die
im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 126
„Ehemalige Keulahütte“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und
Weise zu behandeln.
Der
Bebauungsplan Nr. 126 „Ehemalige Keulahütte“ wird gemäß § 10
BauGB als Satzung beschlossen, außerdem die Begründung einschließlich
Umweltbericht hierzu.
Der
Geltungsbereich umfasst im Kreuzungsbereich „Am Alten Eisenwerk/Auf
der Hude/Bardowicker Wasserweg“ Randbereiche der Bebauungspläne Nr.
55 „Hude“ und Nr. 114 „Lünepark“. Die genannten
Bebauungspläne werden mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 126
„Ehemalige Keulahütte“ bezüglich der betroffenen Flächen
teilweise aufgehoben und neu überplant.
27.09.2006 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.
26.10.2006 - Rat der Hansestadt Lüneburg
Ö 18 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe
SPD/FDP und der CDU-Fraktion bei 3 Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen:
Die
im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 126
„Ehemalige Keulahütte“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.
Der
Bebauungsplan Nr. 126 „Ehemalige Keulahütte“ wird gemäß § 10 BauGB als
Satzung beschlossen, außerdem die Begründung einschließlich Umweltbericht
hierzu.
Der
Geltungsbereich umfasst im Kreuzungsbereich „Am Alten Eisenwerk/Auf der
Hude/Bardowicker Wasserweg“ Randbereiche der Bebauungspläne Nr. 55 „Hude“
und Nr. 114 „Lünepark“. Die genannten Bebauungspläne werden mit
Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 126 „Ehemalige Keulahütte“ bezüglich
der betroffenen Flächen teilweise aufgehoben und neu überplant.