 hat die Hansestadt Lüneburg Zuwendungen gemäß der als Anlage
beigefügten Liste erhalten, die die o. g. Voraussetzungen erfüllen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Verzeichnis
über Freiwillige Zuwendungen (Spenden und Sponsoring) 2007
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