Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beratungsinhalt: Ratsherr RIECHEY bittet darum, den Tagesordnungspunkt 5.4 als
Änderungsantrag zum Tagesordnungspunkt 9 umzugruppieren. Außerdem habe er an
die Ratsmitglieder einen Dringlichkeitsantrag verteilt. Erster Stadtrat KOCH verweist auf die wiederholten Ausführungen zur Beurteilung
der Dringlichkeit von Anträgen. Die Verwaltung vertrete die Auffassung, dass
dieser Antrag die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfülle, um als
dringlich angesehen zu werden. Der Antrag habe im wesentlichen zwei Inhalte.
Zum einen den allgemeinen Appell an die zuständigen Stellen in Landesregierung
und Landtag, die Universität Lüneburg zu stärken. Der zweite Teil beinhalte den
Aufruf zur Teilnahme an einer Kundgebung, die allerdings bereits vor zwei Tagen
stattgefunden habe, wodurch der Antrag in diesem Teil ins Leere laufe. Der
allgemeine Appell sei nicht von einer Qualität, die befürchten lasse, dass es
schwere Nachteile mit sich bringe, wenn darüber nicht sofort entschieden würde.
Dies gelte vor allem durch die Tatsache, dass der Text der Resolution ausweise,
dass das im Antrag beschriebene breite Bündnis der Unterzeichner des Aufrufes
bereits bestehe. Ratsherr RIECHEY führt aus, dass sich mit Ausnahme der CDU alle im Rat
vertretenen Fraktionen dieser Resolution im Vorfeld angeschlossen haben. Er
halte es für sinnvoll, diese Resolution heute zu verabschieden. Über die
Dringlichkeit könne man immer streiten, an dieser Stelle würde sich aber
niemand ein Bein brechen, wenn man die Resolution heute beschließe. Man befinde
sich gerade in den Räumlichkeiten der Universität und könnte ein deutliches
Zeichen setzen. Die Demonstration habe in der Tat bereits stattgefunden, jedoch
sei durch die Nähe zu diesem Termin ein besonderer zeitlicher Bezug gegeben.
Hier biete sich die Chance, als Organ ‚Rat der Hansestadt Lüneburg’
den Studierenden und der Universität den Rücken zu stärken und zu zeigen, dass
man hinter dieser Universität stehe und einem das Problem der Unterfinanzierung
sehr wichtig sei. Er habe aufgrund der Einigkeit im Vorfeld erwartet, dass man
diesen Appell ohne große Fensterreden schnell verabschieden könne um ein Signal
nach Hannover zu senden. Ratsherr MEIHSIES führt aus, dass man sich als Fraktion durchaus mit dem
Appell solidarisiert und ihn unterschrieben habe. Er sei aber prinzipienfest,
was das Instrument der Dringlichkeit angehe, dieses sei kein Instrument der
Beliebigkeit. Im Interesse der Sache hätte er statt eines plötzlichen Antrages
einen schlichten Anruf bei den Trägern der Resolution erwartet, um im Vorfelde
einen Konsens herzustellen. Bei aller Sympathie für die Inhalte sehe er die
Dringlichkeit hier nicht gegeben. Beigeordneter DÖRBAUM schließt sich diesen Ausführungen an, die er jedoch noch um
drei Punkte erweitern wolle. Es sei eine umfassende Rahmenvereinbarung mit der
Universität geschlossen worden, die genau diese Themen beinhalte. Zudem habe
man bereits in der Landeszeitung lesen können, dass sich Oberbürgermeister und
Landrat in einem Brief an das Ministerium gewandt haben, um die Fakten nochmals
dort vorzutragen. Dies sicherlich auch stellvertretend für die Mitglieder des
Rates, er habe sich jedenfalls dort angesprochen gefühlt. Am allgemeinen
Einsatz für die Universität könne nicht gezweifelt werden. Für die
Dringlichkeit gebe es keine Anhaltspunkte, man könne auf anderem Wege seine
Solidarität mit den Studierenden ausdrücken. Ratsherr DR. ALTHUSMANN erläutert, dass es sich vor dem Hintergrund der
anstehenden Entscheidung, die die weitere Planung und damit die zukünftige
Ausrichtung der Universität Lüneburg betreffen, um einen Dringlichkeitsantrag
handeln könne. Am 9. Juli werde im Senat die Weichenstellung für die
weitere fächerbezogene Ausrichtung der Universität erfolgen. Es sei jedoch
nicht Thema des Rates der Stadt Lüneburg, sich mit der inhaltlichen Ausrichtung
einer Stiftungsuniversität auseinander zu setzen, wenngleich man wie kaum eine
andere Region von der Frage der Prosperität der Universität und der
Studierendenzahlen profitiere. Nichtsdestotrotz sei die Frage nach der
Ausrichtung der Fächerschwerpunkte Aufgabe der Universitätsleitung und
insbesondere des Senats. Daher sei auch die am 9. Juli anstehende Entscheidung
vom Rat kaum beeinflussbar. Der Rat könne sich nur grundsätzlich für eine
sorgfältige, zukunftsfähige Aufstellung der Universität und eine enge
Verflechtung mit der Region Lüneburg aussprechen. Einem Dringlichkeitsantrag
könne man im Falle dieser Resolution nicht folgen. Hinweisen wolle er darauf,
dass die Frage, ob die finanzielle Ausstattung der Universität in den letzten
Jahren besser geworden sei, mit einem eindeutigen Ja zu beantworten sei, wie
man dem Wirtschaftsplan entnehmen könne. Beschluss: Die
Dringlichkeit des Antrages der Fraktion DIE LINKE wird mehrheitlich abgelehnt
mit den Stimmen der Gruppe SPD/CDU, der FDP-Fraktion und Teilen der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen bei einer Enthaltung aus den Reihen der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen sowie 4 Ja-Stimmen der Fraktion DIE LINKE sowie Teilen der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen. Der
Antrag zum Besetzungsverfahren der vakanten Stelle des Stadtkämmerers (bisher
TOP 5.4) wird dem Tagesordnungspunkt 9 zugeordnet. Die Tagesordnung wird
erweitert um die Tischvorlagen „Besetzung des Aufsichtsrates der
Gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Lüneburg mbH“ als TOP 11.1
sowie „Ausschussveränderung der CDU-Fraktion“ als TOP 14. Im
Übrigen wird die Tagesordnung in der mit der Einladung verschickten Fassung
festgestellt. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |