Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Gemäß § 12 Absatz 1 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages der
Gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Lüneburg mbH gehören dem
Aufsichtsrat u.a. der Oberbürgermeister der Hansestadt Lüneburg oder ein/e von
ihm bestellte/r Vertreter/in sowie 3 vom Rat der Hansestadt Lüneburg entsandte
Mitglieder an. Von diesen drei Mitgliedern müssen mindestens 2/3 dem Rat
angehören. Fraktionen und Gruppen, auf die bei der Sitzverteilung kein Sitz
entfallen ist, sind berechtigt, ein zusätzliches Mitglied ohne Stimmrecht in
den Aufsichtsrat zu entsenden. Für alle Personen sind Vertreter/innen zu
benennen. Für die Besetzung der Sitze im Aufsichtsrat ist § 51 NGO
anzuwenden. Danach entfallen auf die Gruppe SPD/CDU zwei Sitze und auf die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein Sitz. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 20
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Lüneburg beruft für die Dauer der
Wahlperiode als Vertreter/innen der Stadt Lüneburg folgende Personen in den
Aufsichtsrat der Gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Lüneburg mbH: 1.________________ Vertreter/in:
________________ 2.________________ Vertreter/in:
________________ 3.________________ Vertreter/in:
________________ Grundmandate: 4.________________ Vertreter/in:
________________ 5.________________ Vertreter/in:
________________ |
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