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Auszug - Feststellung der Tagesordnung  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 3
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 26.06.2008    
Zeit: 17:20 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Universität Lüneburg, Gebäude 14, Raum 27
Ort: Scharnhorststr. 1, 21335 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr RIECHEY bittet darum, den Tagesordnungspunkt 5.4 als Änderungsantrag zum Tagesordnungspunkt 9 umzugruppieren. Außerdem habe er an die Ratsmitglieder einen Dringlichkeitsantrag verteilt.

 

Erster Stadtrat KOCH verweist auf die wiederholten Ausführungen zur Beurteilung der Dringlichkeit von Anträgen. Die Verwaltung vertrete die Auffassung, dass dieser Antrag die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfülle, um als dringlich angesehen zu werden. Der Antrag habe im wesentlichen zwei Inhalte. Zum einen den allgemeinen Appell an die zuständigen Stellen in Landesregierung und Landtag, die Universität Lüneburg zu stärken. Der zweite Teil beinhalte den Aufruf zur Teilnahme an einer Kundgebung, die allerdings bereits vor zwei Tagen stattgefunden habe, wodurch der Antrag in diesem Teil ins Leere laufe. Der allgemeine Appell sei nicht von einer Qualität, die befürchten lasse, dass es schwere Nachteile mit sich bringe, wenn darüber nicht sofort entschieden würde. Dies gelte vor allem durch die Tatsache, dass der Text der Resolution ausweise, dass das im Antrag beschriebene breite Bündnis der Unterzeichner des Aufrufes bereits bestehe.

 

Ratsherr RIECHEY führt aus, dass sich mit Ausnahme der CDU alle im Rat vertretenen Fraktionen dieser Resolution im Vorfeld angeschlossen haben. Er halte es für sinnvoll, diese Resolution heute zu verabschieden. Über die Dringlichkeit könne man immer streiten, an dieser Stelle würde sich aber niemand ein Bein brechen, wenn man die Resolution heute beschließe. Man befinde sich gerade in den Räumlichkeiten der Universität und könnte ein deutliches Zeichen setzen. Die Demonstration habe in der Tat bereits stattgefunden, jedoch sei durch die Nähe zu diesem Termin ein besonderer zeitlicher Bezug gegeben. Hier biete sich die Chance, als Organ ‚Rat der Hansestadt Lüneburg’ den Studierenden und der Universität den Rücken zu stärken und zu zeigen, dass man hinter dieser Universität stehe und einem das Problem der Unterfinanzierung sehr wichtig sei. Er habe aufgrund der Einigkeit im Vorfeld erwartet, dass man diesen Appell ohne große Fensterreden schnell verabschieden könne um ein Signal nach Hannover zu senden.

 

Ratsherr MEIHSIES führt aus, dass man sich als Fraktion durchaus mit dem Appell solidarisiert und ihn unterschrieben habe. Er sei aber prinzipienfest, was das Instrument der Dringlichkeit angehe, dieses sei kein Instrument der Beliebigkeit. Im Interesse der Sache hätte er statt eines plötzlichen Antrages einen schlichten Anruf bei den Trägern der Resolution erwartet, um im Vorfelde einen Konsens herzustellen. Bei aller Sympathie für die Inhalte sehe er die Dringlichkeit hier nicht gegeben.

 

Beigeordneter DÖRBAUM schließt sich diesen Ausführungen an, die er jedoch noch um drei Punkte erweitern wolle. Es sei eine umfassende Rahmenvereinbarung mit der Universität geschlossen worden, die genau diese Themen beinhalte. Zudem habe man bereits in der Landeszeitung lesen können, dass sich Oberbürgermeister und Landrat in einem Brief an das Ministerium gewandt haben, um die Fakten nochmals dort vorzutragen. Dies sicherlich auch stellvertretend für die Mitglieder des Rates, er habe sich jedenfalls dort angesprochen gefühlt. Am allgemeinen Einsatz für die Universität könne nicht gezweifelt werden. Für die Dringlichkeit gebe es keine Anhaltspunkte, man könne auf anderem Wege seine Solidarität mit den Studierenden ausdrücken.

 

Ratsherr DR. ALTHUSMANN erläutert, dass es sich vor dem Hintergrund der anstehenden Entscheidung, die die weitere Planung und damit die zukünftige Ausrichtung der Universität Lüneburg betreffen, um einen Dringlichkeitsantrag handeln könne. Am 9. Juli werde im Senat die Weichenstellung für die weitere fächerbezogene Ausrichtung der Universität erfolgen. Es sei jedoch nicht Thema des Rates der Stadt Lüneburg, sich mit der inhaltlichen Ausrichtung einer Stiftungsuniversität auseinander zu setzen, wenngleich man wie kaum eine andere Region von der Frage der Prosperität der Universität und der Studierendenzahlen profitiere. Nichtsdestotrotz sei die Frage nach der Ausrichtung der Fächerschwerpunkte Aufgabe der Universitätsleitung und insbesondere des Senats. Daher sei auch die am 9. Juli anstehende Entscheidung vom Rat kaum beeinflussbar. Der Rat könne sich nur grundsätzlich für eine sorgfältige, zukunftsfähige Aufstellung der Universität und eine enge Verflechtung mit der Region Lüneburg aussprechen. Einem Dringlichkeitsantrag könne man im Falle dieser Resolution nicht folgen. Hinweisen wolle er darauf, dass die Frage, ob die finanzielle Ausstattung der Universität in den letzten Jahren besser geworden sei, mit einem eindeutigen Ja zu beantworten sei, wie man dem Wirtschaftsplan entnehmen könne.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Dringlichkeit des Antrages der Fraktion DIE LINKE wird mehrheitlich abgelehnt mit den Stimmen der Gruppe SPD/CDU, der FDP-Fraktion und Teilen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei einer Enthaltung aus den Reihen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie 4 Ja-Stimmen der Fraktion DIE LINKE  sowie Teilen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

 

Der Antrag zum Besetzungsverfahren der vakanten Stelle des Stadtkämmerers (bisher TOP 5.4) wird dem Tagesordnungspunkt 9 zugeordnet. Die Tagesordnung wird erweitert um die Tischvorlagen „Besetzung des Aufsichtsrates der Gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Lüneburg mbH“ als TOP 11.1 sowie „Ausschussveränderung der CDU-Fraktion“ als TOP 14. Im Übrigen wird die Tagesordnung in der mit der Einladung verschickten Fassung festgestellt.